Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt.
Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen. Die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung ist eine transparenzpflichtige Stelle.
- Sächsisches Transparenzgesetz
Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen: Sächsisches Transparenzgesetz vom 19. August 2022 - Gesetz zur Einführung des Gesetzes über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen
Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen: Gesetz zur Einführung des Gesetzes über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen vom 19. August 2022
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