Partnerschaftliche Rahmenvereinbarungen für moderne Kommunalverwaltungen
Die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung hat den gesetzlichen Auftrag, sächsische Kommunen im Bereich der IuK-Technik beratend und koordinierend zu unterstützen. Hierzu gehört gemäß § 2 Absatz 1 Satz 3, Nr. 6 der SAKD-Hauptsatzung auch die Schaffung günstiger Vertragsvoraussetzungen für die Nutzung von informationstechnischen Komponenten. Ein Weg, dieses Ziel zu erreichen, ist der Abschluss von Rahmenverträgen. Aufgrund der durch die Vertragsparteien erwarteten größeren Abnahmemengen können in Rahmenverträgen in der Regel optimale Konditionen ausgehandelt werden.
Dabei:
- schließt die SAKD selbst Rahmenverträge ab oder
- prüft bestehende Drittverträge auf Nutzbarkeit für Kommunen
Die Teilnahme an diesen Verträgen bleibt freiwillig. Die SAKD wahrt als neutrale Stelle stets ihre Unabhängigkeit – eine Empfehlung für bestimmte Produkte oder Anbieter ist damit nicht verbunden.
Rahmenverträge geben Orientierung und ermöglichen Kommunen:
- attraktive Konditionen durch Bündelung von Bedarfen
- einfachere Einzelverträge mit geringem Verwaltungsaufwand
- rechtssichere Grundlage für IT-Beschaffung unter Beachtung des Vergaberechts
