Rahmenverträge für Kommunen und Unternehmen

Optimale Konditionen für Kommunen – transparente Vereinbarungen mit Herstellern
Einfach. Fair. Gemainschaftlich.
Zwei Männer schauen gemeinsam auf einen Monitor

Partnerschaftliche Rahmenvereinbarungen für moderne Kommunalverwaltungen

Für Kommunen

Die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung hat den gesetzlichen Auftrag, sächsische Kommunen im Bereich der IuK-Technik beratend und koordinierend zu unterstützen. Hierzu gehört gemäß § 2 Absatz 1 Satz 3, Nr. 6 der SAKD-Hauptsatzung auch die Schaffung günstiger Vertragsvoraussetzungen für die Nutzung von informationstechnischen Komponenten. Ein Weg, dieses Ziel zu erreichen, ist der Abschluss von Rahmenverträgen. Aufgrund der durch die Vertragsparteien erwarteten größeren Abnahmemengen können in Rahmenverträgen in der Regel optimale Konditionen ausgehandelt werden.

Dabei:

  • schließt die SAKD selbst Rahmenverträge ab oder
  • prüft bestehende Drittverträge auf Nutzbarkeit für Kommunen

Die Teilnahme an diesen Verträgen bleibt freiwillig. Die SAKD wahrt als neutrale Stelle stets ihre Unabhängigkeit – eine Empfehlung für bestimmte Produkte oder Anbieter ist damit nicht verbunden.

Rahmenverträge geben Orientierung und ermöglichen Kommunen:

  • attraktive Konditionen durch Bündelung von Bedarfen
  • einfachere Einzelverträge mit geringem Verwaltungsaufwand
  • rechtssichere Grundlage für IT-Beschaffung unter Beachtung des Vergaberechts
Hinweis

Da die Rahmenverträge als solche nicht ausgeschrieben wurden, muss für jede konkrete Beschaffung nach den vergaberechtlichen Vorschriften geprüft werden, ob und wenn ja welches Vergabeverfahren durchzuführen ist. Die Grundsätze wettbewerblicher Auftragsvergabe bleiben demzufolge unberührt und sind von jeder Vergabestelle zu beachten.

Die Rahmenverträge sichern zwar günstige Konditionen, befreien aber nicht von den Vergaberegelungen.

Vorteile der Rahmenverträge

Gemeinsam stark: Diese Vorteile bieten Rahmenverträge
Vorteile für Kommunen

 Kostenersparnis

Durch gebündelte Nachfrage erzielen Kommunen günstigere Preise als bei Einzelbeschaffung.

Weniger Aufwand

Standardisierte Vertragswerke erleichtern Verwaltungsprozesse und sparen Zeit.

Breit nutzbar für alle Kommunen

Unabhängig von Größe oder Standort – alle Kommunen im Freistaat Sachsen können profitieren.

Rahmenverträge für moderne Verwaltungsprozesse

Anwendungssoftware

Um sächsische Kommunen bei der Digitalisierung und Prozessoptimierung optimal zu unterstützen, bietet die SAKD übergreifende Rahmenvereinbarungen und Konditionenverträge für bewährte Softwarelösungen.

Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten Eckpunkte der einzelnen Vereinbarungen vor.

Microsoft-Konditionenverträge für die öffentliche Verwaltung

Das Bundesministerium des Innern und Microsoft haben sich im Februar 2025 auf neue Konditionenverträge geeinigt. Mit den sog. Konditionenverträgen werden die Standardvertragsbedingungen von Microsoft partiell an die Bedürfnisse der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland bei der Beschaffung von Microsoft-Produkten angepasst. Diese können zur Grundlage von Beschaffungen gemacht werden.

Bei den Konditionenverträgen handelt es sich um einen angepassten aktualisierten Mantelvertrag (Business- und Service-Agreement) und einen angepassten Konzernvertrag (Enterprise Agreement) sowie einen angepassten Select Plus-Vertrag.

  • Der Mantelvertrag enthält viele allgemein-vertragliche Regelungen zur Lizenzierung und zur Inanspruchnahme von speziellen Support-Services.
  • Der Konzernvertrag ist Grundlage für die Ausstattung von größeren Einrichtungen mit weitgehend standardisierten Software-Paketen.
  • Der Select Plus-Vertrag ist insbesondere für kleinere Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen interessant, um bei Beschaffungen günstigere Konditionen für den Bezug von Microsoft-Produkten zu erhalten. Der Select Plus-Vertrag aus dem Jahr 2015 wurde erneut verlängert und gilt nunmehr bis zum 31. Mai 2028 auf Basis des alten Mantelvertrages aus dem Jahre 2015 fort.

Die Konditionenverträge ermöglichen keinen direkten Bezug von Microsoft-Produkten sondern nur über berechtigte Händler. Bezugsberechtigte Einrichtungen (Behörden, Dienststellen und juristische Personen von Bund, Ländern und Gemeinden) können die Konditionenverträge zur Grundlage Ihrer Ausschreibungen bzw. Beschaffungen machen, solange und soweit sie im Rahmen ihrer Kerntätigkeiten nicht Leistungen erbringen, die mit vergleichbaren Leistungen von Unternehmen der Privatwirtschaft im Wettbewerb stehen.

Hinweis

Lizenzen und Leistungen aus diesen Konditionenverträgen können nicht direkt bezogen werden. Ein gesondertes Vergabeverfahren (i. d. R. Händlerwettbewerb) ist erforderlich.

Mit dem AI Vergabemanager elektronische Vergaben einfach umsetzen

Mit dem Rahmenvertrag zwischen der SAKD und der SDV Vergabe GmbH steht den sächsischen Kommunen ein leistungsstarkes Werkzeug zur elektronischen Abwicklung von Vergabeverfahren zur Verfügung.

Highlights der Softwarelösung:

  • Schrittweiser Prozess zur Durchführung nach VOB, VOL und VOF
  • Inklusive Formularsätze (z. B. VHB, VOL-AI Best Practice)
  • Dokumentation der Vergabeakte und aller Verfahrensschritte

Digitale Zusammenarbeit:

  • Mehrbenutzerzugriff
  • Vertreterverwaltung
  • Export-/Importfunktionen für externe Partner
  • Unterstützung bei der Angebotswertung in vier Prüfschritten

Kosten:
Ab 39,00 EUR/Monat pro Arbeitsplatz (Mindestvertragslaufzeit: 60 Monate)

Bezugsberechtigte:
Sächsische Städte, Gemeinden, kommunale Körperschaften, Verbände und weitere öffentliche Einrichtungen mit kommunaler Beteiligung (mind. 50 %).

Fragen zu Konditionen und zum Rahmenvertrag Wenden Sie ich bei Fragen zu diesem Rahmenvertrag und deren Leistungspaketen direkt an:
Steffen Kaden
eVergabe.de GmbH

TRANSCONNECT® – Verwaltungsdaten intelligent vernetzen

TRANSCONNECT® ist eine Integrationsplattform zur Digitalisierung und Automatisierung von Verwaltungsprozessen. Durch den Rahmenvertrag zwischen SAKD und SQL Projekt AG erhalten sächsische Kommunen Zugang zu allen Lizenzformen zu stark rabattierten Bedingungen.

Kernfunktionen:

  • Verwaltung von XRechnung, DMS-Anbindung, Schnittstellenlösungen
  • Anbindung bestehender Fachverfahren mittels Adapter
  • Grafische Prozessmodellierung durch den TRANSCONNECT®-Manager

Besonders für Kommunen:
Mit dem TRANSCONNECT® eGov-Paket stehen vorkonfigurierte Module für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zur Verfügung – inkl. Anbindung an Amt24 und kommunale Fachverfahren.

Leistungen des Rahmenvertrags:

  • Lizenz- und Pflegekonditionen zu Sonderpreisen
  • Rabattierte Tagessätze für Projektberatung
  • Unterstützung bei technischen und prozessualen Fragen
Fragen zu Konditionen und zum Rahmenvertrag Wenden Sie ich bei Fragen zu diesem Rahmenvertrag und deren Leistungspaketen direkt an:
Stefan Ehrlich
SQL Projekt AG
Telefon 0351 87619-0

Juris-Rahmenvertrag für Kommunen

Recherchesysteme

Rechtsinformationen schnell finden, rechtssicher handeln – mit dem Juris-Rahmenvertrag bietet die SAKD den sächsischen Kommunen Zugang zu den umfangreichen Rechtsdatenbanken der juris GmbH.

Leistungsumfang

Die Vereinbarung ermöglicht es Verwaltungen, über die Rechercheplattform www.juris.de auf folgende Inhalte zuzugreifen:

  • juris Kommune Professionell
  • juris Kommune Premium
  • juris PartnerModul Kommunen
  • weitere juris PartnerModule (Details unter www.juris.de/partnermodule )

Diese Inhalte umfassen aktuelle und konsolidierte Gesetzestexte, Verordnungen, Rechtsprechung, Verwaltungsvorschriften und praxisorientierte Kommentare – speziell zugeschnitten auf den kommunalen Bedarf.

Konditionen

  • Die Nutzung erfolgt zu einer günstigen Jahrespauschale, gestaffelt nach der Anzahl der lizenzierten Nutzer.
  • Der Rahmenvertrag gewährt 10 % Nachlass auf die regulären Listenpreise.

Verfügbarkeit & Support

  • Die juris Online-Dienste stehen grundsätzlich rund um die Uhr zur Verfügung.
  • Bei Serverausfällen von mehr als zwei Stunden innerhalb der Geschäftszeiten (Mo–Fr, 8:00–18:00 Uhr) besteht Anspruch auf Preisminderung.
  • Technischer Support und Anwenderhilfe werden während der Geschäftszeiten bereitgestellt.
Fragen zu Konditionen und zum Rahmenvertrag Bei Fragen zu diesem Rahmenvertrag können Sie sich direkt an die juris GmbH wenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Lizenzierung von mehr als zehn Nutzern beabsichtigt ist.
Silvio Lehmann
juris GmbH
Bestell-Hotline 0681 5866-4411

Leistungsstarke IT-Komponenten zu attraktiven Konditionen

Hardware

Um die Digitalisierung in sächsischen Kommunen effizient zu unterstützen, stellt die SAKD verschiedene Rahmenverträge für Hardwarelösungen bereit – von Druckverbrauchsmaterialien über Arbeitsplatzrechner bis hin zu energieeffizienten Drucksystemen.

Kommunale Verwaltungseinrichtungen drucken täglich eine Vielzahl von Dokumenten – dabei zählen Verbrauchsmaterialien wie Toner, Tintenpatronen und Farbbänder zu den häufig auftretenden Kostenpositionen.

Durch den Rahmenvertrag mit der Berolina Schriftbild GmbH erhalten Kommunen Zugriff auf:

  • Hochergiebige Mehrwegkartuschen (SuperCart-System) mit bis zu 3-facher Kapazität
  • Kompatibilität mit Druckern führender Hersteller (HP, Brother, Lexmark, Kyocera)
  • Günstige Originalprodukte namhafter Hersteller unter Listenpreisniveau

Zusätzliche Leistungen:

  • Kostenfreie Lieferung und Rücksendung
  • Bundesweiter technischer Vor-Ort-Service
  • Schulungen & Soforthilfe über Hotline
  • Umweltzertifizierungen inklusive ISO 9001 & EU-Umweltmanagement
Fragen zu Konditionen und zum Rahmenvertrag Wenden Sie ich bei Fragen zu diesem Rahmenvertrag und deren Leistungspaketen direkt an:
Anh Busch
berolina Schriftbild GmbH & Co. KG
03377 313-113 Telefon 03377 313-113

Die Vereinbarung mit Dell bringt kommunalen Einrichtungen ein breites und individuell konfigurierbares Produktportfolio zu sehr günstigen Konditionen.

Verfügbare Dell-Produkte:

  • PCs, Notebooks, Tablets
  • Monitore & Zubehör
  • Server- & Storage-Systeme (Dell EMC)
  • Netzwerktechnik

Vorteile durch die Rahmenvereinbarung:

  • Attraktive Rabatte von bis zu 53 % auf Einzelprodukte
  • Projektkonditionen bei größeren Beschaffungen
  • Persönliche Ansprechpartner über regionale Vertriebspartner
Ansprechpartner für individuelle Projektkonditionen Projektkonditionen können flexibel und bedarfsorientiert direkt mit den zuständigen Vertriebsmitarbeitern abgestimmt werden.
Scholz Sebastian
DELL Halle GmbH
Mobiltelefon 0173 2813297

Drucken gehört zu den zentralen Aufgaben jeder Verwaltung – dabei spielen neben Qualität zunehmend auch Umweltschutz und Energieverbrauch eine Rolle.

Der EPSON-Rahmenvertrag bietet sächsischen Kommunen Zugriff auf ausgewählte Modelle der Reihen:

  • Epson Workforce
  • Epson Ecotank

Vorteile der EPSON-Tintenstrahltechnologie:

  • Geringerer Stromverbrauch im Vergleich zu Laserdruckern
  • Keine Tonerfeinstaub-Emissionen
  • Hochwertige Druckergebnisse
  • Zertifizierungen für behördliche Dokumentendrucke (Kinderpässe, Visa etc.)
Fragen zu Konditionen und zum Rahmenvertrag Wenden Sie ich bei Fragen zu diesem Rahmenvertrag und deren Leistungspaketen direkt an:
Ulf Möbius
Epson Deutschland GmbH
E-Mail 03020 0755206

Rahmenverträge für eine moderne Kommunikations­infrastruktur

Telekommunikation

Die SAKD bietet sächsischen Kommunen attraktive Rahmenverträge für Mobilfunk- und Festnetzlösungen. So können Städte, Gemeinden, Landkreise und ihre Beteiligungen hochwertige Telekommunikationslösungen zu günstigen Konditionen nutzen – mit direktem Zugang zu Ansprechpartnern und vielfältigen Optionen der Anbieter.

Über diesen Rahmenvertrag können berechtigte Kommunen und kommunale Einrichtungen Mobilfunkleistungen zu Sonderkonditionen in Anspruch nehmen. Dazu zählen sowohl Sprach- und Datenverbindungen als auch endgerätbezogene Leistungen.

Ihre Vorteile:

  • Neu- und Bestandsverträge zu Rahmenvertragskonditionen aktivierbar
  • Große Auswahl an modernen Mobilgeräten zu subventionierten Konditionen
    (→ www.vodafone.de/enterprise/Listenpreise.html )
  • Kontinuierliche Anpassung der Vertragsinhalte an aktuelle Marktgegebenheiten
Fragen zu Konditionen und zum Rahmenvertrag Wenden Sie ich bei Fragen zu diesem Rahmenvertrag und deren Leistungspaketen direkt an:
Antje Reimann
Senior Account Manager
Vodafone GmbH
Mobiltelefon 0172-3588777

Dieser Rahmenvertrag ermöglicht Kommunen den Zugang zu vielfältigen Festnetz- und Netzwerklösungen – von klassischer Telefonie bis hin zu modernen Verbindungsstrukturen.

Leistungen im Überblick:

  • Bereitstellung von Sprach- und Datenleitungen
  • Individuelle Netzwerkanbindungskonzepte
  • Integrierte Service- und Unterstützungsleistungen
Fragen zu Konditionen und zum Rahmenvertrag Wenden Sie ich bei Fragen zu diesem Rahmenvertrag und deren Leistungspaketen direkt an:
Johannes Hoberück
Senior Daten Account Manager Public Regional
Vodafone GmbH
Königsbrücker Str. 178
01099 Dresden
Telefon 0172 2300054

Mit diesem Vertrag wird die Nutzung zahlreicher Telekommunikationsdienste der Deutschen Telekom für sächsische Kommunen zu günstigen Konditionen ermöglicht. Die Vereinbarung bietet ein umfassendes Portfolio bei gleichzeitig flexibler Vertragsgestaltung.

Vorteile des Telekom-Rahmenvertrags:

  • Breitbandige Versorgung über das Netz der Deutschen Telekom
  • Umfassende Serviceleistungen inklusive
  • Einfache Vertragsabwicklung durch Nutzungsvertrag mit Beitrittserklärung
  • Individuelle Tarifgestaltung abhängig vom jeweiligen Bedarf

Erforderlich:
Kommunen schließen einen eigenen Nutzervertrag ab und treten damit dem Rahmenvertrag bei.

Fragen zu Konditionen und zum Rahmenvertrag Wenden Sie ich bei Fragen zu diesem Rahmenvertrag und deren Leistungspaketen direkt an:
Robert Marc Busch
Public Sector - Länder und Kommunen
Deutsche Telekom Business Solutions GmbH
Riesaer Str. 5
01129 Dresden
0351 474-4191 Telefon 0351 474-4191

Rahmenvertrag zur Barrierefreiheit mit dem Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen (DZB lesen)

Dienstleistungen

Der Rahmenvertrag zur Barrierefreiheit zwischen der SAKD und dem Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen (DZB lesen) bietet sächsischen Kommunen umfassende Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen aus § 7 SächsEGovG. Ziel ist es, elektronische Informations- und Kommunikationsangebote so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt genutzt werden können.

Folgende Leistungen sind über den Vertrag abrufbar:

  • Einstiegsprüfung von Websites – inklusive Kurzbericht zur Barrierefreiheit nach BIKOSAX-Checkliste.
  • App-Prüfungen und Beratung – von Kurzanalyse über Schulung bis zur Entwicklung barrierefreier mobiler Anwendungen.
  • Schulung & Beratung für Mitarbeitende – zur barrierefreien Gestaltung von Internetauftritten, Anwendungen und grafischen Oberflächen.
  • Unterstützung bei der IT-Entwicklung – insbesondere bei barrierefreien Mensch-Maschine-Schnittstellen und automatisierten Aufbereitungen.
  • Tests & Zertifizierung – von Webangeboten in gängigen Formaten (z. B. HTML, PDF, EPUB, Video) bis zum Gütesiegel für Barrierefreiheit.
  • Dokumentenaufbereitung – Konvertierung und Gestaltung digitaler Inhalte in barrierefreier Form.

Die Leistungen werden zu pauschalen Festpreisen oder günstigen Stundensätzen angeboten, sodass auch kleinere Kommunen professionellen Zugang zur Barrierefreiheit erhalten.

Diese Maßnahme entspricht den SAKD-Leitlinien, indem sie konkrete Vorteile für Kommunen bietet, Rechtssicherheit durch Gesetzesbezug schafft, praxisnah erklärt ist und inklusive Lösungen regional verfügbar macht.

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Rahmenverträge als Zugang zu über 400 kommunalen Auftraggebern

Für Unternehmen

Kommunen im Freistaat Sachsen beschaffen jährlich IT- und Telekommunikationsprodukte sowie Dienstleistungen im Gesamtwert von rund 48 Millionen Euro. Ein wesentlicher Anteil dieser Beschaffungen erfolgt auf Basis von Rahmenverträgen, die durch die SAKD begleitet oder initiiert werden.

Als zentrale Beratungs- und Koordinierungsstelle unterstützt die SAKD nicht nur die sächsischen Städte, Gemeinden und Landkreise, sondern auch kommunale Eigenbetriebe und wirtschaftliche Unternehmen. Sie vermittelt Rahmenvereinbarungen mit qualifizierten Herstellern und Dienstleistern aus dem Technologie- und Kommunikationsbereich.

Ein wesentlicher Faktor für den Erfolg von Produkten und Dienstleistungen ist ihre Bekanntheit. Rahmenverträge mit der SAKD steigern diese Sichtbarkeit – nur was bekannt ist, kann auch im kommunalen Beschaffungsprozess berücksichtigt werden.

Vorteile für Unternehmen:

Direkter Zugang zum kommunalen Beschaffungsmarkt in Sachsen
Bekanntmachung Ihres Angebots über SAKD-Plattformen und Fachmedien
Sichtbarkeit bei Entscheidern in über 400 Verwaltungseinheiten
Strukturierte Vertragsmodelle und zentrale Ansprechpartner