Erläuterungen zu den Status der Programmprüfung

Prüfstatus Erläuterung
alle ZugelassenenDie in dieser Tabelle angezeigten Programme dürfen auf Grund einer aktuellen oder weiter geltenden Zulassung beziehungsweise Zulassungsübertragung in den sächsischen Landkreisen und Gemeinden eingesetzt werden.
Nicht angezeigt werden die Programme, die wegen geltender Regelungen zur Duldung ebenfalls zum Einsatz kommen dürfen (vgl. dazu auch die Regelungen des Sächsischen Staatsministeriums des Innern ) oder die sich außerhalb aktueller Prüfbereiche der SAKD befinden.
Die Bedeutung der Datumsangaben können den entsprechenden Statuserklärungen entnommen werden.
laufendes PrüfverfahrenEs wurde ein Prüfantrag innerhalb der aktuellen Prüfbereiche der SAKD gestellt. Der Beginn der Programmprüfung wird durch die SAKD unter Einbeziehung des Antragstellers festgelegt; der Ablauf der Programmprüfung vollzieht sich in folgenden Schritten: Ablauf
Die Verwendung des Programms im Freistaat Sachsen wird bis zum Zeitpunkt des endgültigen Prüfergebnisses geduldet.
Das Datum kennzeichnet den Zeitpunkt des Beginns der Duldung durch Stellung eines Prüfantrags.
Programm zugelassenDas Verfahren der Programmprüfung wurde beendet.
Das entsprechende Programm erfüllt alle Zulassungskriterien und darf deshalb im Freistaat Sachsen verwendet werden.
Das Datum entspricht dem Zeitpunkt der Zulassung dieser Programmversion.
Programm nicht zugelassenDas Verfahren der Programmprüfung wurde beendet.
Mindestens ein Zulassungskriterium wurde von dem entsprechenden Programm nicht erfüllt. Das Programm darf im Freistaat Sachsen nicht verwendet werden.
Das Datum entspricht dem Zeitpunkt der Nichtzulassung dieser Programmversion.
Zulassung beendetDie Programmprüfung ist erforderlich, wenn diese Programmversion weiterhin eingesetzt wird. Dies geschieht durch Neu- oder Nachprüfung des Programms.
Das Datum entspricht dem Zeitpunkt, bis zu dem die Programmversion zugelassen war.
Prüfantrag zurückgenommen - Programmeinsatz nicht geduldetEin gültiger Prüfantrag wurde vom Antragsteller zurückgenommen. Das Verfahren der Programmprüfung wurde damit beendet.
Das Programm darf im Freistaat Sachsen nicht verwendet werden.
Das Datum kennzeichnet den Zeitpunkt, zu dem der Prüfantrag zurückgenommen wurde.
Programm zugelassen - ZulassungsübertragungGrundsätzlich ist die erfolgreiche Durchführung einer Programmprüfung durch die SAKD Basis für die Zulassung eines Programms für den Einsatz im Freistaat Sachsen.
Im Rahmen einer Zulassungsübertragung wird die Zulassung eines geprüften und zugelassenen Programms auf ein anderes Programm übertragen. Voraussetzung dafür ist die Bau- und Funktionsgleichheit der beiden Programme bei gleichzeitig abweichenden Hersteller-, Produkt- oder Modulbezeichnungen. Insofern muss es sich um identische Programme mit unterschiedlichen Erscheinungsbildern handeln, deren Identität somit nicht offensichtlich ist.
Das Programm, auf das die Zulassung eines geprüften Programms übertragen wurde, ist diesem Programm gleichgestellt und darf im Freistaat Sachsen verwendet werden.
Das Datum entspricht dem Zeitpunkt der Zulassungsübertragung dieser Programmversion.