April 2023

SAKD-aktuell, Ausgabe April2023

Liebe Leserinnen und Leser,

in der April-Ausgabe lesen Sie die folgenden Artikel:

4. Prozessmanagement-Tag Sachsen am 3. Mai 2023

Das bewährte Tagungsformat „Prozessmanagement-Tag“ bietet Mitarbeitern/innen aus Behörden und Einrichtungen im Freistaat Sachsen, die sich für Fragen rund um das Erfassen,
das Managen und die Optimierung von Verwaltungsprozessen interessieren, die Plattform für einen gemeinsamen Erfahrungsaustausch. Am Mittwoch dem 03. Mai 2023 führen die
Sächsische Staatskanzlei und der Sächsische Städte- und Gemeindetag die vierte Fachveranstaltung zum Prozessmanagement in öffentlichen Verwaltungen in Sachsen durch.

Was können Sie erwarten?

  • Neuigkeiten und Ausblicke zur Prozessplattform Sachsen und Kasaia
  • Impulse von "Innen und Außen"
  • Projekterfahrungen
  • Zeit zum Netzwerken

Anmelden können Sie sich bis zum 30.04.2023 unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/egov/beteiligung/themen/1034271.

Bedeutung der Prüfungstätigkeit

Durch die zum 01.01.2018 in Kraft getretenen wesentlichen Änderungen des sächsischen Kommunal- und Haushaltsrechts ergab sich die Notwendigkeit, die VwV Prüfhandbuch
HKR.Doppik an die rechtlichen Grundlagen anzupassen und eine Prüfung aller in Sachsen eingesetzten HKR-Programme in Bezug auf die Umsetzung der Änderungen
durchzuführen. Bedeutendster Inhalt dieser Änderungen waren das Haushaltsstrukturkonzept ab 2018 und die Neuregelung der Anforderungen an den Haushaltsausgleich,
sowie die dafür notwendige Differenzierung des kommunalen Anlagevermögens in Neu- und Altvermögen. Darüber hinaus verursachte die Neufassung der VwV Kommunale
Haushaltssystematik eine Anpassung einer Vielzahl von Musterlisten bzw. die Neufassung des Musters 21 „Übersicht zu der Ermittlung der Fehlbeträge aus Abschreibungen und deren
Verrechnung mit dem Basiskapital sowie zu der Entwicklung des Basiskapitals, der Rücklagen und der vorgetragenen Fehlbeträge“.

Seit Inkrafttreten der Rechtsänderungen wurden 9 Differenzprüfungen durchgeführt. Alle Prüfverfahren sind abgeschlossen und konnten erfolgreich zertifiziert werden.

Im Ergebnis der Differenzprüfungen bleibt festzustellen, dass die Mehrzahl der Hersteller die Rechtsänderungen erst direkt in der Prüfung oder im Nachgang umgesetzt haben.
Formelle Anforderungen werden sehr lax betrachtet und weiterhin die alten Muster verwendet. Darüber hinaus wurde eine Vielzahl von inhaltlichen Fehlern festgestellt. Die
durchschnittliche Fehlerquote beträgt rund 44 Prozent und reicht von 16 bis 74 Prozent. Dabei spielt der Zeitpunkt der Prüfung, kurz nach Inkrafttreten der Rechtsanpassungen oder
bereits Jahre danach, für die erfolgreiche Umsetzung keine Rolle. Die neuen bzw. geänderten Muster (z. B. Muster 21) und die Fehlbetragsbuchungen zum Jahresabschluss stellten
die Hersteller vor besonders große Herausforderungen. Acht von neun geprüften Programmen konnten das neue Muster 21, die Auswertungsliste der Beträge für die Verrechnung
entsprechend Kriterium KRJP7b und die neuen Zeilen der Ergebnisrechnung im Rahmen der Vor-Ort-Prüfung noch nicht oder nur fehlerhaft darstellen. Diese wurden gemeinsam
erarbeitet bzw. nach ausführlicher Erläuterung erst im Nachgang übergeben. Für sieben Hersteller stellten die neuen Zeilen 26 und 27 des Ergebnishaushaltes eine Herausforderung
dar und alle Hersteller scheiterten im Rahmen der Vor-Ort-Prüfung an der geänderten Finanzrechnung. Die Mehrzahl der Programme mussten darüber hinaus bei den
Änderungen der Vermögensrechnung und der Haushaltssatzung nachgebessert werden. Zusätzlich wurde eine Vielzahl an Fehlern in bereits geprüften Sachverhalten festgestellt.

In Auswertung der durchgeführten Prüfungen lässt sich ableiten, dass ohne die Prüfungstätigkeit der SAKD bei den Herstellern freiwillig sehr wenig umgesetzt werden würde.
Die Kommunen müssten sich selbst um eine korrekte Umsetzung bemühen. Angesichts der Personaldecke der Kommunen eine unlösbare Aufgabe. Zusammenfassend kann
konstatiert werden, dass Prüfungen für die Qualität der HKR-Programme wichtig und notwendig sind.

IT-Planungsrat skizziert erste Eckpunkte des Kommunalpaktes

Der IT-Planungsrat hat in seiner 40. Sitzung am 29. März 2023 erste Eckpunkte für einen sogenannten Kommunalpakt skizziert. Dazu zählt etwa

  • die Sicherstellung einer langfristigen Nachnutzungs-Finanzierung von EfA-Diensten,
  • die Benennung kommunaler OZG-Koordinatoren für EfA-Dienste in jedem Land,
  • die Bildung von Nachnutzungs-Kernteams, Umsetzungsbegleitteams und regionalen „OZG-Taskforces“ in jedem Bundesland zur Forcierung der Pilotierung
  • die gezielte Unterstützung von Fachverfahrensanbindungen sowie
  • eine laienverständliche Aufbereitung der Informations- und Anbindungsdokumente für die Kommunen.

Das Land Hessen wird den Kommunalpakt in gemeinsamer Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern (BMI), den Bundesländern und den kommunalen Spitzenverbänden weiter
ausarbeiten und operationalisieren. Es ist vorgesehen, diesen in der 41. Sitzung des IT-Planungsrates am 4. Juli 2023 zu beschließen.

Die skizzierten Eckpunkte des Kommunalpaktes können hier eingesehen werden: www.it-planungsrat.de/fileadmin/beschluesse/2023/Beschluss2023-02_Kommunalpakt.pdf

Onlineantrag auf Wohngeld nimmt im Freistaat Sachsen Fahrt auf

Immer mehr sächsische Bürger nutzen beim Bezug von Wohngeld die Möglichkeit, ihren Antrag online zu stellen. Nach einem Pilotbetrieb, der im Juni 2021 in den Landkreisen
Görlitz und Nordsachsen gestartet wurde, bieten nun 21 der insgesamt 31 Wohngeldstellen in Sachsen den Onlineantrag an. Allein in den drei Kreisfreien Städten Leipzig, Dresden
und Chemnitz wurden im Januar 2023 fast 2.400 Wohngeldanträge online gestellt. Dies entspricht etwa 20 Prozent der insgesamt in diesen Städten eingegangenen Anträge.

Der Onlineantrag ist zeitgemäß und spart Arbeitsaufwand bei der behördeninternen Bearbeitung. So zeigen etwa die Erfahrungen der Stadt Leipzig, dass die online eingereichten Anträge
in den meisten Fällen bereits vollständig sind. Der Antragsteller wird beim Ausfüllen des Onlineformulars durch zahlreiche Hilfefunktionen bzw. Informationsfelder gezielt
unterstützt. Einige Felder sind mit einer Plausibilitätsprüfung hinterlegt. Sollte ein Pflichtfeld nicht ausgefüllt sein, erscheint eine Fehlermeldung und der Antrag kann nicht abgesendet
werden. Diese Funktionen helfen dem Antragsteller vergleichsweise mehr als die Hinweise im Papierformular.

In jedem Fall gilt, dass ein von Anfang an vollständig ausgefüllter Wohngeldantrag mit den erforderlichen Nachweisen der Wohngeldbehörde die Prüfung erheblich erleichtert.
Ein großer Mehrwert der Online-Beantragung ist, dass die elektronisch vorliegenden Antragsdaten direkt in das von der Wohngeldstelle genutzte Fachverfahren DiWo übernommen
werden können. Eine erneute manuelle Datenerfassung durch die Wohngeldstelle ist damit nicht mehr erforderlich.

Prozessorientierte Bestimmung des Vertrauensniveaus für digitale Verwaltungsleistungen in der kommunalen Praxis

In ihrem Fachaufsatz „Prozessorientierte Vertrauensniveaubestimmung für digitale Verwaltungsleistungen der kommunalen Ebene“ stellen Luise Dorenbusch und
Cornelia Pflüger von der Stadt Leipzig sowie Prof. Gunnar Auth von der Hochschule Meißen (FH) ein Bestimmungstool für das Vertrauensniveau von Verwaltungsleistungen vor.
Das Bestimmungstool wurde bereits mehrfach in der Praxis innerhalb der Stadtverwaltung Leipzig insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung des Serviceportals Amt24 eingesetzt.

Obwohl der Festlegung des Vertrauensniveaus bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen gemäß OZG eine wesentliche Stellung zukommt, fehlt es bis heute an einem
zuverlässigen und praxistauglichen Verfahren innerhalb der kommunalen Verwaltung. Während diese Herausforderung in der Forschung bislang kaum Beachtung fand, sind vorhandene
Handlungsempfehlungen und Arbeitshilfen aufgrund mangelnder Stringenz, Klarheit und Aktualität nur sehr restriktiv in der kommunalen Verwaltungspraxis anwendbar.

Die Vertrauensniveaubestimmung wird in dem Fachbeitrag als praktisch relevante Herausforderung betrachtet, für dessen Lösung ein Aktionsforschungsprojekt mit der Kreisfreien
Stadt Leipzig durchgeführt wurde. Ziel war die Entwicklung eines rechtssicheren, praxistauglichen und zugleich bürgerorientierten Verfahrens. Dazu wurde eine prozessorientierte
Perspektive eingenommen, um ausgehend von der Interaktion zwischen Bürger und Behörde („Digitale Bürgerreise“) sowohl die Anforderungen einer Kommunalverwaltung
als auch diejenigen ihrer Verwaltungskunden zu integrieren. Der Beitrag stellt das prozessorientierte Verfahren zur Vertrauensniveaubestimmung einschließlich eines zugehörigen
Assistenztools vor und gibt auf Basis von Evaluationsergebnissen und ersten Anwendungserfahrungen Handlungsempfehlungen für die kommunale Praxis.

Der Artikel ist im Rahmen einer Bachelorarbeit entstanden, welche die Stadt Leipzig im Wintersemester 2022 fachlich begleitet hat. Die Arbeit wurde inzwischen für den
Best-Student-Award beim 19. Deutschen IT-Sicherheitskongress des BSI am 10./11. Mai 2023 (https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Veranstaltungen/Deutscher-IT-Sicherheitskongress/19-Dt-IT-Sicherheitskongress/19-dt-IT-Sicherheitskongress_node.html) ausgewählt.
Die Inhalte der wissenschaftlichen Arbeit werden am zweiten Kongresstag im Rahmen des Vortragsblockes „Digitale Identitäten“ einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt.
Es lohnt sich also, dabei zu sein.

Wir beglückwünschen hiermit alle Beteiligten für diesen tollen, weit über die Grenzen des Freistaates Sachsen hinaus sichtbaren Erfolg. Der vollständige Artikel ist in der Fachzeitschrift
„HMD Praxis der Wirtschaftsinformatik“ erschienen und kann hier kostenfrei eingesehen werden: rdcu.be/c7xO8.

Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens soll Möglichkeiten des Onlinezugangs verbessern

Das Pass-, Ausweis- und ausländerrechtliche Dokumentenwesen unterliegt einem kontinuierlichen Wandel, der insbesondere auf technologische und gesellschaftliche
Transformationsprozesse - auch im Rahmen der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung - zurückzuführen ist. Der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des
Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens enthält daher eine Reihe von Neuregelungen, die insbesondere die Möglichkeiten des Onlinezugangs von
Bürgern im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie im ausländerrechtlichen Dokumentenwesens verbessern sollen.

Folgende relevante Neuerungen weist der Gesetzesentwurf auf:

  • Das Mindestalter für die Nutzung eines elektronischen Identitätsnachweises (eID) wird auf 14 Jahre reduziert. Damit wird es zukünftig beispielsweise möglich sein,
    dass Roller-/Moped-Führerscheine ab 15 Jahren direkt vom Führerscheinanwärter/-inhaber beantragt werden können.
  • Von der Ausgabe von Kinderreisepässen soll künftig abgesehen werden. Damit wird die entsprechende Verwaltungsleistung bei den sächsischen Passbehörden entfallen.
  • Pässe, Personalausweise und eID-Karten sowie, unter bestimmten Voraussetzungen, auch elektronische Aufenthaltstitel können auf Wunsch der antragstellenden
    Person nun auch im Inland postalisch direkt zugestellt werden Ein zweiter Gang zur entsprechenden Behörde entfällt in diesem Fall.
  • Für die Durchführung des Direktversands kann der Inhaber eines Personalausweises, eines Reispasses oder einer eID-Karte seine E-Mail-Adresse hinterlegen.
    Diese muss in den entsprechenden Registern der Personalausweis-, Pass- und eID-Karte-Behörden gespeichert werden.
  • Informationen für den elektronischen Identitätsnachweis werden mit Ausnahme des Sperrkennworts grundsätzlich direkt bei Beantragung übergeben.
    Das Sperrkennwort wird entweder bei der Abholung übergeben oder im Falle der unmittelbaren Zustellung mit dem Dokument versandt.
  • Im Falle des Direktversands des Aufenthaltstitels bestehen ergänzende Mitwirkungspflichten der antragstellenden Person. Sie soll die Sendung unverzüglich nach
    Erhalt daraufhin prüfen, ob sie beschädigt oder unbefugt geöffnet worden ist. Ist eine Sendung unbefugt geöffnet worden oder enthält die Sendung den Aufenthaltstitel
    nicht, soll sie die ausstellende Ausländerbehörde hiervon unverzüglich unterrichten. Darüber hinaus besteht die Pflicht, den Aufenthaltstitel unverzüglich nach Erhalt
    auf Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben zu überprüfen. Ist eine Angabe auf dem Aufenthaltstitel unrichtig, ist die ausstellende Ausländerbehörde unverzüglich
    zu unterrichten und ein neuer Aufenthaltstitel zu beantragen.
  • Für die Registerführung bleibt die Pass-, Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde zuständig, die das Identitätsdokument ursprünglich ausgestellt hat, auch wenn
    der Inhaber des Identitätsdokumentes in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde umzieht.

Der entsprechende Gesetzesentwurf kann hier eingesehen werden: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/DVI4/ref-modernisierung-pass-ausweiswesen.html

„Werkzeugkoffer“ soll sächsische Kommunen fit machen für die elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung

Der Sächsische Landkreistag e.V. (SLKT) initialisiert aktuell das Projekt „Digitale Vorgangs- und Aktenverwaltung“ (DiVA). Für die sächsischen Landkreise, Städte und Gemeinden
soll hierin ein entsprechender „Werkzeugkoffer“ zur Einführung, Etablierung und Nutzung der digitalen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung mit Hilfe von Dokumenten-Management-
Systemen (DMS) erarbeitet werden. Dabei soll auf bereits erprobte Best-Practice-Konzepte Bezug genommen werden. Ein iteratives Vorgehen sowie die Erprobung in ausgewählten
Pilotkommunen wird fester Bestandteil des Projektes sein. Der SLKT wird im Rahmen des Projektes eng mit den Digital-Lotsen-Sachsen (DLSN) beim Sächsischen Städte- und
Gemeindetag (SSG), der Sächsischen Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung (SAKD), den kommunalen Dienstleistern im Freistaat Sachsen sowie den sächsischen Kommunen
zusammenarbeiten.

Der „Werkzeugkoffer“ soll die sächsischen Kommunen in die Lage versetzen, die elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung rechtssicher, praktikabel und nachhaltig
in ihren Verwaltungen zu etablieren. Neben dem initialen Aufbau von Projektstrukturen und eines Lebenszyklus-Modells für den „Werkzeugkoffer“ sollen etablierte Ansätze zur
digitalen Vorgangsbearbeitung und Aktenverwaltung gesichtet, aufbereitet und anhand geeigneter Schulungsmaterialien zur Verfügung gestellt werden. Die im Rahmen des
Projektes beteiligten Pilotkommunen sollen bei der Einführung einer digitalen Vorgangsbearbeitung begleitet und der erarbeitete „Werkzeugkoffer“ dort entsprechend erprobt werden.

Das Projekt wird in den Jahren 2023 und 2024 auf Initiative der Sächsischen Staatskanzlei unter paritätischem Einsatz von Mitteln des Landes und des SächsFAG in Höhe von
jährlich 500.000 EUR finanziert und soll die kommunale Ebene bei der Umsetzung modellhafter Vorhaben im Kontext elektronischer Vorgangsbearbeitungs- und Dokumenten-
Management-Systeme unterstützen.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlicht 10 Maßnahmen zur Detektion von Ransomware-Angriffen

Das BSI listet auf seiner Homepage 10 Maßnahmen zur Detektion von Ransomware-Angriffen mit Bezug zu den 6 Phasen eines entsprechenden Angriffes (Einbruch, Rechteerweiterung,
Ausbreitung, Datenabfluss, Verschlüsselung, Erpressung) auf (https://www.bsi.bund.de/dok/Top10-Ransomware-Detektion ).

Dabei „handelt es sich um beispielhafte Techniken von Angreifern, die im Kontext von Ransomware-Kampagnen häufig beobachtet werden. Jeder Punkt enthält beispielhafte
Empfehlungen zur Detektion.“ Indikatoren eines Angriffes sind z. B. bestimmte Betriebssystem-Events, Änderungen an Richtlinien, die ungewöhnliche Nutzung von Bordmitteln
des Betriebssystems, ungewöhnlicher Netzwerkverkehr oder der Zugriff auf bestimmte Dateien. Eine händische Überprüfung dieser Indikatoren erfolgt allerdings in der Regel
erst im Nachhinein und gibt damit einem Angreifer Zeit, sich im Netzwerk auszubreiten. Zur automatischen Überwachung und Reaktion haben sich mittlerweile
Endpoint / eXtended Detection & Response – Lösungen (EDR / XDR) etabliert. Eine weitere Veröffentlichung des BSI geht in diesem Zusammenhang auf konventionelle
vorbeugende Maßnahmen und Notfallmaßnahmen ein (https://www.bsi.bund.de/dok/Top10-Ransomware ).

BSI veröffentlicht IT-Grundschutz-Kompendium in der Edition 2023

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat das IT-Grundschutz-Kompendium Edition 2023 veröffentlicht. Das kompakte Nachschlagewerk stellt 111
IT-Grundschutz-Bausteine zur Verfügung. Ziel des BSI-Papiers ist es, allen Anwendern – dazu gehören auch die Kommunalverwaltungen – praktikable Sicherheitsempfehlungen
anzubieten, um für die aktuellen Themen bzw. Entwicklungen in der Informationssicherheit gewappnet zu sein.

Mit dem IT-Grundschutz-Kompendium Edition 2023 können die IT-Mitarbeiter und Datenschützer der kommunalen Verwaltungen erste Schritte zur Absicherung von Gebäuden,
IT-Systemen und Datennetzen, den Aufbau eines Managementsystems zur Informationssicherheit oder den Schutz von besonders sensiblen Informationen angehen.

Insgesamt 21 Bausteine seien laut BSI inhaltlich überarbeitet und die inhaltlichen Änderungen in separat veröffentlichen Änderungsdokumenten festgehalten worden.
Außerdem seien mehrere Rollenbezeichnungen angepasst sowie alle Bausteine des IT-Grundschutz-Kompendiums strukturell und sprachlich überarbeitet worden. Vorhandene
Bausteine, wie etwa zum Outsourcing, seien zudem grundlegend überarbeitet worden. Des Weiteren sind zahlreiche weitere Ergänzungen und Aktualisierungen auf Grundlage
des Anwenderbedarfs erarbeitet worden.

Das IT-Grundschutz-Kompendium ist ein Angebot für Anwenderinnen und Anwender, um sich über die unterschiedlichsten Gefahren im Bereich Informationssicherheit zu informieren
und für diese zu rüsten. Die Edition 2023 steht online auf der BSI-Webseite unter www.bsi.bund.de zur Verfügung.

VITAKO-Positionspapier zur Registermodernisierung

Das Projekt des Bundes zur Registermodernisierung sieht vor, die deutschen und damit auch die kommunalen Register im Rahmen eines Modernisierungsvorhabens
bundesweit zu einer Registerlandschaft zusammenzuschließen, in der die Register systematisch miteinander vernetzt sind. Allgemeiner Konsens über die föderalen
Ebenen hinweg besteht dabei über die Ziele zur Digitalisierung hin zu einer volldigitalen, möglichst medienbruchfreien, proaktiven, resilienten und datenbasierten
Verwaltung. Sie soll bürger- und unternehmensnah agieren, bedarfsgerecht Leistungen und Services anbieten und muss digital funktionieren.

Aus Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister e.V. (VITAKO) ist die Registermodernisierung im Jahr 2023 neben dem OZG eines der
bestimmenden Themen für die Verwaltungsdigitalisierung. Die VITAKO, zu deren Mitgliedern auch der Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA),
die Lecos GmbH sowie der Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen (EBIT) der Landeshauptstadt Dresden gehören, hat dazu bereits Anfang des Jahres ein entsprechendes
Positionspapier „Register modernisieren –
Verwaltungsdigitalisierung beschleunigen“ veröffentlicht, welches folgende fünf Kernforderungen enthält:

  • Government as a Platform (GaaP)
    Register und Fachverfahren müssen schnellstmöglich durch standardisierte Basisinfrastruktur-Dienste „Once-Only“-fähig bereitgestellt werden, ohne die (kommunalen)
    Register hierfür vereinheitlichen zu müssen.
  • Verwaltungsprozesse erst optimieren, dann digitalisieren
    Verwaltungsabläufe bzw. Geschäftsprozesse müssen praxistauglich und zukunftsfähig aus interdisziplinärer Experten-Perspektive der Verwaltungspraxis,
    IT-Dienstleister und Fachverfahrenshersteller (neu) definiert werden.
  • Register-Datenmanagement mit regulatorischen Vorgaben souverän gestalten
    Für die Bereiche Datenschutz, Informationssicherheit, Standards der Datenqualität und -pflege sowie Verantwortlichkeiten für die Datenverarbeitung müssen
    regulatorische Vorgaben festgelegt werden.
  • Veränderung und Nutzen im Fokus
    Mehrwerte und Fortschritte der Registermodernisierung müssen zielgruppenorientiert kommuniziert werden, um Bürger und Unternehmen von der digitalen
    Verwaltung zu überzeugen. Ferner müssen Verwaltungsmitarbeitende entsprechend beraten, informiert und qualifiziert werden.
  • Dauerhafte Finanzierung sicherstellen
    Kommunen benötigen auch perspektivisch entsprechende Finanzmittel für die Umsetzung, den laufenden Betrieb und Anpassungen der Register-IT sowie der
    angebundenen Fachverfahren.

Das Positionspapier kann hier eingesehen werden: https://vitako.de/wp-content/uploads/2023/01/Vitako-Positionspapier-Registermodernisierung.pdf

Schulungen zum Föderalen Informationsmanagement (FIM) für interessierte Mitarbeiter der sächsischen Gemeinden, Städte und Landkreise

Im Rahmen eines begrenzten Budgets werden in diesem Jahr im Auftrag der Sächsischen Staatskanzlei wieder FIM-Basisschulungen und Schulungen zum FIM-Methodenexperten
angeboten. Die Digital-Lotsen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages e.V. vermitteln dieses Angebot. Interessierte Mitarbeiter der sächsischen Kommunen werden gebeten,
sich zeitnah über folgenden Link (bis zum 31.05.2023) anzumelden: https://t1p.de/io1jg.

Statusreport Prüfverfahren

Die SAKD berichtet an dieser Stelle regelmäßig und aktuell über die finanzwirksamen Verfahren, deren Prüfstatus sich verändert hat. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein
neuer Prüfantrag gestellt wurde oder wenn ein Prüfverfahren durch die Rücknahme des Prüfantrages, durch Zulassung oder Nichtzulassung beendet wurde. Darüber hinaus werden
alle die Prüfverfahren aufgeführt, die sich "in Prüfung" befinden, d.h. bei denen mit den unmittelbaren Prüfungshandlungen begonnen wurde.

Im Zeitraum vom 16.01.2023 bis zum 20.03.2023 haben sich folgende Veränderungen ergeben:

Neue Prüfanträge wurden für folgende Verfahren gestellt:

 
  1. DATA-PLAN Computer Consulting GmbH
    FINANZ+ kommunale Doppik 3.0, Umsatzsteuerfunktionalitäten
    Prüfbereich: USt.Doppik
 

Programmzulassungen gemäß § 87 Abs. 2 SächsGemO:

keine

Prüfverfahren, die ergebnislos beendet wurden:

keine

Rücknahme von Prüfanträgen:

keine

Zulassungen, die beendet wurden:

keine

Programme, die sich "In Prüfung" befinden:

 
  1. DATEV eG
    DATEVkommunal comfort
    Rechnungswesen kommunal, ANLAG, Kostenrechnung, Finanzrechnung, Haushaltsplanung, Mittelbewirtschaftung, Jahresabschluss, Kommunale Abgabe, Forderungswesen, DATEV Umsatzsteuer, Auftragswesen next, 2.0
    Prüfbereich: USt.Doppik
  2. SASKIA
    SASKIA.de-IFR kommunale Doppik, 4.1
    Prüfbereich: USt.Doppik
 

 

Den jeweils aktuellen Stand der Verfahrensprüfungen finden Sie auf den Internetseiten der SAKD (www.sakd.de) unter Verfahrensprüfung - Prüfergebnisse.

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Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD)
Bischofstraße 18
01877 Bischofswerda

Telefon: +49 3594 7752-0
Telefax: +49 3594 7752-99

E-Mail: sakd(at)sakd.de
Internet: http://www.sakd.de

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Sie wird vertreten durch den Direktor Thomas Weber.
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Thomas Weber (Anschrift wie oben)

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