Umfang und Arten der Prüfung

Aus den gesetzlichen Grundlagen der Programmprüfung ergeben sich Anforderungen sowohl an das Programm als technisches Hilfsmittel als auch an seine Anwendung. Bei der Prüfung durch die SAKD ist die Anwendungsprüfung verfahrenstechnisch von der Programmprüfung getrennt.

Die Programmprüfung erfolgt nach Zulassungskriterien unabhängig von der Anwendung. Sie wird in der Regel einmal pro Programmversion durchgeführt und erfolgt grundsätzlich in der SAKD mit demjenigen, der die Prüfung des Programms bei der SAKD beantragt hat. Grundlage der Programmprüfung sind neben den Prüfkriterien auch die einheitlichen Testdaten und vordefinierte Prüfabläufe. Gegenwärtig werden folgende Programmbereiche geprüft:

  • Allgemeine Programmeigenschaften,
  • Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen nach den Regeln der Doppik (mit den Bereichen Grunddaten, Haushaltsplanung, Haushaltsbewirtschaftung, Kassenwesen, Jahresabschluss sowie Anlagenbuchhaltung und Inventarisierung),
  • Umsatzsteuer. 

Für alle aktuellen Prüfbereiche werden die Prüfkriterien in Verwaltungsvorschriften als Prüfhandbücher niedergelegt und im Sächsischen Amtsblatt bekanntgemacht (§ 87 Abs. 2 S. 5 SächsGemO). Daneben erarbeitet die SAKD jeweils Anwendungshinweise, die zusätzlich zu den Prüfkriterien wiederum umfangreiche Erläuterungen beinhalten. Für alle Dokumente wird unabhängig von ihren unterschiedlichen Inhalten nachfolgend der Begriff "Prüfhandbuch" verwendet. 

Die Anwendungsprüfung dient der Kontrolle, wie die für rechtsrelevant befundenen Leistungen eines Programms beim Anwender umgesetzt sind. Sie erfolgt beim Anwender durch die jeweils zuständige Rechnungsprüfung.