E-Government

E-Government für Kommunen

Für die sächsischen Kommunalverwaltungen bedeutet E-Government die Realisierung der Geschäftsprozesse der Verwaltung mit intensiver informationstechnischer Unterstützung unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmedien (Internet oder andere elektronische Datennetze). Dabei werden sowohl die Prozesse betrachtet, die zwischen der Verwaltung und dem Bürger, wirtschaftlichen Unternehmen oder anderen, nichtstaatlichen Organisationen ablaufen, als auch und insbesondere die Prozesse, die zwischen verschiedenen Kommunalverwaltungen (Gemeinde - Gemeinde, Gemeinde - Landkreis) bzw. zwischen Kommunen und staatlichen Stellen (zum Beispiel Regierungspräsidien, Landesämter, Bundesbehörden) aber auch innerhalb einer Verwaltung angesiedelt sind.

Dabei wird E-Government je nach Komplexität der Prozesse in 3 Stufen gegliedert:

  • Information
    Hierbei werden Daten und Informationen von Seiten der Verwaltung der jeweiligen Zielgruppe elektronisch zur Verfügung gestellt.
  • Kommunikation
    In dieser Stufe kommt es zum beiderseitigen Informationsaustausch zwischen der Verwaltung und der jeweiligen Zielgruppe über elektronische Medien. (zum Beispiel eMail, Formular, Forum)
  • Transaktion
    In dieser höchsten Ausprägungsstufe von E-Government werden über die elektronischen Kommunikationsmedien direkt fachliche Verwaltungsprozesse initiiert und realisiert. Hierunter zählen zum Beispiel die elektronische Annahme und Bearbeitung von Anträgen. An diese Stufe werden daher auch die höchsten technischen Anforderungen gestellt. (zum Beispiel elektronische Signatur, ePayment usw.)

Als wesentliche Schwerpunkte bei der Einführung von E-Government in den sächsischen Kommunalverwaltungen sind dabei zu sehen:

  • Entwicklung und Bereitstellung von Online-Dienstleistungen für die entsprechenden Zielgruppen
  • Schaffung der verwaltungsinternen technischen und organisatorischen Voraussetzungen (Verfahrensintegration, organisatorische Regelungen und Empfehlungen usw.)