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Neuer digitalisierter Registrierungsprozess für den automatisierten Abruf einer einfachen Melderegisterauskunft im Sächsischen Melderegister

Die SAKD als Digitalisierungsbehörde im Freistaat Sachsen verfolgt das Ziel, Prozesse umfassend zu digitalisieren und zu optimieren. Dies umfasst auch automatisierte Auskunftsprozesse mit einem bestehenden hohen Digitalisierungsgrad im Sächsischen Melderegister.

Bereits heute erteilt das Sächsische Melderegister einfache Melderegisterauskünfte im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet an private Nutzer. Voraussetzung hierfür ist bisher eine erfolgreiche einmalige Registrierung im manuellen Verfahren, basierend auf einer Antragsstellung zur Zugangseröffnung mit angeschlossener Prüfung und Identitätsfeststellung sowie der Nutzereinrichtung auf der Seite des Sächsischen Melderegisters. Dieser initiale Registrierungsprozess ist mit einem Zeitversatz bis zur Verfügbarkeit des Angebots für den Abrufenden verbunden. Gleichfalls erfolgt die Zahlung der fälligen Gebühren auf Grundlage eines Bescheides im herkömmlichen Verfahren per Überweisung.

Unter Nutzung der E-Government-Basiskomponenten „Temporäre Identifikation“ und „Zahlungsverkehr“ wird die Auskunft nunmehr um die Möglichkeit zur Registrierung anhand eines elektronischen Identitätsnachweises (z.B. der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion) sowie zur elektronischen Bezahlung ergänzt. Hierdurch ist ein voll digitalisierter Verwaltungsprozess der einfachen Melderegisterauskunft, von der Antragstellung über die Auskunftserteilung bis zum Gebührenbescheid und der Zahlung durch den privaten Nutzer möglich. Die Nutzung der Basiskomponenten des Freistaates Sachsen als Kernelemente dieses neuen Digitalisierungsangebotes der SAKD ist uns hierbei ein besonderes Anliegen.

Wir freuen uns, allen privaten Nutzern (gem. den gesetzlichen Vorgaben) ab sofort eine voll digitalisierte einfache Melderegisterauskunft zur Verfügung stellen zu können.