Nutzungsvereinbarung

Vereinbarung zur Mitnutzung der zentralen E-Government-Plattform des Freistaates Sachsen und ihrer Basiskomponenten durch die sächsischen Kommunalverwaltungen

Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Beauftragten für die Informationstechnologie, und die sächsischen Kommunen, vertreten durch die Geschäftsführer der kommunalen Landesverbände, haben in einer Vereinbarung die Nutzung der E-Government-Plattform des Freistaats durch kommunale Nutzer und die sich hieraus für beide Seiten ergebenden Rechte und Pflichten geregelt. 

Die Vereinbarung enthält folgende wesentliche Punkte:

Präambel

Die Vereinbarung zur Mitnutzung der E-Government-Plattform und ihrer Basiskomponenten durch die sächsischen Kommunalverwaltungen (Nutzungsvereinbarung) vom 27. Januar 2011 wurde zum 20. August 2014 in Abstimmung mit dem damals zuständigen Sächsischen Staatsministerium für Justiz und für Europa (SMJus) angepasst und weiter entwickelt. Das nunmehr zuständige Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) und die kommunalen Spitzenverbände unterstreichen mit der neuen Nutzungsvereinbarung, dass die bisherige Zusammenarbeit im Bereich der E-Government-Plattform sinnvoll und notwendig ist, um gestiegene  Anforderungen an modernes Verwaltungshandeln mit modernen Informationstechnologien auch künftig zu erfüllen. Dazu umfasst die neue Nutzungsvereinbarung auch neue Basiskomponenten sowie weitere organisatorische, finanzielle und technische Rahmenbedingungen für die Nutzung der Basiskomponenten sowie deren Weiterentwicklung unter Mitwirkung der Kommunalverwaltungen.

Ziele der Zusammenarbeit

Die Partner dieser Vereinbarung stellen an die Einführung von E-Government insbesondere folgende Anforderungen:

  • verbesserte Bereitstellung von Informationen zu Verwaltungsverfahren und deren Verknüpfung für Verwaltungskunden (Verfahren, Verfahrensnetze, Anliegen), sowie zu fachlichen und räumlichen Zuständigkeiten im Rahmen von Verwaltungsverfahren,
  • umfassende Bereitstellung von elektronischen Zugängen zu Verwaltungsverfahren für Verwaltungskunden (Bürger und Unternehmen) sowie zu Datenerfassung- und –austausch zwischen Verwaltungen auf elektronischem Wege,
  • Bereitstellung von (Online-)Anwendungen, die eine sichere und datenschutzgerechte elektronische Abwicklung und Integration von Verwaltungsverfahren unterstützen.

Die sich aus diesen Anforderungen ableitende notwendige Weiterentwicklung der E-Government-Infrastruktur treiben beide Seiten als gemeinsame Zielsetzung konsequent voran.

Bereit gestellte Basiskomponenten

Der Freistaat Sachsen stellt E-Government-Anwendungen, die der fachunabhängigen oder fachübergreifenden Unterstützung der Verwaltungstätigkeit dienen, zentral bereit (Basiskomponenten). Er betreibt diese und entwickelt sie unter Einbeziehung der kommunalen Seite weiter.

Gegenstand dieser Vereinbarung sind die folgenden Basiskomponenten:

  • Amt 24
  • Formularservice
  • Elektronische Signatur und Verschlüsselung
  • GeoBaK 2.0
  • Zahlungsverkehr
  • Zentrales Content Management System
  • Prozessplattform
  • Beteiligungsportal

 

Anlagen beschreiben die einzelnen Basiskomponenten genauer hinsichtlich:

  • Nutzbare Funktionen,
  • Zugangsmöglichkeiten,
  • Schnittstellen,
  • Nutzungsvoraussetzungen,
  • Service level, Serviceklassen,
  • Nutzungskennzahlen,
  • Dokumentationen, Supportkontakte (Hotline / User Helpdesk).

Leistungen des Freistaats

Die E-Government-Plattform und ihre Basiskomponenten werden durch den Freistaat Sachsen mit definierter Dienstgüte (Service Level und Serviceklassen) betrieben. Dabei werden folgende Aufgaben zentral durch den Freistaat Sachsen übernommen:

  • System- und Anwendungsbetrieb,
  • Softwarepflege und -weiterentwicklung,
  • Zentrale Anwendungsbetreuung, Nutzeradministration,
  • Zentraler User Help Desk (1st Level Support) für Verwaltungen und autorisierte Dienstleister,
  • Störungsbehebung und Problemlösung (2nd und 3rd Level Support),
  • Beratung, Hilfestellung, Projektunterstützung,
  • Marketing

Beteiligung der kommunalen Seite

Eine von Freistaat und kommunaler Ebene paritätisch besetzte Arbeitsgruppe "E-Government-Basiskomponenten" bereitet vor, berät und entscheidet wichtige operative Fragen zu Betrieb, Support und Weiterentwicklung der E-Government-Plattform und ihrer Basiskomponenten.

Entscheidungen werden mehrheitlich getroffen.

Strategische Entscheidungen in Bezug auf die E-Government-Plattform und ihre Basiskomponenten trifft gemäß § 18 Abs. 3 Ziff. 4 des Sächsischen E-Government-Gesetzes der Sächsische IT-Kooperationsrat. Dieses Gremium ist gleichzeitig Eskalationsebene für die Arbeitsgruppe "E-Government Basiskomponenten".

Für die Bewertung und Umsetzung von Anforderungen wurde ein definierter Prozess vereinbart.