Elektronisches Kommunalarchiv

elKA - Was ist das?

Digitale Verwaltungsabläufe und elektronische Unterlagen sind mittlerweile Bestandteil jeder Verwaltung und nicht mehr aus den Behördenprozessen wegzudenken.
Vor dem Hintergrund der fortschreitenden und forcierten Digitalisierung der Verwaltung ergibt sich zwangsläufig, dass auch archivwürdige elektronische Unterlagen entstehen. Nach dem Sächsischen Archivgesetz sind die Träger kommunaler Selbstverwaltung, deren Verbände sowie kommunale Stiftungen verpflichtet, ihr Archivgut zur allgemeinen Nutzung in eigener Zuständigkeit zu archivieren.
Besonders die dauerhafte Erhaltung von Authentizität und Integrität elektronischer Unterlagen stellt die Archive vor besondere Herausforderungen. Um dieser Pflichtaufgabe ressourcenschonend nachzukommen, erfolgte von 2017 bis 2021 der Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur im Rahmen des Projektes "elektronisches Kommunalarchiv (elKA)" gemeinsam durch den Sächsischen Städte- und Gemeindetag und den Sächsischen Landkreistag.

Wollen Sie sich über Zusammenhänge, Leistungen und Aufgabenverteilung im elKA informieren?
-> Dann schauen Sie sich hier unser kleines Video an. <-

Benutzung des elKA seit 2022

Nachdem das Aufbauprojekt mit Ablauf des Jahres 2021 erfolgreich abgeschlossen werden konnte, ist die Benutzung des elektronischen Kommunalarchivs seit Anfang 2022 für alle sächsische Kommunen möglich. Zu diesem Zeitpunkt ging die Verantwortung für den Betrieb an die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) gemäß § 4 Abs. 5 SAKDG über (Pressemeldung der kommunalen Landesverbände vom 3. Januar 2022).

Das elKA nutzt zur elektronischen Archivierung die Softwarelösung DIMAG = Digitales Magazin.
-> Hier gelangen Sie zum DIMAG-Erklärvideo. <-

Die Rahmenbedingungen für die Teilnahme am elKA werden durch zwei Satzungen der SAKD beschrieben und geregelt:

  • Die Nutzung des elKA, dessen Voraussetzungen sowie die beiderseitigen Pflichten werden durch die Benutzungssatzung detailliert beschrieben.
  • Die Erhebung der anfallenden Kosten wird durch die Gebührensatzung festgelegt.

Damit die Nutzungsberechtigten das elKA nutzen können, bedarf es auf Grundlage dieser Satzungen eines Antrags des Verwaltungsträgers an die SAKD.

Ihre Vorteile mit elKA

elKA-Newsletter

Um allen interessierten sowie teilnehmenden Kommunen einen möglichst komfortablen Informationsfluss zum elKA anzubieten, stellt die Leitstelle elKA für alle sächsischen Verwaltungen einen elKA-Newsletter zur Verfügung. Möchten Sie regelmäßig durch den elKA-News­letter informiert werden, dann senden Sie uns eine E-Mail an elka(at)sakd.de.

Kontakt

Für Fragen zur Teilnahme an elKA und den dafür notwendigen Voraussetzungen oder in diesem Zusammenhang stehende technische oder archivfachliche Fragestellungen setzen sie sich gerne mit uns in Verbindung.

Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung
Leitstelle elektronisches Kommunalarchiv
Bischofstraße 18
01877 Bischofswerda

Tel. 03594 7752-71
E-Mail: elka(at)sakd.de