Sächsisches Melderegister SMR 

Schnell, einheitlich und rechtssicher Auskünfte erhalten – mit dem SMR an zentraler Stelle.
Zentrales Auskunftssystem für Sachsen
Junge Frau schaut in die Kamera und hält ein Smartphone in der Hand, auf dem das Melderegister geöffnet ist

Was ist das Sächsische Melderegister?

Das Sächsische Melderegister - kurz SMR - ist das zentrale System für die automatisierte Erteilung von Auskünften zu den Daten aller sächsischen Einwohner. Alle öffentlichen Stellen in Deutschland, aber auch private Nutzer erhalten entsprechend der jeweiligen rechtlichen Grundlagen Auskunft an zentraler Stelle. Dazu wird tagaktuell eine Auswahl der Daten der Register der sächsischen Gemeinden im SMR zusammengeführt.

Kernelemente des SMR:

  • Auskunft an öffentliche Stellen
  • Melderegisterauskunft an private Nutzer
  • Regelmäßige Datenübermittlung an öffentliche Stellen
  • Datenbereitstellung für die Anmeldung
  • Elektronische Meldebescheinigung
  • Bereitstellung Verwaltungsstatistik für sächsische Verwaltungen

Sie haben Fragen zum Sächsische Melderegister?

Unser Team hilft Ihnen gern weiter – schnell, kompetent und persönlich.

Sächsisches Melderegister
Telefon 03594 7752-0

Ihre Vorteile mit dem SMR

Zentraler Zugriff

Automatisierter Abruf von Daten aller sächsischer Einwohner durch Anfrage an zentraler Stelle.

Echtzeit-Auskunft

Die Auskunftserteilung erfolgt unmittelbar in Echtzeit im laufenden Betrieb – ohne Zeitverlust.

Rund-um-die-Uhr verfügbar

Das Sächsische Melderegister ist rund um die Uhr im Netz verfügbar.

Rechtskonform & dokumentiert

Alle Anfragen werden gemäß DSGVO und Melderecht protokolliert.

Wie sichern wir den Datenschutz?

Datenschutz

Die SAKD ist Meldebehörde für die mit dem SMR übertragenen Aufgaben. Die Verarbeitung der Daten erfolgt unter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben, insbesondere des Melderechts. Die wesentlichen Rechtsnormen sind hier zusammengestellt.

Gemäß Artikel 15 DSGVO hat die Meldebehörde dem Betroffenen auf Antrag Auskunft zu erteilen. Auskunftspflichtig ist jede Meldebehörde, die Daten über den Betroffenen speichert, also auch die SAKD. Die Auskunftserteilung ist kostenfrei.

Betroffene Personen besitzen ein Auskunftsrecht zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Möchten Sie wissen, welche Daten im Melderegister Ihrer Wohnortgemeinde gespeichert sind und zu welchen Zwecken diese verarbeitet werden, so ist der Antrag dort zu stellen. Möchten Sie den reduzierten, im SMR gespeicherten Datenumfang erfahren sowie Informationen zu dessen Verarbeitung, so stellen Sie den Antrag bitte bei der SAKD.

Der Auskunftsantrag kann unter Angabe Ihrer Daten (Vor- und Nachname, Ihrer dt. Wohnanschrift mit Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Geburtsdatum und -ort) gestellt werden und ist vom Antragsteller zu unterzeichnen. Die Identität des Antragstellers ist zwingend zu prüfen. Dies geschieht in der Regel durch die Übersendung einer Kopie des Personalausweises.

Bitte nutzen Sie dieses Formular für den Antrag auf Auskunft über die im Sächsischen Melderegister gespeicherten Daten

Kontrolle des Datenschutzes

Die automatisierten Abrufe aus dem SMR werden nach den melderechtlichen Vorschriften protokolliert und stehen den für Datenschutzkontrollen zuständigen Stellen, z. B. der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten (SDTB) zur Verfügung.

Auskunft an öffentliche Stellen

Auskunft

Alle öffentlichen Stellen in Deutschland erhalten auf Grundlage der Vorgaben des Melderechts zur Erfüllung ihrer Aufgaben Auskunft aus dem SMR. Maßgeblich hierfür sind insbesondere die Regelungen zum automatisierten Abruf nach §§ 34a, 38 und 39 des Bundesmeldegesetzes (BMG).

Öffentliche Stellen, die der Aufsicht des Freistaats Sachsen unterstehen oder dem Freistaat Sachsen selbst angehören, stehen nach Registrierung unterschiedliche Zugangswege offen. Beispielsweise besteht die Möglichkeit zum Datenabruf über ein Web-Frontend oder die maschinelle Anbindung eines Fachverfahrens per Schnittstelle.

Für anderer Länder und den Bund

Für die öffentlichen Stellen anderer Länder und des Bundes besteht die Möglichkeit des Zugangs mit dem Kommunikationsverfahren OSCI-Transport und dem Datenformat XMeld nach § 2 Abs. 1 Bundesmeldedatenabrufverordnung (BMeldDAV).

Melderegisterauskunft an private Nutzer

Für private Nutzer

Private Nutzer können entsprechend der Voraussetzungen von § 49 BMG kostenpflichtig die einfache Melderegisterauskunft im automatisierten Verfahren aus dem SMR erhalten. Hierzu sind Mindestangaben für die Suche bereitzustellen.

Eine Auskunft wird nur dann erteilt, wenn eine eindeutige Identifikation möglich und keine Auskunftssperre zur gesuchten Person eingetragen ist. Aus Nachweisgründen ist eine Registrierung des Anfragenden im SMR erforderlich, dies kann unkompliziert und ohne Wartezeiten unter Nutzung der eID-Funktion z. B. des Personalausweises erfolgen.

Neu: 
Elektronische Meldebescheinigung

Sachsen bietet mit Unterstützung der SAKD nun die Meldebescheinigung digital an – sicher, datenschutzkonform und ohne Behördengang.

Regelmäßige Datenübermittlung an öffentliche Stellen

Für öffentliche Stellen

Die SAKD hat den gesetzlichen Auftrag regelmäßige Datenübermittlungen aus dem Sächsischen Melderegister an öffentliche Stellen durchzuführen. Die Bereitstellung erfolgt ohne Ersuchen des Datenempfängers im Einzelfall, soweit dies durch Bundes- oder Landesrecht unter Festlegung des Anlasses sowie des Zwecks der Übermittlungen, der Empfänger und der zu übermittelnden Daten bestimmt ist.

Datenbereitstellung für die Wohnsitzanmeldung

Wohnsitzanmeldung

Die Anmeldung am neuen Wohnort kann entweder bei der zuständigen Meldebehörde oder unter Nutzung eines Verwaltungsportals erfolgen. Für deren Durchführung werden in beiden Konstellationen die bei der bisher zuständigen Meldebehörde gespeicherten Daten benötigt.

Das SMR stellt hierzu die Daten aller sächsischen Einwohner zentral für den Abruf durch Verwaltungsportale und alle Meldebehörden in Deutschland bereit.

Bereitstellung Verwaltungsstatistik für sächsische Verwaltungen

Verwaltungsstatistik

Die SAKD darf für öffentliche Stellen der Landes- und Kommunalverwaltung des Freistaats Sachsen Verwaltungsstatistiken auf Grundlage der Daten des Sächsischen Melderegisters erstellen, wenn diese zur Aufgabenerfüllung benötigt werden.

Die SAKD stellt eine das Informationsbedürfnis eines breiten Empfängerkreises deckende Verwaltungsstatistik den öffentlichen Stellen der Landes- und Kommunalverwaltung zum Abonnement bereit. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu Inhalt und Umfang der Statistik sowie den technischen Rahmenbedingungen und organisatorischen Abläufen.

Die angebotene Verwaltungsstatistik wird regelmäßig zu den Stichtagen 01.01. und 01.07. eines jeden Jahres erstellt und enthält die Anzahl der zu diesem Zeitpunkt in einer Gemeinde aktuell gemeldeten Einwohner gruppiert nach Ort, Ortsteil, Straße, Hausnummer sowie Zusatzangaben zur Hausnummer und Wohnungsstatus. Weiterhin wird zusätzlich zum Ort jeweils der amtliche Gemeindeschlüssel (AGS) ausgewiesen.

Die Verwaltungsstatistik wird automatisiert im XML-Datenformat des SMR (SmrExtern) ausgeliefert. Seit dem 01. Oktober 2022 wird die Version 1.0 des Datenformates SmrExtern 2022-05 (urn:smr:extern:2022/05) eingesetzt. Schemadateien und Dokumentation können in den folgenden Links heruntergeladen werden.

Eine auf Testdaten basierende Beispieldatei für eine solche Verwaltungsstatistik erhalten Sie in den folgenden Links. Mit deren Hilfe soll für die Bedarfsträger die Struktur verdeutlicht und ggf. erforderliche Integrationen in Fachverfahren vereinfacht werden.

Als technisches Verfahren für die automatisierte und sichere Übermittlung der Verwaltungsstatistiken wird OSCI-Transport 1.2 verwendet. Die Sicherungseigenschaften von OSCI-Transport basieren auf dem Einsatz von Signatur- und Verschlüsselungszertifikaten nach dem X.509-Standard. Sowohl das SMR als Autor und Sender als auch der Empfänger und Leser einer Verwaltungsstatistik benötigen jeweils mindestens einen Satz solcher Zertifikate. Diese müssen im Zuge des Abonnements der Statistik der SAKD bekannt gegeben werden.

Zum Empfang der Verwaltungsstatistik wird durch den Bedarfsträger OSCI-Transportfähige Clientsoftware benötigt. Dies kann beispielsweise der Empfangsclient für das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) sein. In diesem Fall muss der SAKD das Zertifikat des beBPo bekannt gegeben werden.

Das Abonnement der Verwaltungsstatistik erfolgt durch die Bedarfsträger mittels eines formlosen Antrags bei der SAKD. Der Antrag muss die folgend genannten Aspekte umfassen:

  1. Darlegung, dass es sich beim Antragsteller um eine Behörde bzw. öffentliche Stelle der sächsischen Landes- oder Kommunalverwaltung handelt
  2. Verwendungszweck der Statistik
  3. Begründung des Bedarfs durch konkrete Benennung der Rechtsgrundlagen, aus denen die Aufgaben hervorgehen, zu deren Vollzug die Verwaltungsstatistik erforderlich ist

Hierzu ist das folgende Formular auszufüllen und zusammen mit dem Antrag im Original an die SAKD postalisch zu senden. Das Zertifikat selbst muss danach elektronisch an smr(at)sakd.de übermittelt werden.

Nach dem Eingang der o.g. Unterlagen prüft die SAKD den Antrag und die übermittelten Zertifikate. Anschließend erfolgt die Einrichtung des Abonnements. Die erstmalige Belieferung erfolgt dann zum nächstgelegenen Stichtag.

Wer trägt die Kosten? Die anfallenden Kosten der Erstellung der Verwaltungsstatistiken trägt der Auftraggeber.

Informationen für sächsische Meldebehörden

Für sächsische Meldebehörden

Zur Pflege der Daten des SMR liefern die Gemeinden als Meldebehörden tagaktuell Daten aus ihren Registern an die SAKD. Die SAKD bestimmt das bei diesen Datenübermittlungen zu verwendende Datenformat und teilt dieses durch Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt den Gemeinden mit.

Plausibilitätsprüfung

Die SAKD führt auf rechtlicher Grundlage jährlich die Plausibilitätsprüfung der im SMR gespeicherten Daten durch.

Die SAKD ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 SächsAGBMG zur Durchführung einer jährlichen Plausibilitätsprüfung der im Sächsischen Melderegister gespeicherten Daten verpflichtet, deren Umsetzung in § 7 SächsMeldVO näher erläutert ist.

Eine Kurzbeschreibung des Verfahrens, die im aktuellen Prüfumfang enthaltenen Sachverhalte sowie entsprechende Handlungsanweisungen zur Bearbeitung der übermittelten Prüffälle können dem folgenden Dokument entnommen werden:

Antrag auf Kostenerstattung

Die durch diese Datenübermittlungen entstehenden Kosten werden den Gemeinden jährlich von der SAKD auf Antrag erstattet. Die Festsetzung der Höhe der Kosten erfolgt auf Grundlage einer Kostenkalkulation und wird durch Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt den Gemeinden mitgeteilt.

Bitte nutzen Sie dieses Formular für den Antrag auf Kostenerstattung für die regelmäßige Daten­änderungs­übermittlung: