Die Sächsische Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung (SAKD) ist bemüht, ihre Internetseite in Übereinstimmung mit Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Seite www.sakd.de
- Anpassungsfähiges Design: Das Layout der Website wird automatisch an den jeweils genutzten Bildschirm des Endgerätes (PC, Notebook, Tablet oder Smartphone) anpasst. Auf kleineren Bildschirmen erscheint ein vereinfachtes Layout. Die Zoomvergrößerung der Inhalte im Browser vergrößert nicht nur den Text, sondern führt außerdem zu einer einspaltigen Ansicht, bei der kein horizontales Scrollen erforderlich ist. Die Vergrößerung der Seite ist mithilfe der gängigen Browser bei Windows mit der Tastenkombination „Strg“ und „+“ möglich. „Strg“ und „-“ verkleinert die Inhalte, „Strg“ und „0“ stellt den Ursprungszustand wieder her.
- Logischer Aufbau und Gliederung der Seite
- Nutzung der Alternativtexte für Bilder
- Bedienung mit der Tastatur: Mit der Tabulatortaste wird die Navigation ohne Maus ermöglicht. Der angesteuerte Link wird markiert und durch Drücken der Entertaste aktiviert.
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.
Unsere Internetseite ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.
Für folgende Inhalte liegt zum aktuellen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige Belastung nach § 2 Absatz 3 BfWebG in Verbindung mit Richtlinie (EU) 2016/2102, Artikel 5 und Erwägungsgrund 39, vor:
- alte Formulare und PDF-Dateien,
- Ergebnisse der Verfahrensprüfungen von HKR-Verfahren
Der Aufwand einer kompletten Umstellung vor allem der eingebundenen Dokumente verschiedener Herkunft steht nicht im Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für den Besucher. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird in § 2 Abs. 3 BfWebG in Verbindung mit Artikel 5 und Erwägungsgrund 39 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben. Sollten Sie ein Formular oder anderes Dokument benötigen, das noch nicht barrierefrei ist, schreiben Sie uns und wir stellen es Ihnen barrierefrei zur Verfügung.
Sollten Sie unter dem oben genannten Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Website gestellt haben und innerhalb von vier Wochen keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten bzw. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11. November 2025 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit ist noch nicht abgeschlossen.