Allgemeine Informationen zur Programmprüfung
Prüfung finanzwirksamer Programme durch die SAKD
Gemäß § 87 Absatz 2 Sächsischer Gemeindeordnung dürfen für die automatisierte Ausführung der Geschäfte der kommunalen Haushaltswirtschaft und der Kassengeschäfte nur Fachprogramme verwendet werden, die von der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung zugelassen sind. Diese hoheitliche Aufgabe wird von dem Bereich Verfahrensprüfung der SAKD wahrgenommen.
Im Folgenden können Sie sich näher über die Prüfungstätigkeit der SAKD informieren.
Für weiter gehende Anfragen können Sie unsere Prüfer direkt per E-Mail oder Telefon kontaktieren
Frau Lode, Tel.: 03594 7752-52, E-Mail: lode(at)sakd.de | ||
Herr Gruner, Tel.: 03594 7752-23, E-Mail: gruner(at)sakd.de | ||
Herr Ulbig, Tel.: 03594 7752-39, E-Mail: ulbig(at)sakd.de |