Allgemeines

1. Vorbemerkungen

Das Sächsische Melderegister Sachsen (SMR) ist ein IT-System, in dem für Zwecke der Auskunftserteilung im automatisierten Verfahren die aktuellen sächsischen Einwohnermeldedaten zusammengeführt sind. Auf gesetzlicher Grundlage übersenden die sächsischen Einwohnermeldeämter Daten zu jedem in ihrer Gemeinde erfassten Einwohner an das SMR. Gesetzlich ist genau definiert, welche Daten an das SMR geliefert werden dürfen. Änderungen in den Meldedaten müssen von den sächsischen Meldebehörden tagaktuell übermittelt werden, so dass die Datenbank immer auf dem aktuellen Stand ist. Das SMR ist im Internet unter der Adresse https://www.saechsisches-melderegister.de erreichbar. Behörden, die Datenabrufe aus dem SMR durchführen wollen, greifen über eine abweichende Internetadresse zu, die Ihnen nach der Anmeldung zur Nutzung des SMR mitgeteilt wird.

2. Wozu dient die Datenbank? Wer kann darauf zugreifen?

Aus dem SMR können Behörden und sonstige öffentliche Stellen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Datenabrufe durchführen. Hierbei handelt es sich z.B. um die Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizeidienststellen und die Unfallkasse. Den übermittelten Datenumfang der einzelnen Abrufverfahren regeln das Bundesmeldegesetz (BMG) und die Sächsische Meldeverordnung (SächsMeldVO). Diese Abrufe dienen der Verwaltungsvereinfachung. Weitere Informationen und ein Anmeldeformular für Behörden werden unter https://www.saechsisches-melderegister.de/behoerden.html bereitgestellt.

Darüber hinaus haben aber auch private Nutzer unter der Adresse https://www.saechsisches-melderegister.de die Möglichkeit, Auskünfte aus dem SMR abzurufen. Diese Auskünfte sind kostenpflichtig. Die gesuchte Person muss vom Anfrager mit Vor- und Familiennamen sowie mindestens zwei weiteren Merkmalen beschrieben werden. Dies ist beispielsweise das Geburtsdatum und der Geburtsort. Die Auskunft zu Namen, Doktorgrad und gegenwärtigen Anschriften der Person wird nur dann erteilt, wenn ein eindeutiger Treffer vom System erzielt wurde und keine Auskunftssperre für die Person vorliegt. Weitergehende Informationen für private Nutzer stehen unter https://www.saechsisches-melderegister.de/private.html zum Abruf bereit.

3. Wie steht es um den Datenschutz?

Durch den Grundsatz der eindeutigen Identifikation und die Rückantwort nur eines Treffers im Falle der Identifikation (keine Auflistung) ist diese Auskunftsart der herkömmlichen (schriftliche Anfrage an die Einwohnermeldebehörde) gleichgestellt. Über alle Abrufe aus dem SMR wird ein Protokoll erstellt, welches der Kontrollmöglichkeit durch den Sächsischen Datenschutzbeauftragten unterliegt.

4. Der Auskunftsantrag - Welche Daten stehen im Sächsischen Melderegister?

Gemäß Artikel 15 DSGVO hat die Meldebehörde dem Betroffenen auf Antrag Auskunft zu erteilen.  Auskunftspflichtig ist jede Meldebehörde, die Daten über den Betroffenen speichert, also auch die SAKD. Die Auskunftserteilung ist gemäß Artikel 12 DSGVO kostenfrei.

Der Auskunftsantrag kann formlos gestellt werden. Allerdings ist die Identität des Antragstellers zwingend zu prüfen, dies geschieht in der Regel durch persönliche Vorsprache oder die Übersendung einer Kopie der Vor- und Rückseite des Personalausweises.

Möchten Sie wissen, welche Daten im Melderegister Ihrer Wohnortgemeinde gespeichert sind, so ist der Antrag dort zu stellen. Möchten Sie den reduzierten Datenumfang erfahren, der im SMR gespeichert ist, so stellen Sie den Antrag bitte bei der SAKD.

Bitte nutzen Sie hierzu dieses Formular:
Antrag auf Auskunft über die im Sächsischen Melderegister gespeicherten Daten.