Entgeltordnung Beratungsleistungen

Entgelte für Beratungsleistungen gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 SAKDG

Gem. § 4 Abs. 1 SAKDG ist es gesetzliche Aufgabe der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) auf dem Gebiet der Informationstechnik als gemeinsame Beratungs- und Koordinierungsstelle für die sächsischen Kommunen zu wirken. Zur Finanzierung der SAKD hat der Landesgesetzgeber in § 10 Abs. 1 Satz 1 SAKDG eine Entgeltfinanzierung vorgesehen. Aus diesem Grund verlangt die SAKD in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern für entgeltpflichtige Beratungsleistungen ein Beratungsentgelt.

Der Verwaltungsrat der SAKD hat eine Entgelthöhe von 105,00 EUR je Stunde festgesetzt. Für jede angefangene Viertelstunde ist ein Viertel dieses Stundensatzes zu berechnen.

Diese Entgelthöhe wird ab 01.01.2021 allen entgeltpflichtigen Beratungsleistungen der SAKD zugrunde gelegt.

Bischofswerda, 01.01.2021

Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung
Thomas Weber
Direktor