SAKD-aktuell, Ausgabe Oktober 2024
Liebe Leserinnen und Leser,
in der Oktober-Ausgabe lesen Sie die folgenden Artikel:
Abgrenzung zwischen „Alt-Investitionen“ und „Neu-Investitionen“ – kein Umswitch-Effekt bei reinen Umbuchungen
Im Sächsischen Amtsblatt Nr. 27 2024 wurde die Neufassung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Grundsätze
der kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsführung und die rechtsaufsichtliche Beurteilung der kommunalen Haushalte zur dauerhaften Sicherung
der kommunalen Aufgabenerledigung (VwV Kommunale Haushaltswirtschaft – VwV KomHWi) vom 14. Juni 2024 veröffentlicht; die Fassung ist ab dem
5. Juli 2024 gültig. Der Sächsische Städte- und Gemeindetag hat in seinem Mitgliederrundschreiben Nr. 342/24 ausführlich über die davon umfassten Neuerungen
informiert. An dieser Stelle soll auf eine aus Sicht der Verfahrensprüfung wichtige Änderung eingegangen werden, die vor allem für die Anlagenbuchhaltung
von Bedeutung ist.
In der VwV KomHWi sind die Rahmenbedingungen für den Ausgleich des Ergebnishaushalts (§ 72 Absatz 3 der SächsGemO) geregelt. Das betrifft neben den
Bestimmungen für die Ermittlung eines verrechnungsfähigen Fehlbetrages und die Verrechnung dessen, auch die Bestimmungen für die Abgrenzung zwischen
„Alt-Investitionen“ und „Neu-Investitionen“. Unverändert ist die Bestimmung, dass Veränderungen an einem Vermögensgegenstand, die eine Hinzuaktivierung
bedingen, dazu führen, dass der jeweilige Vermögensgegenstand ab dem Zeitpunkt der Hinzuaktivierung mit seinem gesamten Wert als
„Neu-Investition“ zu behandeln ist. Dieser Wechsel eines Vermögensgegenstandes von einer „Alt-Investitionen“ zu einer „Neu-Investitionen"
wird auch „Umswitch-Effekt“ genannt. Bislang galt dieser Wechsel auch im Fall von Umbuchungen innerhalb des Anlagevermögens, so zum Beispiel bei
einer Umbuchung von Anlagen im Bau (soweit es sich nicht um Korrekturbuchungen handelte). In diesem Detail wurde die VwV KomHWi geändert:
wertneutrale Umbuchungen von „Alt-Investitionen“ innerhalb des Anlagevermögens wie Umbuchungen von Anlagen im Bau führen nicht
mehr zum Wechsel von „Alt-Investitionen“ zu „Neu-Investitionen“, lösen damit kein Umswitchen aus.
Im Bereich der Verfahrensprüfung im Prüfbereich HKR.Doppik ist davon die Programmanforderung des Prüfkriteriums KRABP11 betroffen und wir haben
unsere Prüfabläufe der Neureglung angepasst.
Diese Neureglung ist mit der Veröffentlichung ab dem 5. Juli 2024 gültig und damit für alle Jahresabschlüsse anwendbar, die noch nicht abgeschlossen
sind. Gleichwohl dürften sich daraus in der Praxis kaum Auswirkungen ergeben. Denn die Neuregelung betrifft ja nur Anlagen im Bau des Altvermögens, die
umgebucht und aktiviert werden, ohne dass es zu einer Hinzuaktivierung gekommen wäre. Das erscheint angesichts des Stichtages des 31.12.2017 für
das Altvermögen als sehr unwahrscheinlich, gleichwohl es nicht ausgeschlossen werden kann. Die SAKD fordert die Programmhersteller daher an dieser Stelle
zur Berücksichtigung in ihren Programmen auf.
Rahmenvertrag zur Barrierefreiheit mit dem Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen (DZB lesen)
Seit vielen Jahren hält die SAKD einen Rahmenvertrag mit dem Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen, um die sächsischen Kommunen bei ihrer Pflicht
nach § 6 SächsEGovG zu unterstützen, ihre elektronische Kommunikation und elektronischen Dokumente schrittweise so zu gestalten, dass sie auch
von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt und barrierefrei nach dem Gesetz zur Verbesserung der Integration von Menschen mit
Behinderungen im Freistaat Sachsen genutzt werden können.
Leider werden sich die Preise des Rahmenvertrages ab Januar 2025 erhöhen. Die neuen Preise finden Sie in der aktuellen Leistungsbeschreibung Anlage 1.
Inhaltlich hat sich an dem Vertrag ansonsten nichts geändert. Mit dem Vertrag wird ein rechtlicher Rahmen für die Aufbereitung und Überprüfung von
Informations- und Kommunikationsangeboten auf Barrierefreiheit durch die DZB lesen geschaffen. Im Einzelnen sind nachfolgende Leistungen über den
Rahmenvertrag abrufbar:
- Einstiegsprüfung von Internetseiten auf Barrierefreiheit für Neukunden, um eine erste Einschätzung zu bestehenden Barrieren zu erhalten.
Es erfolgt eine Prüfung der Startseite anhand der BIKOSAX-Checkliste, die Auflistung wichtiger kritischer Barrieren, die Qualitätssicherung durch einen
zweiten Prüfenden sowie das Erstellen eines Kurzberichts zu den Ergebnissen. - Kurzprüfung von Apps auf Barrierefreiheit sowie Individuelle Beratung zur Erstellung barrierefreier Apps und Online-Grundlagenschulung
zur Erstellung und Prüfung barrierefreier Apps. - Beratung und Schulung von Bediensteten der Bezugsberechtigten bei der Entwicklung, Einführung und Gestaltung barrierefreier Informations- und
Kommunikationsangebote, insbesondere der Internetauftritte und -angebote und grafischer Programmoberflächen. - Unterstützung bei der Entwicklung von IT-Verfahren in Bezug auf eine nachhaltige barrierefreie Gestaltung von Mensch-Computer-Schnittstellen sowie
bei der gemeinsamen Entwicklung von Richtlinien und Verfahrensempfehlungen für eine weitestgehend automatisierte Aufbereitung von
Informationen in barrierefreier Form. - Entwicklungsbegleitende und abschließende Überprüfung von Informations- und Kommunikationsangeboten auf Barrierefreiheit.
Die DZB lesen testet insbesondere Web-Anwendungen oder andere Informationsangebote in im Internet gebräuchlichen Technologien [wie z. B. HTML,
JavaScript, PDF, EPUB, Video, Audio, Flash und Java (Applets)] auf Barrierefreiheit, zeigt Schwachstellen auf und schlägt Lösungen vor.
Darüber hinaus bietet sie die Möglichkeit einer Zertifizierung der Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationsangeboten mittels
eines Gütesiegels an, dessen Prüfinhalte und die zugrunde liegenden Prüfverfahren in ihrem Internetauftritt transparent dargestellt sind
(https://www.dzblesen.de/auftraege/digitales). - Weiterentwicklung der Kompetenzen zur Aufbereitung und Übertragung digitaler Vorlagen in eine barrierefreie Form sowie Aufbereitung und Übertragung
digitaler Dokumente in eine barrierefreie Form.
Bei Fragen zu diesem Rahmenvertrag können Sie sich direkt an das Deutsche Zentrum für barrierefreies Lesen (DZB lesen), Team BIKOSAX,
Frau Dr. Julia Dobroschke, Gustav-Adolf-Straße 7, 04105 Leipzig, Telefon: +49 341 7113-236, Fax: -125, E-Mail: j.dobroschke@dzblesen.de wenden. Für Rückfragen
steht Ihnen selbstverständlich auch die SAKD, Herr Lohmann, unter der Rufnummer 03594 7752-30 oder per E-Mail: lohmann@sakd.de zur Verfügung.
Neue Konditionen im Rahmenvertrag Telekommunikation Festnetz mit der Vodafone GmbH
In dem zwischen der SAKD und der Vodafone GmbH bestehenden Rahmenvertrag über Telekommunikationsdienstleistungen im Festnetzbereich
wurden neue Produkte aufgenommen und es gelten verbesserte Konditionen.
Hinzugekommen sind eine Cloudbasierte Lösung für Telefonie, Video-Meetings und Messaging und DDoS-Mitigation-Dienste an, um Organisationen vor
Distributed Denial of Service (DDoS)-Angriffen zu schützen. Produkte mit obsoleten geringen Bandbreiten werden durch Produkte mit höheren
Bandbreiten ersetzt.
Eine zusätzliche Mindestvertragslaufzeit von 5 Jahren zieht günstigere Monatspauschalen nach sich.
Aufgrund der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Technologien im Bereich der Telekommunikation wurde eine Technologiegleitklausel aufgenommen.
Alle Verweise auf spezifische Technologien und technische Standards gelten weiterhin. Bei zukünftigen Produkten liegt der Fokus auf den vereinbarten Diensten,
weniger auf den zugrunde liegenden Technologien.
Bei Interesse an den Telekommunikations-Dienstleistungen dieses Rahmenvertrages können sich die sächsischen Kommunen an die hier genannten Personen wenden.
Eine Beauftragung erfolgt direkt bei der Vodafone GmbH.
Verbesserte Konditionen im Mobilfunk-Rahmenvertrag mit der Vodafone GmbH
In dem seit vielen Jahren zwischen der SAKD und der Vodafone GmbH bestehenden Rahmenvertrag über Mobilfunkdienstleistungen gelten seit dem
Juli 2024 verbesserte Konditionen. Die monatlichen Pauschalen der Sprachtarife und Sprach-/Datentarife (Red Business Prime) wurden gesenkt.
Bei den Datentarifen ist nun in bestimmten Tarifoptionen mehr Datenvolumen enthalten, wobei sich der Preis pro Gigabyte (GB) reduziert hat.
Darüber hinaus konnten die Monatspauschalen bei den Internet-of-Things-(IoT-)Datentarifen signifikant gesenkt werden. Das kleinstmögliche Datenvolumen
liegt jetzt bei 1 MB. Die Pooling-Regelung gilt weiterhin. Damit kann das Gesamtdatenvolumen aller IoT-Anschlüsse eines Kunden von allen Anschlüssen
mitgenutzt werden. Unter der Voraussetzung, dass der Kunde das Gesamtdatenvolumen im Blick behält, sollte auch der nun vereinheitlichte Folgepreis in der
Praxis nur selten zum Tragen kommen. Nicht mehr verfügbar sind die Tarife zum Multimedia-Message-Service (MMS), da dieser Dienst Anfang 2023 nach
21 Jahren im Zuge von Netzmodernisierungen und mangelnder Nachfrage eingestellt wurde.
Bei Interesse an den Mobilfunk-Dienstleistungen dieses Rahmenvertrages können sich die sächsischen Kommunen an die hier genannten Personen wenden.
Eine Beauftragung erfolgt direkt bei der Vodafone GmbH.
https://www.sakd.de/rv_telekommunikation.html
Verbesserte Konditionen im Rahmenvertrag mit der Deutsche Telekom Business Solutions GmbH
In dem seit vielen Jahren zwischen der SAKD und der Deutsche Telekom Business Solutions GmbH bestehenden Rahmenvertrag über Telekommunikations-
dienstleistungen im Festnetzbereich wurden neue Produkte aufgenommen und es gelten verbesserte Konditionen. Die monatlichen Pauschalen für Premium-
Anschlüsse (Business Premium Access, InternetConnect) wurden erheblich gesenkt. Hinzugekommen sind breitbandige Anschlüsse auf Basis der Glasfaser-
Technologie sowie ein symmetrischer Anschluss (Company Access).
Bei Interesse an den Telekommunikations-Dienstleistungen dieses Rahmenvertrages können sich die sächsischen Kommunen an die hier genannten Personen
wenden. Eine Beauftragung erfolgt direkt bei der Deutsche Telekom Business Solutions GmbH.
https://www.sakd.de/rv_telekommunikation.html
Basisschulung zum IT-Grundschutz-Praktiker im Dezember 2024 in Leipzig
Aufgrund der großen Nachfrage der Schulungen zum IT-Grundschutz-Praktiker im September dieses Jahres wurde von der Sächsischen Staatskanzlei und
der Sächsischen Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung (SAKD) eine weitere Schulung vom 16. bis 18. Dezember 2024 im Leipziger Stadtteil Wahren
organisiert.
Die Schulung und die Kosten der optionalen Prüfung werden zentral finanziert und sind für Angestellte sächsischer Kommunalverwaltungen kostenfrei. Eine
Schulung besteht aus 24 Unterrichtseinheiten (3 Tage). Der Schulungsinhalt richtet sich nach dem Curriculum des Bundesamtes für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI).
Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 11. Dezember 2024 über das Anmeldeformular verbindlich an. Sie erhalten anschließend eine sofortige Anmeldebestätigung.
Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Die Schulungsplätze werden in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen vergeben. Über die von
Ihnen angegebene E-Mail-Adresse erhalten Sie kurz vor der jeweiligen Schulung weitere Informationen zur Schulungsdurchführung.
Mit der Anmeldung bestätigt der Anmeldende, dass sein Landkreis bzw. seine Stadt oder Gemeinde einen Beauftragten für Informationssicherheit (BfIS)
nach § 8 SächsISichG an den Beauftragten für Informationssicherheit des Landes gemeldet hat bzw. die Meldung bis zum 31. Dezember 2024 nachgeholt
haben wird. Das entsprechende Meldeformular ist hier zu finden.
Landkreis Bautzen startet vollautomatische Online-Zulassung für Kraftfahrzeuge
Im Landkreis Bautzen können Bürger und Unternehmen ihre Fahrzeuge ab sofort rund um die Uhr online zulassen, ummelden oder abmelden. Mit der Einführung
von Stufe 4 der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) wird der Gang zur Kfz-Zulassungsstelle in vielen Fällen überflüssig. Das neue Portal ermöglicht es,
alle nötigen Schritte bequem von zu Hause aus zu erledigen, vollautomatisch und jederzeit verfügbar. Der Landkreis Bautzen verwendet dafür die Software-Lösung
eKOL-IKFZ4 der Telecomputer GmbH.
Privatpersonen und Unternehmen können über das Portal ihre Fahrzeuge direkt zulassen oder ummelden. Nach der erfolgreichen Online-Zulassung ist
das Fahrzeug sofort einsatzbereit. Die nötigen Dokumente und Plaketten werden innerhalb von zehn Tagen per Post zugestellt. Ein weiterer Vorteil: Wer
den Online-Service nutzt, zahlt niedrigere Gebühren als bei der Zulassung vor Ort. Um das Angebot zu nutzen, müssen sich Antragsteller, außer bei der Fahrzeug-
Abmeldung, elektronisch über die Bund-ID ausweisen. Dazu werden entweder ein ELSTER-Zertifikat oder ein Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion
benötigt. Diese Funktion kann bei Bedarf in den zuständigen Meldebehörden aktiviert werden.
Für die Zulassung selbst benötigt der Fahrzeugbrief einen Sicherheitscode. Dieser ist Standard bei allen Dokumenten, die seit 2015 ausgestellt wurden. Leasing-
oder Finanzierungsfahrzeuge können nur dann online zugelassen werden, wenn dieser Sicherheitscode vorliegt.
Autohäuser und Zulassungsdienste können im Auftrag ihrer Kunden lediglich Abmeldungen online vornehmen. Für Zulassungen oder Ummeldungen müssen
sie die Großkundenschnittstelle (GKS) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) nutzen. Diese kann direkt beantragt oder über Softwareanbieter in Anspruch genommen werden.
Mit dem neuen i-Kfz-Portal bietet der Landkreis Bautzen einen modernen Service, der Behördengänge vereinfacht und den Alltag vieler Bürger spürbar erleichtert.
Der neue Service über das i-Kfz-Portal des Landkreises Bautzen richtet sich zunächst vor allem an Privatpersonen und Eigenzulassungen von Unternehmen.
VITAKO veröffentlicht Blaupause für Kommunen zur Registermodernisierung
Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT- Dienstleister (VITAKO) e.V. hat im Rahmen der Registermodernisierung eine Checkliste „RegMo Readiness-Check“
als Blaupause entwickelt, um die Anforderungen der Registermodernisierung an registerführende Stellen und Datenanbieter (Data Provider) zu überprüfen. Es handelt
sich um eine Minimalcheckliste zur Feststellung der Konformität von Register-Fachverfahren aufseiten der Data Provider gemäß den gesetzlichen Anforderungen.
Die Blaupause fokussiert dabei auf Register mit dezentraler Datenhaltung auf kommunaler Ebene gemäß der Anlage zum Identifikationsnummerngesetz (IDNrG).
Der Fragenkatalog in der Checkliste bietet Kommunen als registerführende Stellen und IT-Dienstleistern somit eine erste Möglichkeit, die Kompatibilität ihrer
Fachverfahren mit den aktuellen IT-Komponenten der Registermodernisierung zu prüfen.
Als Grundlage der Blaupause dienten dabei die veröffentlichten Dokumente zur Registermodernisierung, aktuelle und laufenden Austauschtermine mit dem
Bundesverwaltungsamt (BVA) als Registermodernisierungsbehörde sowie der erste und zweite Konsultationsprozess des Bundesministeriums des Innern
(BMI) zum Nationalen Once-Only-Technical-System (NOOTS).
Statusreport Prüfverfahren
Die SAKD berichtet an dieser Stelle regelmäßig und aktuell über die finanzwirksamen Verfahren, deren Prüfstatus sich verändert hat. Das ist zum Beispiel der Fall,
wenn ein neuer Prüfantrag gestellt wurde oder wenn ein Prüfverfahren durch die Rücknahme des Prüfantrages, durch Zulassung oder Nichtzulassung beendet
wurde. Darüber hinaus werden alle die Prüfverfahren aufgeführt, die sich "in Prüfung" befinden, d.h. bei denen mit den unmittelbaren Prüfungshandlungen begonnen
wurde. Den Abschluss bildet eine Auflistung aller zugelassenen Programme, deren Zulassung in den nächsten 12 Monaten ausläuft und für die noch keine
Folgeversions- oder Wiederholungsprüfung durchgeführt oder beantragt wurde.
Im Zeitraum vom 27.07.2024 bis zum 22.10.2024 haben sich folgende Veränderungen ergeben:
Neue Prüfanträge wurden für folgende Verfahren gestellt: | keine |
Programmzulassungen gemäß § 87 Abs. 2 SächsGemO: | 1. ab-data GmbH & Co. KG Anlagenbuchhaltung, Version 7 2. H&H |
Prüfverfahren, die ergebnislos beendet wurden: | keine |
Rücknahme von Prüfanträgen: | keine
|
Zulassungen, die beendet wurden: | keine |
Programme, die sich "In Prüfung" befinden: | 1. H&H 2. Komm.ONE, AöR 3. mps, 4. mps, 5. regisafe |
Programme, deren Zulassung in den nächsten 12 Monaten ausläuft und für die noch keine Folgeversions- oder Wiederholungsprüfung durchgeführt oder beantragt wurde | 1. adKOMM 2. Axians Infoma 3. mps 4. SASKIA 5. KISA 6. AKDB 7. ab-data |
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01877 Bischofswerda
Telefon: +49 3594 7752-0
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