Online­zugangsgesetz

Hand in Hand zur sicheren Digitalisierung
Zentrale Unterstützungsangebote in Sachsen
zwei Männer unterhalten sich in einem Büro vor einem großen Monitor an der Wand mit dem Logo OZG

Herausforderungen bei der Informationssicherheit im OZG-Kontext

Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wurde ein bundesweiter Rahmen geschaffen, um Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einfachen, sicheren und ortsunabhängigen Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen Kommunen durch Digitalisierung entlastet und ihre Prozesse optimiert werden.

In Sachsen erfolgt die Umsetzung zentral koordiniert – mit standardisierten Lösungen, die durch den Freistaat gefördert und allen Kommunen zur Verfügung gestellt werden.

In Sachsen erfolgt die Umsetzung mit zwei zentralen Ansätzen:

  • Eigenentwicklungen Amt24-OAA
  • EfA-Dienste nach dem bundesweiten „Einer für Alle“-Prinzip

Beide Ansätze ergänzen sich: Während eigenentwickelte Dienste speziell für sächsische Bedarfe entstehen, ermöglichen EfA-Dienste die kosteneffiziente Nachnutzung bundesweit entwickelter Lösungen.

Direkter Kontakt und Unterstützung

Sie möchten eine OZG-Leistung oder einen EfA-Dienst in Ihrer Kommune einführen?
Wir begleiten Sie gerne.

Geschäftsstelle OZG-Umsetzung

Vorteile der OZG-Umsetzung

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bringt für Kommunalverwaltungen nicht nur rechtliche Verpflichtungen, sondern vor allem handfeste Vorteile.
Vorteile
Einfach:

Zentrale Lösungen ermöglichen unkomplizierte Bereitstellung digitaler Dienste

Rechtskonform:

Gesetzeskonforme Prozesse und Datenverarbeitung

Sicher:

Verschlüsselte, geschützte Übertragung sensibler Daten

Flexibel:

Integration in vorhandene kommunale IT-Systeme

Zukunftsfähig:

Kontinuierliche Pflege und Weiterentwicklung

Qualitätsgesichert:

Entwicklung unter Einbindung kommunaler Fachkompetenz

Standardisiert: 

Medienbruchfreie Anbindung an Fachverfahren

Nutzerfreundlich:

Fokus auf Bürgerbedürfnisse durch Nutzertests

“Sächsisch Direkt” - Lösungen aus Sachsen für Sachsen

Information über zentrale Online-Dienste (OAA) in Sachsen
Amt24-OAA

Unter der Dachmarke „Sächsisch Direkt“ werden in enger Zusammenarbeit mit der SAKD und Komm24 GmbH zahlreiche Online-Antragsassistenten (Amt24-OAA) entwickelt und über das Serviceportal Amt24 bereitgestellt. Aktuell ist die Nutzung für Kommunen kostenfrei dies gilt für Entwicklung, Betrieb und Weiterentwicklung der Online-Antragsassistenten (Amt24-OAA).

Merkmale:

  • Entwicklung durch Komm24 im Auftrag der SAKD
  • Bereitstellung über das zentrale Serviceportal Amt24
  • Vollständige Kostenübernahme durch den Freistaat Sachsen
  • Ideal für sächsische Besonderheiten, z. B. Schulwesen, Landesrecht, Zuständigkeiten

Das „Einer für Alle“-Prinzip (EfA)

Erklärung des bundesweiten EfA-Ansatzes
EfA

Beim EfA-Prinzip entwickelt ein Bundesland einen digitalen Dienst zentral – andere Länder und Kommunen können diesen nachnutzen. So werden Ressourcen gespart, und die digitale Verwaltung bundesweit vorangebracht.

Beispiele zentral angebotener EfA-Dienste in Sachsen:

  • Digitale Bauverwaltung
  • Sozialplattform
  • Digitaler Führerschein
  • Berufsanerkennung
  • Einbürgerung u.v.m.

Diese Dienste werden zentral betrieben und finanziert – Kommunen nutzen sie lizenzfrei als Software-as-a-Service (SaaS).

Merkmale:
  • Bundesweite Standardisierung (Design, Schnittstellen, Fachlogik)
  • Betrieb durch zentrale IT-Dienstleister in sicheren Rechenzentren
  • In Sachsen durch die SAKD koordiniert, landesseitig finanziert
  • Kommunen können ohne Entwicklungsaufwand schnell einsteigen

Unterschiede im Überblick: Amt24-OAA Eigenentwicklung vs. EfA

MerkmalEigenentwicklungen (Amt24-OAA)EfA-Dienste (Einer für Alle)
FokusSpezifisch für SachsenBundesweite Nachnutzung
EntwicklungDurch Komm24 / sächsische PartnerDurch andere Länder / Kooperationen
IntegrationMaßgeschneidert für sächsische SystemeStandardisierte Schnittstellen
FinanzierungVollständig durch Sachsen (aktuell bis 2025)Durch Bundesland zentral, kostenfrei für Kommunen

Von der Idee zur digitalen Leistung

Projektablauf
Eigenentwicklungen (OAA):
  1. Anforderungsphase: Bedarfsanalyse, Projektauftrag
    Prüfung der Erforderlichkeit, fachliche, technische und rechtliche Rahmenbedingungen sowie Bewertung der Aufwände.

  2. Analysephase: Mitwirkung der Kommunen, Prototyp
    Entwicklung Amt24-Online-antragsassistent auf Basis des Prototyps, Tests auf Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit.

  3. Entwicklungsphase: Umsetzung, Tests, Optimierung
    Ermittlung der individuellen fachlich-inhaltlichen und technischen Anforderungen unter Mitwirkung von Fachleuten.

  4. Betriebsphase: Einführung, Wartung, Weiterentwicklung
    Sicherung Betrieb, regelmäßige Wartung sowie kontinuierliche Weiterentwicklung des Amt24-Online-Antragsassistenten.

Visualisierung des Projektablaufs einer Verfahrensprüfung
Visualisierung einer Einführung einer Verfahrensprüfung
EfA-Dienste:
  • Entscheidung zur Bereitstellung erfolgt durch das zuständige sächsische Ministerium
  • Entscheidung zur Nutzung erfolgt durch Kommune
  • Integration erfolgt gemäß definierten Schnittstellen
  • Betrieb, Support und Weiterentwicklung erfolgen zentral
  • SAKD unterstützt in allen Phasen mit Beratung & Koordination

Die SAKD als zentrale Beratungs- und Koordinierungsstelle

Die SAKD übernimmt die Koordination für beide Modelle – von der Information bis zur Implementierung:
Koordination und Beratung
Identifikation geeigneter Leistungen
Beratung zur Auswahl und Integration
Technische Anbindung & organisatorische Begleitung
Referenzimplementierungen & Mustervorgehen
Vertrags- und Förderberatung

Kostenfreie Nutzung durch staatliche Förderung

Finanzierung & Förderung

Für sächsische Kommunen ist die Nutzung aller unter der Marke Sächsisch Direkt entwickelten Online-Antragsassistenten (OAA) sowie der dazugehörigen Services derzeit kostenfrei.

Die Finanzierung erfolgt durch Fördermittel des Freistaates Sachsen sowie aus Mitteln des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes (SächsFAG).
Die Bereitstellung der Dienste ist vorerst bis Ende 2026 gesichert.

Amt24-OAA – Eigene Entwicklungen

Die Nutzung ist derzeit vollständig kostenfrei (bis Ende 2025), gefördert durch den Freistaat Sachsen (SächsFAG). Eine Fortführung der Förderung für den Doppelhaushalt 2025/26 ist vorgesehen.