Open Data

Was sind offene Daten?

Die Sunlight Foundation, eine Organisation zur Verbesserung der Transparenz und Verantwortlichkeit der US-Regierung, hat für die Charakterisierung von Open Data Grundsätze aufgestellt, denen offene Verwaltungsdaten genügen müssen:

  • Vollständigkeit:
    Ausgenommen sollen personenbezogene Daten sein, welche nach gesetzlichen Vorgaben nicht veröffentlicht werden dürfen. Die Struktur der Daten soll beschrieben sein, ebenso wie abgeleitete Daten berechnet wurden.
  • Ursprünglichkeit:
    Der Ursprung und die Art, wie die Daten gesammelt wurden, soll offen gelegt werden, um dem Benutzer eine Überprüfung zu ermöglichen.
  • Zeitnahe Verfügbarkeit:
    Die Daten sollten so zeitig wie möglich, am besten in Echtzeit, zur Verfügung stehen, besonders bei zeitkritischen Vorgängen.
  • Einfache Zugänglichkeit:
    Der Benutzer soll nicht persönlich vorsprechen oder in Prozeduren einwilligen müssen. Die Daten sollen mittels geeigneter Technik auffindbar und abrufbar sein.
  • Maschinenlesbarkeit:
    Die Verarbeitung von gescannten Dokumenten ist fehleranfällig. Auch PDF-Dokumente lassen sich nur schwer automatisch einlesen. Es sollten weit verbreitete Formate verwendet werden (z.B. CSV, SQL).
  • Anonymer und diskriminierungsfreier Zugriff:
    Um die Daten nutzen zu dürfen soll keine Registrierung oder Mitgliedschaft nötig sein. Die Daten sollen jederzeit ohne Angaben von Gründen und ohne Verwendung von speziellen Programmen abrufbar sein.
  • Strukturierung nach offenen Standards:
    Die Verwendung von privaten Standards zieht die Notwendigkeit nach sich, zum Abruf u.U. kostenpflichtige Programme zu nutzen, was den Benutzerkreis einschränkt.
  • Freiheit von Lizenzauflagen:
    Die Organsiation und Kontrolle von inhaltlichen und territorialen Einschränkungen durch Lizenzauflagen erschwert die weitere Nutzung der Daten.
  • Dauerhafte Verfügbarkeit:
    Die Daten sollten in Online-Archiven mit Versionskennzeichnung verfügbar sein. Dadurch können Änderungen und Updates nachvollzogen werden.
  • Kostenfreie Bereitstellung:
    Selbst minimale Kosten behindern die Nutzung der Daten, da die Bezahlung abgewickelt werden muss. Die Daten wurden in erster Linie für Verwaltungszwecke erhoben. Ob für die Nachnutzung später Gebühren erhoben werden können, spielte zu diesem Zeitpunkt keine Rolle. Gebühren schränken den Kreis der Nutzer ein und verhindern damit spätere mittelbare Einnahmen durch Wachstum und Steuern.

Beispiele für Open Data - Portale

Pilotprojekt "Datenportal für Deutschland"
https://www.govdata.de/

Berlin OpenData
http://daten.berlin.de/

Hansestadt Rostock
http://www.opendata-hro.de/

Baden-Württemberg
http://opendata.service-bw.de/

Stadt Moers
http://www.offenedaten.moers.de/