Im Rahmen der bundesweit durchzuführenden Registermodernisierung (RegMo) sind die sächsischen Landkreise, Städte und Gemeinden auf Grundlage des Identifikationsnummerngesetzes (IDNrG), des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie der Beschlüsse des IT-Planungsrates dazu verpflichtet, ihre örtlichen Fachregister an die zentralen RegMo-IT-Systeme des Bundes anzuschließen, welche vom Bundesverwaltungsamt (BVA) betrieben werden. Dazu zählen das Identitätsabruf-Verfahren (IDA), das Datenschutzcockpit (DSC) sowie die Komponenten des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS).
Um zentrale Unterstützungs- und Anschlussmaßnahmen für die sächsischen Kommunen besser planen, priorisieren, zielgerichteter ausrichten und durchführen zu können, ist es erforderlich, Informationen u.a. über die Führung, den Betrieb, das Datenmanagement, die Organisation sowie Datenschutz- und Informationssicherheitsaspekte der vom IDNrG betroffenen örtlichen Fachregister in den Kommunen einzuholen. Aus diesem Grund führt die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) in Zusammenarbeit mit der Komm24 GmbH eine kommunenweite Datenerhebung zur Registerführung (Register-Inventur) durch. Sie zielt darauf ab, ein Lagebild der sächsischen kommunalen Registerlandschaft hinsichtlich der
- gesetzlichen Anschlussverpflichtungen an IDA, DSC und NOOTS sowie
- Registermodernisierungs-Strategie des Freistaates Sachsen mit Bestrebungen zur Vereinheitlichung und Zentralisierung
zu erhalten. Alle sächsischen Landkreise, Städte und Gemeinden sind aufgefordert, sich bis zum 30.10.2026 an dieser Datenerhebung zu beteiligen und ihre Expertise als registerführende Stelle nutzbringend für alle sächsischen Kommunen einzubringen.
Zur Datenerhebung (für Kommunen)
Die Datenerhebung erfolgt pseudonymisiert unter Nutzung des Beteiligungsportals Sachsen. Pro Registertyp (z.B. Melderegister, Geburtenregister) muss jeweils ein Fragebogen ausgefüllt werden. Die Leiter der Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie die E-Government-Koordinatoren der Landkreise und Kreisfreien Städte erhalten von der Komm24 GmbH per E-Mail ein entsprechendes Anschreiben mit der jeweiligen Pseudonym-ID für Ihre Kommune. Für die Teilnahme an der Datenerhebung ist eine Nutzerregistrierung im Beteiligungsportal erforderlich. Die Beantwortung eines Fragebogens dauert etwa 15-20 Minuten. Alle Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich für die Analyse des Registerbestandes im Kontext der Registermodernisierung genutzt.
Während des Befragungszeitraums bietet die Komm24 GmbH begleitende Online-Informationsveranstaltungen an, um die Kommunen bei Ihren Fragen zur Teilnahme, zum Ablauf der Befragung und (bei Unklarheiten) zum Ausfüllen des Fragebogens zu unterstützen. In den Veranstaltungen wird anhand konkreter Beispiele aufgezeigt, wie die Fragestellungen zu verstehen sind und wie mögliche Antworten aussehen können. Die Online-Veranstaltungen sind für den September 2026 geplant. Nähere Informationen zu den genauen Terminen können der Komm24-Webseite entnommen werden. Dort können sich die Teilnehmer kostenfrei anmelden und erhalten anschließend die entsprechenden Zugangsdaten.
Um eine bessere Informationslage zu bekommen, werden neben den Kommunen als fachverantwortliche, registerführende Stelle ergänzend auch die Betreiber (betriebsverantwortliche Stelle) und Fachverfahrenshersteller (Softwarelieferanten) – soweit bekannt - befragt.