Durch die jährliche Plausibilitätsprüfung des Sächsischen Melderegisters (SMR) konnte die SAKD seit dem Jahr 2019 bereits mehr als 24.000 Datensätze zu Personen im SMR und bei den örtlichen Melderegistern bereinigen. Das Verfahren trägt so zur Qualitätssicherung der Meldedaten bei und unterstützt die sächsischen Meldebehörden bei der Konsolidierung ihres Datenbestandes. Weitere Details zum Ablauf und den Ergebnissen erfahren Sie hier.
Wie funktioniert die Plausibilitätsprüfung?
Der SAKD wurde durch § 2 Abs. 1 Nr. 6 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz (SächsAGBMG) die Durchführung der Plausibilitätsprüfung der im Sächsischen Melderegister (SMR) gespeicherten Daten übertragen. Der Prüflauf findet einmal jährlich statt und umfasst u.a.:
- die Vollständigkeitsprüfung aller erforderlichen Felder
- die Kontrolle, ob ein Einwohner mehrere Hauptwohnungen oder ausschließlich Nebenwohnungen hat
- Prüfungen, ob die Daten zwischen der Meldebehörde der Nebenwohnung und der Meldebehörde der Hauptwohnung übereinstimmen
Nach dem Prüflauf werden die identifizierten Prüffälle per XMeld-Nachricht gesichert mit OSCI‑Transport an die örtlichen Meldebehörden übermittelt. Diese prüfen die Sachverhalte und nehmen notwendige Korrekturen vor, die automatisch mit der täglichen Meldedatenlieferung an das SMR übermittelt und im SMR-Bestand eingepflegt werden. Die Korrekturen und Rückmeldungen werden anschließend von der SAKD ausgewertet.
Ergebnisse des Prüflaufs 2025
Im Jahr 2025 wurden 4.343 zu prüfende Sachverhalte an die sächsischen Meldebehörden übermittelt. Zwei Drittel aller Prüffälle konnten dabei innerhalb der Bearbeitungsfrist erfolgreich bereinigt werden.
Langfristige Wirkung auf die Melderegister
Die Plausibilitätsprüfung trägt wesentlich bei zur:
- Bereinigung bestehender Altdaten (z. B. aus früheren Verfahren)
- Korrektur von Abweichungen zwischen den sächsischen Gemeinden und dem SMR
- Aufdeckung von systembedingten Problemen
- Verbesserung der Datenqualität im gesamten Melderegister
Durch die regelmäßige Überprüfung und Korrektur werden fehlerhafte Einträge reduziert, was die Grundlage für effiziente Verwaltungsprozesse bildet.
Ausblick: Weiterentwicklung der Plausibilitätsprüfung
Die SAKD wird in den nächsten Jahren dieses wichtige Qualitätsinstrument in enger Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Ministerium des Innern weiter ausbauen und die sächsischen Meldebehörden dabei unterstützen ihre Daten zu konsolidieren.