Rahmenverträge

Um den Kommunen des Freistaates Sachsen Rahmenverträge aus dem Bereich der Informationstechnik zur Verfügung stellen zu können, hat die SAKD zum einen selbst Rahmenverträge abgeschlossen, zum anderen wurde nach bereits vorhandenen Rahmenverträgen recherchiert, an denen die Kommunen partizipieren und Einzelverträge zu Sonderkonditionen abschließen können. Die auf der Rahmenvertragsseite der SAKD zu findenden Rahmenverträge sind das Ergebnis dieses gesetzlichen Auftrages. Mit der Nennung eines Rahmenvertrages ist jedoch keine Empfehlung einer Firma bzw. eines Produktes seitens der SAKD verbunden. Die SAKD wurde durch den Landesgesetzgeber ausdrücklich zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet. Grundsätzlich kann jeder Hersteller mit der SAKD einen Rahmenvertrag abschließen.