Festgesetzte Überschwemmungsgebiete

Durch die zuständige Wasserbehörde werden Überschwemmungsgebiete durch Rechtsverordnung festgesetzt. In einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet gelten laut Sächsischem Wassergesetz (SächsWG) bestimmte Auflagen, welche eine Verschärfung der Hochwassergefahr durch bauliche Tätigkeiten oder anderes verhindern sollen. Die Überschwemmungsgebiete wurden für die Gewässer I. und II. Ordnung durch die zuständige Wasserbehörde nach § 76 WHG ermittelt und nach § 72 SächsWG festgesetzt.

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