Für den Empfang regelmäßiger Datenübermittlungen aus dem SMR muss sich die Datenübermittlungen empfangende Behörde mit geeigneten X.509-Zertifikaten ausstatten. Je nachdem, ob die Rollen Empfänger und Leser zusammen oder auseinander fallen und je nachdem, ob für die Anwendungen Signatur und Verschlüsselung das gleiche oder verschiedene Zertifikate bevorzugt werden, ergibt sich ein Bedarf von mindestens einem bis zu maximal vier Zertifikaten, die zu beschaffen sind.
Die zu beschaffenden Zertifikate müssen den gennannten Anforderungen entsprechen. Sie sollten mindestens zwei Jahre und höchstens drei Jahre gültig sein. Aus dem im Zertifikat vermerkten Subject muss eindeutig der Name der Behörde hervorgehen. Die Zertifikate müssen für die Schlüsselverwendungen digitale Signatur (DigitalSignature) und Schlüsselverschlüsselung (KeyEncipherment) zugelassen sein.
Da der Kommunikationsfluss bei regelmäßigen Datenübermittlungen nur in eine Richtung (vom SMR zum Empfänger) stattfindet und das SMR die für die Verschlüsselung der zu transportierenden Inhalte verwendeten Empfängerzertifikate in einem eigenen Geschäftsprozess prüft, autorisiert und zuordnet, bestehen seitens des SMR keine besonderen Anforderungen an die Auswahl der die Empfängerzertifikate ausstellende Zertifizierungsstelle (Certificate Authority, CA). In jedem Fall geeignet sind die durch die DOI-CA ausgestellte Zertifikate. Vor der Entscheidung für eine andere CA lassen Sie sich bitte von der Anwendungsbetreuung der Basiskomponente Elektronische Signatur und Verschlüsselung beraten, um etwaige Kompatibilitätsprobleme auszuschließen.