OZG-Newsletter, Ausgabe IX / 2023 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Grüße zum Jahreswechsel Grüße zum Weihnachtsfest und zum JahreswechselLiebe Abonnenten und Leser des OZG-Newsletters der SAKD, dies ist der letzte OZG-Newsletter im Jahr 2023. In diesem Jahr liegen viele OZG-Geschenke in Form von nachnutzbaren Online-Antragsverfahren unter den Weihnachtsbäumen der sächsischen Landkreise, Städte und Gemeinden. Die SAKD möchte Ihnen hiermit ein frohes, unbeschwertes, ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest wünschen. Nichts ist in diesen Tagen wichtiger, als auch einmal innehalten und dem „Digitalisierungs-Getriebe“ für einen kleinen Zeitraum entgehen zu können. Nutzen Sie die Zeit des Jahreswechsels dafür, Energie zu tanken, bleiben Sie gesund und kommen Sie gut ins neue Jahr. Mit neuer Kraft können die aktuellen Herausforderungen im Rahmen der Digitalisierung der sächsischen Kommunalverwaltung dann im nächsten Jahr wieder in Angriff genommen werden.
Rubrik: „Kurzstatus der kommunalen OZG-Umsetzung“ In dieser Rubrik informieren wir über die bereits verfügbaren bzw. aus der Entwicklungsphase übergebenen Online-Dienste, über den Stand des Roll-Outs bzw. die Flächendeckung des Einsatzes der verfügbaren OZG-Produkte sowie über entsprechende Weiterentwicklungen der Produkte. Online-Verwaltungsleistungen, die zur Nachnutzung und zum Roll-Out bereitstehenIm Folgenden sind alle Online-Verwaltungsleistungen aufgeführt, welche von der SAKD eine dem Umsetzungsstand entsprechende Qualitätssicherung erfahren haben und bereits von den sächsischen Kommunen im Serviceportal Amt24 bzw. in der i-Kfz-Lösung eKOL-KFZ genutzt werden können. Diese OZG-Produkte stehen allen sächsischen Kommunen zur Nachnutzung zur Verfügung: im Vollzug der Landkreise
im Vollzug der Städte und Gemeinden
Stand des Roll-OutsIn der Übersicht sind sowohl Lösungen auf Grundlage der E-Government-Basiskomponenten des Freistaates Sachsen als auch Lösungen Dritter und Eigenentwicklungen der sächsischen Kommunen berücksichtigt. (Stand: 01.12.2023)
Rubrik: „Aktuelles“ SAKD unterstützt die Nachnutzung von EfA-Diensten in SachsenMit Beschluss des Verwaltungsrates der SAKD vom 28.09.2023 stellt sich die SAKD der Aufgabe, die Nachnutzung der EfA-Dienste für die Kommunen in Sachsen aktiv und koordinierend zu unterstützen. Der Koordinationsauftrag bezieht sich dabei auf den gesamten Lebenszyklus der EfA-Dienste, insbesondere Information und Angebot, Nutzungsentscheidung, Anschluss, Integration, Betrieb, Pflege und Weiterentwicklung. Wichtige Handlungsfelder sind hier aktuell:
Staatsregierung verabschiedet Strategie zur digitalen Transformation der Sächsischen StaatsverwaltungDie Sächsische Staatsregierung hat am 28. November 2023 in ihrer Kabinettssitzung eine neue Strategie zur digitalen Transformation der Sächsischen Staatsverwaltung verabschiedet. Dieses Gesamtkonzept gibt den Rahmen für das Handeln der Sächsischen Staatsverwaltung bis zum Jahr 2030 vor. Die Strategie wurde gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus allen sächsischen Staatsministerien erarbeitet und schreibt die bisherige „Strategie IT und E-Government des Freistaates Sachsen“ aus dem Jahr 2014 fort. Mit der Strategie wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt. Für die Digitalisierung in den sächsischen Behörden müssen sich die rechtlichen Rahmenbedingungen, die organisatorischen Abläufe und Regelungen, das Personal und die Arbeitskultur ebenso wie die Technik verändern. Bisher gewohnte Strukturen, Rollen und Verhaltensweisen werden zukünftig hinterfragt und angepasst. Damit wird insbesondere ein Wandel in der gesamten Verwaltungskultur einhergehen, der entsprechend von der staatlichen Seite gesteuert werden muss. Mit der Strategie soll all denjenigen eine Orientierung auf dem weiteren Weg zur digitalen Verwaltung gegeben werden, die in den staatlichen Behörden Prozesse gestalten und Entscheidungen treffen. Die Strategie beinhaltet fünf wesentliche Handlungsfelder:
Aus dem Strategiepapier müssen nun Maßnahmen erarbeitet werden, um diese Ziele zu erreichen. Bereits bestehende Konzepte und Umsetzungspläne werden hierin integriert. Die Maßnahmen werden zentral koordiniert und durch die sächsischen Staatsministerien umgesetzt. In regelmäßigen Abständen wird das sächsische Kabinett über den Fortgang der Umsetzung unterrichtet werden. Ausführliche Informationen zur neuen Strategie sowie das Strategiepapier selbst sind hier zu finden: https://www.egovernment.sachsen.de/strategie-zur-digitalen-transformation-5801.html Komm24 GmbH übernimmt ab 2024 Produktverantwortung für Amt24-Online-AntragsassistentenZum 01.01.2024 übernimmt die Komm24 GmbH die Produktverantwortung für alle sächsischen Eigenentwicklungen in Form von Online-Antragsassistenten (OAA) auf Basis des sächsischen Serviceportals Amt24, welche im Auftrag der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) durch Steuermittel auf der Grundlage des vom sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes mitfinanziert wurden. Unter Steuerung der Komm24 GmbH nimmt der Zweckverband KISA als zentraler Ansprechpartner der sächsischen Kommunen ihre Anforderungen, Störungsmeldungen und Fragen entgegen, bearbeitet diese oder gibt sie an die zuständigen Themenfeldverantwortlichen bei der Komm24 GmbH weiter. Für die fachliche Bewertung der gestellten Anforderungen sowie zur Herbeiführung entsprechender Entscheidungen zur Umsetzung sollen ab dem 01.01.2024 fachliche Expertengruppen gebildet werden, die vom jeweiligen Themenfeldverantwortlichen der Komm24 GmbH beraten werden. Diese Expertengruppen bestehen bestenfalls aus Vertretern der Fach- und/oder Rechtsaufsichtsbehörden sowie Vertretern nutzender Kommunen. Es ist beabsichtigt, bereits bestehende föderale Facharbeitsgruppen dafür mit zu nutzen. Aktuell erfolgt eine Erstbewertung aller bisher eingegangenen Anforderungen. Deren Umsetzung ist für das erste Quartal 2024 geplant. Nähere Informationen zu entsprechenden Weiterentwicklungen an den einzelnen Online-Antragsassistenten erhalten Sie in den kommenden Wochen. Unter der Dachmarke „Sächsisch Direkt“ bündeln sich ab sofort alle Online-Lösungen und zugehörigen Dienstleistungen im Kontext der Digitalisierung der sächsischen Kommunalverwaltung. Auf der zugehörigen zentralen Informationsplattform (https://www.saechsisch-direkt.de) werden Sie zukünftig u.a. vollständige Informationen zu den eigenentwickelten Amt24-Online-Antragsassistenten, zu den Einer-für-Alle-(EfA-)Diensten des Bundes und der Länder, zur Registermodernisierung oder zur Informationssicherheit finden. Ergänzend zur Ankündigung von Veranstaltungen im Bereich der Digitalisierung sowie den bewährten Neuigkeiten wird es neben Videos, Tutorials und Anleitungen, die bei der Einrichtung der Online-Dienste oder der Fachverfahrensanbindung helfen, einem Katalog mit häufig gestellten Fragen (FAQ) geben. Ebenfalls wird auf der Plattform ein Ticketsystem bereitstehen, welches Störungen und Anforderungen entgegennimmt. Die Webseite befindet sich gegenwärtig im Neuaufbau und soll zum 11. IT- und Informationsforum (ITOF 2024) in neuer Version verfügbar sein. Angebote für Amt24-Schulungen und Workshops für das erste Halbjahr 2024Da das Interesse an Schulungs- und Workshopangeboten für das sächsische Serviceportal Amt24 nach wie vor sehr hoch ist, finden auch im ersten Halbjahr 2024 wieder entsprechende Schulungen und Workshops für Mitarbeiter der sächsischen Verwaltungen zum „AdminCenter“ und zum „Formular-Editor & Blaupause“ via WebEx statt. In der AdminCenter-Schulung lernen Behördenmitarbeiter das Anlegen und Pflegen von Amt24-Behördendaten und -Texten und wie Behörden, Leistungsbeschreibungen und Online-Anträge miteinander verknüpft werden können. Nur wenn Sie mit dem AdminCenter hinreichend vertraut sind, können Sie einen weiteren Schritt wagen und Formulare mit dem Formulareditor erstellen und mit der Blaupause verknüpfen, um auf diese Weise einfache Antragsprozesse selbst zu modellieren. Die Amt24-Blaupause ist ein sehr einfacher, vorgefertigter Prozess zur Einreichung von Antragsdaten und -dokumenten bei der zuständigen Behörde. Der Prozess ist nicht veränderbar, kann jedoch mit jedem beliebigen Formular verknüpft, mit bestimmten Parametern versehen und dann aktiviert werden. Insofern ist er für einfache, unverzweigte Antragsprozesse geeignet und kann auch von Mitarbeitern ohne besondere IT-Vorkenntnisse genutzt werden. Voraussetzung für die Teilnahme am Workshop sind gute Kenntnisse des Amt24-AdminCenters. Wir empfehlen deshalb, vor dem Workshop an einer Schulung zum Amt24-AdminCenter teilzunehmen. Folgende Termine zur AdminCenter-Schulung können ab sofort gebucht werden:
Der Blaupause-Workshop findet an folgenden Terminen statt:
Sollte einer der Termine für Sie passen, melden Sie sich bitte über die jeweilige Schulung an, indem Sie auf "Teilnahme buchen" klicken. Falls Sie kurzfristig verhindert sein sollten, stornieren Sie Ihre Teilnahme bitte, damit Wartelisten-Kandidaten nachrücken können. Sollten Termine bereits ausgebucht sein, können Sie sich in eine Warteliste eintragen ("auf Warteliste eintragen"). Bei Stornierungen werden Sie dann nachträglich durch die Anwendungsbetreuung des Serviceportals Amt24 nachgebucht. Neuer Online-Dienst zur Beantragung von Elterngeld wird gegenwärtig durch den KSV Sachsen eingerichtetGemäß § 5 SächsLErzGG ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) als Verwaltungsbehörde neben den Landkreisen und Kreisfreien Städten sachlich zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Dazu gehört auch die fachliche Verfahrensgestaltung einschließlich der Entwicklung und Betreuung des EDV-Verfahrens sowie die Übermittlung vollzugsrelevanter statistischer Daten an das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) als Fachaufsicht. Als verfahrensbetreuende Stelle hat sich der KSV Sachsen gemeinsam mit dem zuständigen Fachreferat des SMS bereits vor einiger Zeit dazu entschlossen, mit dem Freistaat Bayern eine Vereinbarung über die Nachnutzung des Elterngeld-Online-Antragsassistenten des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) abzuschließen. Die an die fachlichen Rahmenbedingungen im Freistaat Sachsen angepassten Komponenten des Elterngeld-Online-Antragsassistenten wurden durch das ZBFS Anfang November geliefert und werden derzeit auf den Webservern des Staatsbetriebs Sächsische Informatik Dienste (SID) testweise installiert und entsprechend eingerichtet. Eine produktive Inbetriebnahme ist in der ersten Jahreshälfte 2024 vorgesehen. Das Fachverfahren ISABELLA der SASKIA Informationssysteme GmbH wird dabei per Programmierschnittstelle (API) angebunden, womit eine Ende-zu-Ende-Digitalisierung realisiert wird. Die Elterngeldstellen wurden und werden über das Umsetzungsprojekt laufend im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Fachberatungen seitens des KSV Sachsen informiert. Die Projektsteuerung liegt beim Fachdienst 410 des KSV Sachsen. Als Ansprechpartner steht Hr. Andre Reichenbächer (E-Mail: Andre.Reichenbaecher@ksv-sachsen.de, Tel.: 0371-577-213) bei Bedarf zur Verfügung. Seitens der Elterngeldstellen bei den sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten muss nichts weiter veranlasst werden, da sowohl der Elterngeld-Online-Antragsassistent als auch das zugehörige Fachverfahren ISABELLE zentral beim SID betrieben und vom KSV Sachsen betreut werden. Wer sich einen ersten Eindruck vom Online-Antragsassistenten verschaffen möchte, kann sich diesen vorab beim ZBFS unter https://www.elterngeld.bayern.de/onlineantrag/ anschauen. Kampagne des Landkreises Mittelsachsen bewirbt Online-DiensteUm verfügbare Online-Dienste bekannter zu machen, führt der Landkreis Mittelsachsen seit Mitte des Jahres eine entsprechende Werbekampagne durch. Die drei Kampagnen-Motive mit der Überschrift „Heute geh ich aufs Amt!" zeigen unterschiedliche Bürger jeden Alters in Freizeitsituationen und spielen mit einem Augenzwinkern auf die Tatsache an, dass ein Gang aufs Amt nicht zwingend ins Rathaus, ins Bürgerbüro oder ins Landratsamt führen muss. Er kann auch von zuhause oder von unterwegs erledigt werden. Das spart nicht nur Zeit, sondern sorgt auch auf Seiten der Verwaltung für Entlastung. Die Kampagnen-Motive können als Anregung zum Nachahmen hier eingesehen werden: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/neuigkeiten/kampagne-bewirbt-online-antraege.html Zentrale Statistik-Komponente (ZSK) soll Nutzungsgrad von Online-Services sichtbar machenFür die Erfassung der Nutzungsdaten von Online-Services hat der Bund eine Zentrale Statistik-Komponente (ZSK) entwickelt, welche nun als zentrale Plattform bereitsteht. Die ZSK ist Teil der OZG-Rahmenarchitektur des Bundes. Neben der Nationalen Feedbackkomponente (NFK) ist sie die zweite Basiskomponente, die eine Optimierung der Nutzerfreundlichkeit von Online-Services und ein Monitoring der fortschreitenden Verwaltungsdigitalisierung ermöglichen soll. Die ZSK erfasst systematisch nicht-personenbezogene Nutzungsdaten von Online-Services, wobei der zentrale Indikator dessen monatliche Transaktionszahl ist. Diesen kann die ZSK regional bis auf Gemeindeebene aufschlüsseln. Als Transaktionen zählen die initiale Antragstellung, Anzeige oder Meldung Nutzender gegenüber einer Behörde. Sind die Nutzungsdaten erfasst, kann die ZSK diese darstellen. Berechtigte Nutzende haben die Möglichkeit, die Daten monatlich, quartalsbasiert oder jährlich auszuwerten. Sie können außerdem über Filter verschiedene Zeiträume sowie Portale oder Regionen miteinander vergleichen. Die Plattform bietet unterschiedliche Möglichkeiten zur Datenübermittlung an. Länder und Kommunen können die Daten einfach über externe IT-Systeme (z.B. Matomo) übertragen oder automatisiert über eine externe Schnittstelle anliefern. Eine Weboberfläche ermöglicht zudem den manuellen Import der Daten per Formular oder CSV-Datei. Interessierte können sich in Bezug auf eine Anbindung an das Bundesministerium des Innern (E-Mail: ZSK@bmi.bund.de) wenden. Weiterführende Informationen sind hier zu finden: Rubrik: „Gesetzesinitiativen im OZG-Kontext“ Verpflichtung für kommunale Unternehmen zur Stellung elektronischer Rechnungen im B2B-BereichIm Rahmen der Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) der EU-Kommission ist die Einführung eines elektronischen Meldesystems geplant, das u.a. die bisherigen Zusammenfassenden Meldungen (ZM) ersetzen soll. Nach dem bisherigen Zeitplan sollen diese Änderungen 2028 in Kraft treten. Darauf aufbauend wurde in Deutschland ein Gesetzgebungsverfahren zu einer verpflichtenden elektronischen Rechnungstellung initiiert, welches inzwischen in einem Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes aufgegangen ist. Um die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung bereits im Vorgriff auf die EU-weiten ViDA-Maßnahmen umsetzen zu können, bedurfte es einer ausdrücklichen Genehmigung durch den EU-Rat. Diese ist mit dem Durchführungsbeschluss vom 25.07.2023 erteilt worden. Die Verpflichtung, eine elektronische Rechnung auszustellen, betrifft ausschließlich Leistungen zwischen im Inland ansässigen Unternehmern (B2B). Die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung gilt ab dem 01.01.2025. Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes hat der Gesetzgeber jedoch spezifische Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen. Die neue E-Rechnungspflicht gilt grundsätzlich ab 01.01.2025. Sofern ein inländisches Unternehmen als Rechnungsaussteller die spezifischen Übergangsregelungen nicht in Anspruch nimmt, müssen inländische unternehmerische Rechnungsempfänger bereits ab dem 01.01.2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen nach den neuen Vorgaben empfangen und verarbeiten zu können. Anders als bisher ist die elektronische Rechnungstellung auch nicht an eine Zustimmung des Rechnungsempfängers geknüpft. Diese ist nur noch für elektronische Rechnungen erforderlich, die nicht den neuen Vorgaben entsprechen bzw. in den Fällen, in denen keine E-Rechnungspflicht besteht, etwa bei bestimmten steuerfreien Umsätzen oder Kleinbetragsrechnungen. Bei Rechnungen an Endverbraucher (B2C) bleibt deren Zustimmung jedoch Voraussetzung für die elektronische Rechnungstellung. Die Verpflichtung zum Versand und zum Empfang elektronischer Rechnungen wird auch für kommunale Unternehmen wie etwa Ver- und Entsorgungsbetriebe, Verkehrsbetriebe, Wohnungsbaugesellschaften oder Sparkassen gelten. Neue Begriffsdefinition für die elektronische RechnungIm Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Wachstumschancengesetz (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2023-09-08-WtChancenG/0-Gesetz.html) wird in Art. 27 zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) eine neue Definition des Begriffs „elektronische Rechnung“ eingeführt. Unterschieden wird ab dem 01.01.2025 zwischen elektronischen Rechnungen und sonstigen Rechnungen. Eine elektronische Rechnung ist demnach eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Sie muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß RL 2014/55/EU und damit der CEN-Norm EN 16931 entsprechen. Erfüllt werden diese Anforderungen u.a. vom Format XRechnung oder dem hybriden Format ZUGFeRD (ab Version 2.0.1). Bei den hybriden Rechnungsformaten soll zukünftig der strukturierte Teil der führende Rechnungsbestandteil sein. Unter den Begriff der sonstigen Rechnung fallen sowohl papiergebundene Rechnungen als auch Rechnungen, die in einem anderen elektronischen Format übermittelt werden. Eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung gilt demnach ab 2025 nicht mehr als elektronische Rechnung. Die neuen Definitionen gelten ab dem 01.01.2025. Entwurf eines KRITIS-DachgesetzesBundeseinheitliche Regelungen für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen sollen die Resilienz der Wirtschaft und dadurch auch die Versorgungssicherheit der Bevölkerung stärken. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen sollen erstmals kritische Infrastrukturen auf Bundesebene identifiziert und Mindeststandards für deren physischen Schutz für Betreiber Kritischer Infrastrukturen festgelegt werden. Bisher gab es solche Regelungen nur für die IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen. Das KRITIS-Dachgesetz legt ein "Dach" über die Sektoren Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik und Telekommunikation, Ernährung, Weltraum und Öffentliche Verwaltung und ergänzt die bestehenden Regelungen im Bereich der IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen. Ausgangspunkt sind alle denkbaren Risiken, die durch die Natur oder den Menschen verursacht werden können ("All-Gefahren-Ansatz") – sei es ein Unwetter, menschliches Versagen oder ein Sabotageakt. Es nimmt alle kritischen Infrastrukturen in den Blick und definiert, welche Unternehmen und Einrichtungen mit Blick auf den physischen Schutz für die Gesamtwirtschaft verpflichtende Resilienz-Maßnahmen ergreifen müssen. Zwei Kriterien müssen erfüllt sein: Wenn eine Einrichtung essenziell für die Gesamtversorgung in Deutschland ist UND mehr als 500.000 Personen versorgt. Um die Ziele zu erfüllen, müssen die Betreiber der betroffenen Anlagen auf die spezifischen Risiken für ihre Anlagen mit passgenauen Maßnahmen reagieren. Die Maßnahmen müssen sie auf Basis von Risikoanalysen und -bewertungen in einem sogenannten Resilienz-Plan darstellen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht erkennbar, inwieweit kommunale Stellen, die nicht bereits heute dem BSI-Gesetz bzw. der BSI-Kritisverordnung unterliegen, von den Regelungen des Entwurfes betroffen sein werden. Es wird zudem nicht konkretisiert, welche Anlagen, Einrichtungsarten und Dienstleistungen genau als schutzwürdig gelten. Der vollständige Referentenentwurf ist hier zu finden: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/KM4/KRITIS-DachG.pdf Rubrik: „E-Government“ „Kein Bürokratieabbau ohne Digitalisierung“ als Kernbotschaft des Jahresberichtes 2023 des Nationalen NormenkontrollratesDer Nationaler Normenkontrollrat nimmt in seinen Jahresbericht 2023 erneut Bezug zur Digitalisierung der Verwaltung. Als größten Hebel, um Bürokratiekosten zu senken, wird die Digitalisierung der Informationsflüsse für Antrags-, Melde- und Genehmigungsverfahren sowie die Wiederverwendung von Daten angesehen. Dies kann jedoch nur erreicht werden, wenn öffentliche Register modernisiert, zentrale Basisinfrastrukturen und Plattformen, verbindliche Architekturvorgaben und Standards, schnellere Entscheidungsverfahren, eine leichtere IT-Beschaffung, ein öffentliches Umsetzungs-Monitoring sowie eine schlagkräftige föderale Steuerungsorganisation geschaffen werden. Ferner wird in der Verzahnung von Rechtsetzung und Vollzugsexpertise ein riesiges Potential gesehen, qualitativ bessere und digitalisierungstaugliche Gesetze zu produzieren. Der Jahresbericht 2023 des Nationalen Normenkontrollrates kann hier eingesehen werden: Ergebnisse des „Zukunftsradar Digitale Kommune 2023“Rund zwei Drittel der Kommunen in Deutschland sieht Chancen durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in ihrer täglichen Arbeit. Das ist ein Ergebnis des „Zukunftsradar Digitale Kommune 2023“. Derzeit ist der Anteil der Städte und Gemeinden, die bereits auf derartige Technologien setzen, allerdings noch gering. Vielfach behindern rechtliche Hürden oder ungeklärte Datenschutzfragen den Einsatz dieser Technologie. Auch wenn insgesamt Fortschritte im Bereich der Digitalisierung zu verzeichnen sind, bleiben die einschlägigen Herausforderungen bestehen. Den Kommunen fehlen vor allem Fachpersonal und die notwendige finanzielle Ausstattung. Der Zukunftsradar wird regelmäßig in einer Kooperation des Instituts für Innovation und Technik (iit) und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) erstellt. In diesem Jahr beteiligten sich mehr als 900 Städte und Gemeinden an der vierten Ausgabe der Erhebung zum Stand der Digitalisierung in den deutschen Kommunen. Mehr als die Hälfte der teilnehmenden Städte und Gemeinden fühlt sich gut auf die Herausforderungen der Digitalisierung vorbereitet. Rund 60 Prozent geben an, im vergangenen Jahr Fortschritte in diesem Bereich gemacht zu haben. Dennoch bewertet gleichzeitig nur knapp jede vierte Kommune den eigenen Stand der Digitalisierung als gut oder sehr gut. Aus dem Freistaat Sachsen haben sich insgesamt 23 Städte und Gemeinden an der Umfrage beteiligt. Davon schätzen sechs Kommunen den aktuellen Stand der Digitalisierung in Ihrem Haus als insgesamt gut ein. Insgesamt 10 sächsische Kommunen wähnen sich gut vorbereitet, um die Digitalisierung in den kommenden Jahren voranzutreiben. 69 % der befragten sächsischen Kommunen gaben an, bereits eine Digitalisierungsstrategie entwickelt zu haben oder planen diese zeitnah zu erarbeiten. Die Ergebnisse des „Zukunftsradars Digitale Kommune 2023“ können hier eingesehen werden: https://www.dstgb.de/publikationen/pressemitteilungen/das-thema-ki-ist-in-den-kommunen-angekommen/zukunftsradar-digitale-kommune-2023-iit-dstgb-web.pdf Webportal „Smarte Regionen Sachsen“Innovative Ideen und digitale Technologien eröffnen viele neue Möglichkeiten für den Umgang mit regionalen Herausforderungen. Innovationen sind die Grundlage, um Ressourcen wirksam einzusetzen, die Lebensqualität der Bürger zu verbessern und nachhaltiges Wachstum zu fördern. Auch die sächsischen Städte, Gemeinden und Landkreise machen sich vorsichtig auf den Weg hin zu smarten Städten und Regionen. Um die kommunalen Akteure im Freistaat Sachsen auf Ihrem Weg hin zu smarten Städten und Regionen entsprechend zu unterstützen, hat die Initiative des simul+InnovationHub des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung (SMR) das Webportal „Smarte Regionen Sachsen“ (https://smarte-regionen-sachsen.de) ins Leben gerufen. Es bietet Informationen und Hilfestellungen für die Planung und Umsetzung von innovativen und digitalen Projekten in den Bereichen Energie, Verwaltung, Mobilität, Umweltschutz, Tourismus, Bauen, Daseinsvorsorge und Wirtschaft. Mit Hilfe eines Potentialchecks können Kommunen ihre digitale Reife abschätzen und sich über „Gute Beispiele“ von Projekten in einer hohen Bandbreite informieren. Ein Förderfinder gibt zudem einen schnellen Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten in zentralen Themenfeldern der sächsischen Kommunen und weiterer kommunaler Akteure. Ferner hilft ein Wissensnavigator in Form einer kuratierten Informationssammlung dabei, viele zentrale Aspekte smarter Regionen wie etwa Daseinsvorsorge, Geodaten, Open Data, etc. besser zu verstehen. Chancen und Risiken der Digitalisierung kritischer kommunaler Infrastrukturen an den Beispielen der Wasser- und AbfallwirtschaftDie Digitalisierung ist eine der zentralen Entwicklungen unserer Zeit und sie macht auch vor Kommunen und insbesondere kommunalen Unternehmen nicht Halt. Die Digitalisierung bietet vielfache Möglichkeiten für Effizienz- und Qualitätssteigerungen in technischen und betrieblichen Prozessen, in der Verwaltung und der Arbeitsorganisation, aber auch für die Kommunikation mit den Verwaltungskunden. Allerdings stellt die Digitalisierung die Kommunen auch vor besondere Herausforderungen wie etwa hohe Investitionskosten für die notwendige IT-Infrastruktur, der Fachkräftemangel, Gefahren der IT-Sicherheit oder Fragen des Datenschutzes. Dabei gilt es besonders vorsichtig und vorausschauend vorzugehen, denn viele der Leistungen, die von Kommunen bzw. kommunalen Unternehmen erbracht werden, zählen zur Daseinsvorsorge bzw. zu den kritischen Dienstleistungen, die besonders schutzbedürftig sind. Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) mit einer Untersuchung der Chancen und Risiken der Digitalisierung kritischer kommunaler Infrastrukturen an den Beispielen der Wasser- und Abfallwirtschaft beauftragt. Der Fokus des TAB-Berichts liegt auf den Einsatz digitaler Lösungen für die zentralen Aufgaben der kommunalen Abfall- und Wasserwirtschaft. Für die beiden Wirtschaftsbereiche informiert der Bericht über den aktuellen Stand der Technik sowie die Perspektiven der Digitalisierung. Für die Wasserwirtschaft wird der mögliche Nutzen digitaler Lösungen zur Bewältigung von Ausnahmesituationen untersucht. Außerdem werden die Anfälligkeiten der Versorgungsinfrastrukturen der Wasserwirtschaft gegenüber Cyberangriffen und anderen IT-bedingten Störungen diskutiert sowie der aktuelle Stand der Informationssicherheit und diesbezügliche Handlungsbedarfe identifiziert. Der Bericht zeigt zudem Wege auf, wie die Potenziale der Digitalisierung in der kommunalen Abfall- und Wasserwirtschaft bei gleichzeitiger Gewährleistung der Ver- und Entsorgungssicherheit ausgeschöpft werden können. Der TAB-Arbeitsbericht kann als eine fundierte Informationsgrundlage hier eingesehen werden: https://dserver.bundestag.de/btd/20/088/2008888.pdf Neues KGSt®-Projekt zum Daten-Management in KommunenDaten sind der Rohstoff für ein modernes Verwaltungshandeln sowie für den zukünftigen Einsatz neuer Technologien und Trends. Die Schatzkammer unserer Verwaltungen ist in diesem Kontext sehr breit aufgestellt. Dabei liegen Daten in papiergebundenen Dokumenten, Excel-Listen, Netzlaufwerken und in nicht miteinander kommunizierenden Fachverfahren vor. Die Folgen daraus sind Redundanzen, unterschiedliche Versionsstände und große Hemmnisse für die Prozessoptimierung. Mit einer neuen Arbeitsgruppe DATEN möchte die KGSt nun einen Schritt in die Zukunft machen und ein entsprechendes Vorgehensmodell erarbeiten: Wovon sprechen wir beim Datenmanagement? Gibt es eine ideale Vorgehensweise? Wie könnte ein Baukasten zur Bewältigung der unterschiedlichen Herausforderungen aussehen? Für dieses neue Projekt sucht die KGSt Daten-Expertinnen und -Experten aus Kommunen aller Größenklassen. Die erste Arbeitsgruppensitzung wird voraussichtlich im Januar 2024 stattfinden. Wenn sich sächsische Kommunen dafür entscheiden, sich mit ihrer Fachexpertise und eigenen Ideen am Projekt zu beteiligen und so zu einem strukturierten Vorgehen zur zukünftigen Datennutzung für die kommunale Welt ihren Beitrag zu leisten, dann können Sie ihr Interesse an einer Mitarbeit im Projekt per Kontaktformular bei Hr. Markus Böling von der KGSt anmelden: https://www.kgst.de/projekt-daten-im-kommunen-richtig-managen. BSI und Freistaat Sachsen vereinbaren Kooperation für mehr CybersicherheitDas Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Freistaat Sachsen haben sich auf die Umsetzung von Kooperationsmaßnahmen im Bereich der Cyber- und Informationssicherheit verständigt. BSI-Präsidentin Claudia Plattner und Prof. Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung und Beauftragter für Informationstechnologie (CIO) im Freistaat Sachsen, unterzeichneten am 21. November 2021 eine entsprechende Kooperationsvereinbarung. Diese dient zukünftig als Kompass für eine strukturierte Zusammenarbeit und leistet einen Beitrag zur Erhöhung der Cyberresilienz im Freistaat Sachsen. Die Kooperation erstreckt sich dabei über acht Handlungsfelder. Beide Partner werden dabei intensiver bei der Cyberabwehr zusammenwirken, sich bei IT-Sicherheitsvorfällen unterstützen und gemeinsam die Bürgerinnen und Bürger zum Thema Cyber- und Informationssicherheit etwa mit Hilfe von Sensibilisierungsvorträgen und Veranstaltungen stärker aufklären. Mit derartigen Kooperationsvereinbarungen strukturieren das BSI und die Bundesländer ihre jeweilige Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Cybersicherheit unter Beachtung der verfassungsrechtlich vorgegebenen Trennung der Staatsaufgaben zwischen Bund und Ländern. Das BSI hat bereits mit den Ländern Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland entsprechende Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. Rubrik: „Wissenswertes“ Verwaltungsdaten-Informationsplattform als „Aussichtsplattform“ über die deutsche RegisterlandschaftDer Bestand an Verwaltungsdaten in Registern, Katastern oder anderen Verwaltungsdatenbanken in Deutschland ist vielfältig und bisher aber auch sehr unübersichtlich. Die vom Statistischen Bundesamt geführte Verwaltungsdaten-Informationsplattform (VIP) bietet nun erstmals einen umfassenden Überblick über in der deutschen Verwaltung geführte Datenbestände und dient somit als „Aussichtsplattform“ über die deutsche Registerlandschaft. Die VIP bietet Informationen zu verschiedenen systematisch geführten Datenbeständen in der deutschen Verwaltung. Erfasst werden dabei Datenbestände, deren Führung auf einer gesetzlichen Grundlage auf EU-, Bundes- oder Landesebene basiert oder sich von einer solchen ableitet. Darüber hinaus müssen die Datenbestände bundesweit hinreichend klar definierte Anforderungen an Inhalt, Struktur und Qualität der erfassten Daten haben und der Datenbestand muss regelmäßig gepflegt werden. Die VIP trägt alle verfügbaren Informationen dazu in leicht zugänglicher Weise zusammen. Sie ermöglicht es Interessierten sich zum ersten Mal einen Überblick über die bestehende Registerlandschaft in Deutschland zu verschaffen. Schauen Sie einfach rein: https://www.verwaltungsdaten-informationsplattform.de Informationsplattform für Föderale IT-Standards des IT-PlanungsratesBehörden, Verwaltungseinheiten und Anwendungsentwickler können im Kontext der Verwaltungsdigitalisierung ab sofort alle relevanten Informationen zu föderalen IT-Standards des deutschen IT-Planungsrats über eine zentrale Plattform (https://docs.fitko.de/fit-standards/) abrufen. Die neu gestartete Informationsplattform wird von der Föderale IT-Kooperation (FITKO) betrieben und stellt eine wichtige Informationsquelle dar, um den Status Quo der IT-Standards des IT-Planungsrats sowie deren Entwicklungsfortschritte transparent einsehen zu können. Bei der Digitalisierung der Verwaltung spielen IT-Standards eine entscheidende Rolle. Sie tragen dazu bei, die Vielfalt der IT-Systeme und IT-Infrastrukturen von Bund, Ländern und Kommunen zu vereinheitlichen und ihre Komplexität zu reduzieren. Im föderalen Kontext gewährleisten IT-Standards zudem ein Mindestmaß an Qualität und Sicherheit bei der Bereitstellung von Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmen. Auf der von der FITKO gestarteten Plattform werden erstmals sämtliche Informationen zu den föderalen Interoperabilitätsstandards des IT-Planungsrats an einer Stelle gebündelt. Aktueller Umsetzungsstand der laufenden OZG-Projekte
Nächster OZG-Newsletter Der nächste OZG-Newsletter erscheint am 29. Januar 2024. HinweiseFür Anregungen, Fragen und Hinweise können Sie gern unter ozg@sakd.de mit uns Kontakt aufnehmen. Sie erhalten diesen Newsletter aufgrund Ihrer Anmeldung. Möchten Sie den Newsletter nicht mehr erhalten oder Ihre Anmeldedaten bearbeiten, können Sie gern hier einen Link dazu anfordern. Sie sind noch kein Abonnent? Hier haben Sie die Möglichkeit zur Anmeldung. Impressum Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) |