Prüfkriterien

Die Kriterien zur Prüfung finanzwirksamer Verfahren in Sachsen

Um den Prüfungsauftrag der SAKD inhaltlich auszufüllen, wurden Prüfkriterien definiert. Ein Prüfkriterium beschreibt nachvollziehbar eine Anforderung an ein Programm oder an seine Anwendung. Zum Teil beziehen sich die Prüfkriterien auf allgemeine Sachverhalte der Programmanwendung (Allgemeine Prüfkriterien). Sie sind in dem Prüfhandbuch über die allgemeinen Anforderungen an Finanzverfahren nach den Regeln der Doppik enthalten. Die Prüfkriterien für die speziellen Einsatzbereiche der Datenverarbeitung für das kommunale Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen und die Umsatzsteuer (Spezielle Prüfkriterien) sind in den Prüfhandbüchern über die speziellen Anforderungen an Finanzverfahren nach den Regeln der Doppik definiert und zusammengefasst.

Allgemeine und spezielle Prüfkriterien sind die gemeinsame Grundlage jeder Programmprüfung. Aus ihnen wird ersichtlich, welche Programmleistungen für den jeweiligen Fachbereich vorhanden sein müssen und welche allgemeinen, fachbereichsübergreifenden Anforderungen (zum Beispiel für den Datenschutz) sich aus ihnen ergeben.

Ein Programm wird nur dann zugelassen, wenn alle Zulassungskriterien erfüllt sind.