Dienstleistungen

Rahmenvertrag zur Barrierefreiheit mit dem Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen (DZB lesen)

Nach § 7 SächsEGovG besteht für die sächsischen Kommunen die Pflicht, ihre elektronische Kommunikation und elektronischen Dokumente schrittweise so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt und barrierefrei nach dem Gesetz zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen genutzt werden können. Aus diesem Grund und wegen einer Vielzahl von Bedarfsmeldungen sächsischer Kommunen sowie der kommunalen Landesverbände hat die SAKD eine Rahmenvereinbarung mit dem Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen (DZB lesen) geschlossen.

Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Unterstützung der Kommunen, ihrer Eigenbetriebe und wirtschaftlichen Unternehmen sowie Körperschaften, in denen mehr als 50 % ihrer Mitglieder sächsische Gebietskörperschaften sind, bei der Verwendung barrierefreier Informationstechnik. Mit dem Vertrag wird ein rechtlicher Rahmen für die Aufbereitung und Überprüfung von Informations- und Kommunikationsangeboten auf Barrierefreiheit durch die DZB lesen geschaffen. Im Einzelnen sind nachfolgende Leistungen über den Rahmenvertrag abrufbar:

  • Einstiegsprüfung von Internetseiten auf Barrierefreiheit für Neukunden, um eine erste Einschätzung zu bestehenden Barrieren zu erhalten. Es erfolgt eine Prüfung der Startseite anhand der BIKOSAX-Checkliste, die Auflistung wichtiger kritischer Barrieren, die Qualitätssicherung durch einen zweiten Prüfenden sowie das Erstellen eines Kurzberichts zu den Ergebnisse.
  • Kurzprüfung von Apps auf Barrierefreiheit sowie Individuelle Beratung zur Erstellung barrierefreier Apps und Online-Grundlagenschulung zur Erstellung und Prüfung barrierefreier Apps.
  • Beratung und Schulung von Bediensteten der Bezugsberechtigten bei der Entwicklung, Einführung und Gestaltung barrierefreier Informations- und Kommunikationsangebote, insbesondere der Internetauftritte und -angebote und grafischer Programmoberflächen.
  • Unterstützung bei der Entwicklung von IT-Verfahren in Bezug auf eine nachhaltige barrierefreie Gestaltung von Mensch-Computer-Schnittstellen sowie bei der gemeinsamen Entwicklung von Richtlinien und Verfahrensempfehlungen für eine weitestgehend automatisierte Aufbereitung von Informationen in barrierefreier Form.
  • Entwicklungsbegleitende und abschließende Überprüfung von Informations- und Kommunikationsangeboten auf Barrierefreiheit. Die DZB lesen testet insbesondere Web-Anwendungen oder andere Informationsangebote in im Internet gebräuchlichen Technologien [wie z. B. HTML, JavaScript, PDF, EPUB, Video, Audio, Flash und Java (Applets)] auf Barrierefreiheit, zeigt Schwachstellen auf und schlägt Lösungen vor. Darüber hinaus bietet sie die Möglichkeit einer Zertifizierung der Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationsangeboten mittels eines Gütesiegels an, dessen Prüfinhalte und die zugrunde liegenden Prüfverfahren in ihrem Internetauftritt transparent dargestellt sind (https://www.dzblesen.de/auftraege/digitales).
  • Weiterentwicklung der Kompetenzen zur Aufbereitung und Übertragung digitaler Vorlagen in eine barrierefreie Form sowie Aufbereitung und Übertragung digitaler Dokumente in eine barrierefreie Form.

Vergütet werden die Leistungen der DZB lesen über Festpreise bzw. günstige Stundensätze, die es jeder Kommune erlauben sollten, diese sehr wichtige Integrationsleistung in Anspruch zu nehmen.

Bei Fragen zu diesem Rahmenvertrag können Sie sich direkt an das Deutsche Zentrum für barrierefreies Lesen (DZB lesen), Team BIKOSAX,  Frau Dr. Julia Dobroschke, Gustav-Adolf-Straße 7, 04105 Leipzig, Telefon: +49 341 7113-236, Fax: -125, E-Mail: j.dobroschke(at)dzblesen.de wenden. Für Rückfragen steht Ihnen selbstverständlich auch die SAKD, Herr Lohmann, unter der Rufnummer 03594 7752-30 oder per E-Mail: lohmann(at)sakd.de zur Verfügung.