Dezember 2023

SAKD-aktuell, Ausgabe Dezember 2023

 

Liebe Leserinnen und Leser,

in der Dezember-Ausgabe lesen Sie die folgenden Artikel:

Umstellung des Sächsischen Melderegisters (SMR) auf das bundeseinheitliche Datenformat OSCI XMeld 3.3 zum 01.11.2023

Zum 01.11.2023 trat der durch die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) herausgegebene Inhaltsdatenstandard
OSCI XMeld in der Version 3.3 in Kraft. Dieser regelt den Datenaustausch im Meldewesen bundeseinheitlich. Gemäß SächsMeldVO
legt die SAKD das Datenformat für die Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und dem Sächsischen Melderegister
(SMR) nach § 8 Abs. 2 SächsAGBMG verbindlich fest.

Das Sächsische Melderegister hat sein vollständiges Diensteangebot fristgemäß auf das nunmehr gültige Datenformat umgestellt,
wobei die Altversion 3.2 gemäß XMeld-Spezifikation bis 07.11.2023 vollständig unterstützt wurde. Gemäß Veröffentlichung im
Sächsischen Amtsblatt Nr. 37 vom 14.09.2023 weist die SAKD nochmals darauf hin, dass das o.g. Datenformat unter Einhaltung der von der SAKD herausgegebenen Anwendungsvorschrift seit Inkrafttreten des Formates
auch für die Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und dem Sächsischen Melderegister (SMR) anzuwenden ist.
Nähere diesbezügliche Informationen sind im Internet unter http://www.sakd.de/smr_meldebehoerden.html abrufbar.

Ankündigung: ITOF 2024 am 28./29. Februar 2024 in Dresden

Das 11. Sächsische IT- und Organisationsforum (ITOF), der größte
und wichtigste Kongress für digitale Verwaltung im Freistaat Sachsen,
findet am 28./29. Februar 2024 in der BÖRSE DRESDEN am Messering
statt. Er wird von der Sächsischen Staatskanzlei in Zusammenarbeit
mit der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD)
und dem Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) veranstaltet.

Nähere Informationen dazu werden wir in unserem nächsten Newsletter mitteilen.

eGovernment MONITOR 2023 analysiert Nutzung und Akzeptanz digitaler Verwaltungsleistungen aus Sicht der Verwaltungskunden

Der eGovernment MONITOR untersucht seit dem Jahr 2010 aus Sicht der Bürger den Fortschritt der digitalen Transformation
in Verwaltung und Staat in den D-A-CH-Ländern (Deutschland-Österreich-Schweiz) und seit 2021 auch im deutschen Bundesländervergleich.
Im Fokus stehen die Bekanntheit und Nutzung von digitalen Verwaltungsleistungen bei den Bürgern sowie deren Akzeptanz (Zufriedenheit)
im sogenannten „Zyklus digitaler Verwaltung“. Die repräsentative Studie der Initiative D21 e.V. und der Technischen Universität München
steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI). Das jährlich erscheinende Lagebild hilft
Entscheidern, Fortschritte zu messen und Schwachstellen zu identifizieren. Somit können gezielt Maßnahmen ergriffen werden,
um digitale Verwaltungsleistungen zu verbessern.

Die Ergebnisse des Monitors zeigen, dass die digitale Transformation der Verwaltung zwar an vielen Stellen vorangeht, doch bei
den Bürgern noch zu wenig davon ankommt. So steigt zwar die Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen weiter an, allerdings nur langsam.
Das liegt auch daran, dass Hebelprojekte wie etwa die digitalen Identitäten bisher nicht den notwendigen Erfolg erzielen konnten.
Etwa 71 % der Deutschen glauben an den Mehrwert von E-Government, jedoch sind 42 % mit dem derzeitigen Angebot nicht zufrieden.
Eine Mehrheit der Bevölkerung befürwortet zudem den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Verwaltung, wenn grundsätzliche
Entscheidungen weiter von Menschen getroffen werden. Die digitale Nutzungslücke beträgt im Gesamten etwa 35 %, d.h. mehr als
jeder Dritte deckt seinen Bedarf an Verwaltungsleistungen immer noch analog. Im Freistaat Sachsen liegt die Nutzungsquote
von E-Government bei etwa 51 %.

Weiterführende Informationen zur Studie sind hier zu finden: https://initiatived21.de/publikationen/egovernment-monitor/2023

Strategie zur digitalen Transformation der Sächsischen Staatsverwaltung verabschiedet

Die Staatsregierung hat heute im Kabinett die Strategie zur digitalen Transformation der Sächsischen Staatsverwaltung verabschiedet.
Dieses Gesamtkonzept gibt den Rahmen für das Handeln der Sächsischen Staatsverwaltung bis zum Jahr 2030 vor.

"Digitalisierung ist mehr als der Einsatz von IT-Anwendungen. Wir verfolgen mit der Strategie einen ganzheitlichen Ansatz.
Für die Digitalisierung in den Behörden müssen sich die rechtlichen Rahmenbedingungen, die organisatorischen Abläufe und
Regelungen, das Personal und die Arbeitskultur ebenso wie die Technik verändern. Bisher gewohnte Strukturen, Rollen und Verhaltensweisen
werden hinterfragt und angepasst. Das ist ein Kulturwandel, der gesteuert werden muss. Mit der Strategie geben wir all denjenigen,
die in den staatlichen Behörden Prozesse gestalten und Entscheidungen treffen, eine Orientierung auf dem weiteren Weg zur
digitalen Verwaltung", betont der Chief Information Officer (CIO) des Freistaates Sachsen Professor Thomas Popp.

Die Strategie beinhaltet fünf wesentliche Handlungsfelder:

Strategische Steuerung
Die Steuerung beinhaltet, dass sich alle Prozesse an übergeordneten Strategien beispielsweise der »Digitalstrategie 2030«
und der sächsischen KI-Strategie ausrichten müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Ministerien nach einheitlichen Standards
vorgehen und die verfügbaren Ressourcen optimal eingesetzt werden.

Digitale Leistungserbringung
Die digitalen Angebote müssen effizient, intuitiv, transparent und barrierefrei gestaltet werden, um für die Nutzenden einen tatsächlichen
Mehrwert zu erbringen. In diesem Handlungsfeld geht es darum, die elektronischen Verfahren und Zugangsportale beispielsweise
das Serviceportal Amt24 kontinuierlich und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

Digitale Aufgabenerfüllung und Zusammenarbeit
Verwaltungsleistungen sollen künftig in vollständig medienbruchfreien, digitalisierte Ende-zu-Ende-Prozesse verarbeitet werden können.
Die digitale Arbeitsweise der Bediensteten wird durch den Einsatz von technischen und methodischen Innovationen unterstützt,
wie durch den Einsatz von KI und agiler Arbeitsmethoden. Zudem muss die Staatsverwaltung ihre Krisenfestigkeit bei IT-Notfällen
aufgrund von Cyberangriffen stärken.

Digitale Kompetenzen
Alle Bediensteten müssen mit den erforderlichen Kompetenzen für die digitalisierte Arbeitswelt ausgestattet werden.
Dazu gehört unter anderem ein abgestimmtes System aus Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten.

Digitale Infrastruktur und digitale Souveränität
Die technische Basis der digitalen Transformation wird weiter entwickelt. Dafür bedarf es einer Standardisierung und
Zentralisierung ressortübergreifender IT-Leistungen beim zentralen IT-Dienstleister der Sächsischen Staatsverwaltung.
Die digitale Souveränität der Staatsverwaltung wird weiter gestärkt, indem sie ihre IT selbst gestaltet und sich unabhängig
von einzelnen IT-Anbietern macht.

Aus dem Strategiepapier werden nun Maßnahmen erarbeitet, um diese Ziele zu erreichen. Bereits bestehende Konzepte
und Umsetzungspläne werden integriert. Die Maßnahmen werden zentral koordiniert und durch die sächsischen Staatsministerien
umgesetzt. In regelmäßigen Abständen wird das sächsische Kabinett über den Fortgang der Umsetzung unterrichtet.

Hintergrund:
Die Strategie wurde gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus allen sächsischen Ministerien erarbeitet. Sie schreibt
die bisherige »Strategie IT und E-Government des Freistaates Sachsen« fort. Wichtige Zielstellungen dieser Strategie aus dem
Jahr 2014 wurden beispielsweise mit der Einführung der elektronischen Aktenführung und des mobilen Arbeitens erreicht.

Ausführliche Informationen und das Strategiepapier zum Download finden Sie unter dem bereitgestellten Link.
Ausführliche Informationen u. Strategiepapier zum Download

Statusreport Prüfverfahren

Die SAKD berichtet an dieser Stelle regelmäßig und aktuell über die finanzwirksamen Verfahren, deren Prüfstatus
sich verändert hat. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein neuer Prüfantrag gestellt wurde oder wenn ein Prüfverfahren durch
die Rücknahme des Prüfantrages, durch Zulassung oder Nichtzulassung beendet wurde. Darüber hinaus werden alle die Prüfverfahren
aufgeführt, die sich "in Prüfung" befinden, d.h. bei denen mit den unmittelbaren Prüfungshandlungen begonnen wurde.

Im Zeitraum vom 16.09.2023 bis zum 06.12.2023 haben sich folgende Veränderungen ergeben:

Neue Prüfanträge wurden für folgende Verfahren gestellt:

 
  1. H&H
    proDoppik Version 5
    Prüfbereich: HKR.Doppik
  2. AKDB
    OK.FIS Version 5
    Prüfbereich: USt.Doppik
 

Programmzulassungen gemäß § 87 Abs. 2 SächsGemO:

 

Prüfverfahren, die ergebnislos beendet wurden:

keine

Rücknahme von Prüfanträgen:

keine

Zulassungen, die beendet wurden:

keine

Programme, die sich "In Prüfung" befinden:

 
  1. H&H
    proDoppik 5/ in Bezug auf die Umsatzsteuer
    Prüfbereich: USt.Doppik
  2. DATA-PLAN Computer Consulting GmbH
    FINANZ+ kommunale Doppik 3.0, Umsatzsteuerfunktionalitäten
    Prüfbereich: USt.Doppik
  3. DATA-PLAN
    FINANZ+ kommunale Doppik
    Version 3.0
  4. ab-data GmbH & Co. KG
    ab-data web Finanzwesen, Version 3.1
    E+S Rechnungswesen, Programmteil Anlagenbuchhaltung, Version 7
    Programmteile nach dem Katalog zur USt
    Prüfbereich: USt.Doppik
  5. H&H
    proDoppik Version 5
    Prüfbereich: HKR.Doppik
 


Den jeweils aktuellen Stand der Verfahrensprüfungen finden Sie auf den Internetseiten der SAKD (www.sakd.de) unter Verfahrensprüfung - Prüfergebnisse.

 

 

Hinweise

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Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD)
Bischofstraße 18
01877 Bischofswerda

Telefon: +49 3594 7752-0
Telefax: +49 3594 7752-99

E-Mail: sakd(at)sakd.de
Internet: http://www.sakd.de

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Sie wird vertreten durch den Direktor Thomas Weber.
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