Plausibilitätsprüfung
Die SAKD ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 SächsAGBMG zur Durchführung einer jährlichen Plausibilitätsprüfung der im Sächsischen Melderegister gespeicherten Daten verpflichtet, deren Umsetzung in § 7 SächsMeldVO näher erläutert ist.
Hinweise
Eine Kurzbeschreibung des Verfahrens, die im aktuellen Prüfumfang enthaltenen Sachverhalte sowie entsprechende Handlungsanweisungen zur Bearbeitung der übermittelten Prüffälle können dem folgenden Dokument entnommen werden:
Die folgenden Dokumente enthalten verfahrensspezifische Hinweise zum Senden einer Richtigstellung an das SMR als zentrales Landesregister:
- Kurzanleitung zum Auslösen einer Richtigstellung im EWO-Verfahren HSH MESO (.pdf)
- Kurzanleitung zum Auslösen einer Richtigstellung im EWO-Verfahren HSH MESO|VOIS (.pdf)
- Kurzanleitung zum Auslösen einer Richtigstellung im EWO-Verfahren der AKDB (.pdf)
- Hinweis zum Auslösen einer Richtigstellung im EWO-Verfahren adKOMM EWO (.pdf)