Für Kommunen

Die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung hat den gesetzlichen Auftrag, sächsische Kommunen im Bereich der IuK-Technik beratend und koordinierend zu unterstützen. Hierzu gehört gemäß § 2 Absatz 1 Satz 3, Nr. 6 der SAKD-Hauptsatzung auch die Schaffung günstiger Vertragsvoraussetzungen für die Nutzung von informationstechnischen Komponenten. Ein Weg, dieses Ziel zu erreichen, ist der Abschluss von Rahmenverträgen. Aufgrund der durch die Vertragsparteien erwarteten größeren Abnahmemengen können in Rahmenverträgen in der Regel optimale Konditionen ausgehandelt werden.

Abschließend noch ein aus Sicht der SAKD wesentlicher Hinweis. Da die Rahmenverträge als solche nicht ausgeschrieben wurden, muss für jede konkrete Beschaffung nach den vergaberechtlichen Vorschriften geprüft werden, ob und wenn ja welches Vergabeverfahren durchzuführen ist. Die Grundsätze wettbewerblicher Auftragsvergabe bleiben demzufolge unberührt und sind von jeder Vergabestelle zu beachten. Die Rahmenverträge sichern zwar günstige Konditionen, befreien aber nicht von den Vergaberegelungen.