Elektronische Signatur

Kurzbeschreibung

Die Leistungserbringung der öffentlichen Verwaltungen ist in vielen Fällen an Formvorschriften gebunden, die beispielsweise regeln, wie Anträge oder Bescheide zu erstellen, zu autorisieren, zu übermitteln und zu bearbeiten sind. Bei der Umsetzung von E‑Government ergeben sich zur Gewährleistung der Rechtssicherheit des Austauschs und der Aufbewahrung dieser Dokumente zusätzliche Anforderungen.

Es muss zweifelsfrei festgestellt werden können, wer der Urheber eines elektronischen Dokuments ist und dass es bei der Übermittlung nicht unbemerkt verändert wurde. Diese Anforderungen an Authentizität und Integrität können durch elektronische Signaturen erfüllt werden, indem Dokumente signiert und damit eindeutig einem Ersteller zugeordnet werden. Zudem wird damit jede unbefugte Veränderung an solchen Dokumenten erkennbar.

Wenn elektronisch vorliegende Informationen ausschließlich für die Kommunikationspartner bestimmt sind, dürfen Unbefugte keinen Einblick erhalten. Vertrauliche Informationen müssen daher auf ihrem Übertragungsweg verschlüsselt werden.

In rechtsverbindlichen Verwaltungsverfahren muss das Vorliegen bestimmter Informationen zu bestimmten Zeitpunkten beweisbar sein. Technisch wird dies durch Zeitstempel in elektronischen Signaturen erreicht, die zweifelsfrei einen zeitlichen Bezug zu elektronischen Dokumenten herstellen.

Zur Erfüllung dieser Anforderungen wurde die BaK ESV entwickelt und zentral bereitgestellt. Die BaK ESV basiert auf Fachkonzepten des Bundes und auf Standardsoftware, deren Entwicklung von den Bundes­ländern gemeinsam koordiniert wird.

Weitere Informationen zur Funktionalität, zu den Schnittstellen und zum Support stellt der Freistaat Sachsen auf seiner Homepage zur Verfügung.