Warum ist die Verfahrensprüfung wichtig?
Die Verfahrensprüfung durch die SAKD sichert den rechtskonformen Einsatz finanzwirksamer Programme in sächsischen Kommunen. Immer mehr Verwaltungshandeln basiert direkt auf automatisierten Prozessen – umso wichtiger ist es, dass diese Systeme fachlich korrekt, technisch zuverlässig und gesetzeskonform arbeiten.
Die gesetzliche Grundlage für diese Prüfung ist § 87 Absatz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung. Dabei dürfen nur solche Programme eingesetzt werden, die von der SAKD offiziell zugelassen wurden.
Die Prüfung stellt sicher, dass:
- die gesetzlichen Vorgaben der kommunalen Haushalts- und Kassengeschäfte eingehalten werden,
- technische Systeme Verwaltungsentscheidungen korrekt abbilden können,
- und sowohl fachspezifische als auch fachübergreifende Anforderungen – etwa aus Datenschutz oder Fachrecht – umgesetzt sind.
Durch die Verfahrensprüfung werden Softwareprogramme zu einem bewährten und sicheren technischen Hilfsmittel im Verwaltungsalltag – mit direkter Auswirkung auf die Qualität und Rechtssicherheit kommunaler Entscheidungen.
