SAKD-aktuell, Ausgabe Februar 2023

Liebe Leserinnen und Leser,

in der Februar-Ausgabe lesen Sie die folgenden Artikel:

Hinweis auf die Prüfungspflicht von IT-Lösungen mit ausgelagertem Anordnungsworkflow, insb. in Dokumentenmanagementsysteme (DMS)

Bereits Anfang 2019 hatte die SAKD in diesem Newsletter auf die Prüfungspflicht einer in ein Dokumentenmanagementsystem ausgelagerten IT-Lösung
zum Anordnungsworkflow hingewiesen: https://www.sakd.de/index.php?id=vp_fachartikel_info2#c5234.

In den zurückliegenden Monaten wurde diese Problematik wieder vermehrt von kommunalen Anwendern bzw. örtlichen Rechnungsprüfern an die SAKD herangetragen.
Aus diesem Grund möchten wir an dieser Stelle noch einmal unsere Rechtsauffassung deutlich machen.

Eine Prüfungspflicht gem. § 87 Abs. 2 SächsGemO für IT-Lösungen mit ausgelagertem Anordnungsworkflow besteht, wenn die im HKR-Programm erstellten Anordnungen
nicht unter Nutzung des internen Workflows im HKR-Programm sachlich und rechnerisch richtig gezeichnet und angeordnet werden, sondern die Anordnungsbelege schnittstellenbasiert
an ein DMS oder ein separates Programm übergeben werden, dort die sachliche und rechnerische Feststellung sowie die Anordnung der Zahlung erfolgen, wenn darüber hinaus das DMS
oder das separate Programm unter anderem auch die Prüfung der Signaturen gemäß den örtlichen Unterschriftsbefugnissen leistet sowie nach dem Abschluss dieser Prozessschritte eine
schnittstellenbasierte Rückübertragung des Anordnungsbelegs in das HKR zur weiteren Bearbeitung durch die Kasse ausgelöst wird. Derartige Anordnungsworkflows beinhalten
Programmfunktionalitäten, die die SAKD regelmäßig innerhalb des Prüfgebietes „Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen nach den Regeln der Doppik“ der Prüfung unterzieht
und deren Anforderungen in den entsprechenden Prüfgrundlagen der SAKD enthalten sind.

Drei IT-Lösungen mit ausgelagertem Anordnungsworkflow wurden durch die SAKD bereits geprüft und zertifiziert:
https://www.sakd.de/verfahrenspruefung/pruef_stand.php?swanb_id=0&name=0&pruefbereich=77&status=2&sort=Antragsteller&art.x=371&art.y=17#pr

An die Kommunen ergeht an dieser Stelle noch einmal der dringende Hinweis, sich vor dem Einsatz einer IT-Lösung mit ausgelagertem Anordnungsworkflow davon zu überzeugen,
ob es sich bei der favorisierten Variante um eine bereits geprüfte und zertifizierte Lösung handelt bzw. die angestrebte Lösung nicht der Prüfungspflicht unterliegt. 

Je nach individueller Lösung werden die  Software-Hersteller (der Finanzverfahren bzw. der separaten Programme) bzw. die Kommunen aufgefordert, externe
Anordnungsworkflows-Lösungen vor dem Einsatz bei kommunalen Anwendern im Freistaat Sachsen prüfen und zertifizieren zu lassen.

Die SAKD weist darauf hin, dass in diesen Fällen ein Prüfantrag zu stellen ist. Hierzu wird ein Antragsformular unter folgender Adresse bereitgestellt:
http://www.sakd.de/fileadmin/pruefung/antrag/pruefantrag_191214.pdf

Für Fragen zur Prüfung des Anordnungsworkflows stehen Ihnen die Mitarbeiter unseres Bereiches Verfahrensprüfung gern zur Verfügung: https://www.sakd.de/index.php?id=pruefung_allgemeines

BSI-Hilfsmittel zur Umsetzung von Anforderungen des IT-Grundschutzes für Windows 10

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt seit Ende letzten Jahres unter
https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/Hilfsmittel/Hilfsmittel_Anforderungen_des_IT_Grundschutzes_fuer_Windows_10.html
ein Hilfsmittel zur Umsetzung von Anforderungen des IT-Grundschutzes für Windows 10 zur Verfügung.
Das Dokument benennt eine Vielzahl von Konfigurationsmöglichkeiten in Windows 10 und gibt Empfehlungen zum sicheren Betrieb. Es bezieht sich dabei vornehmlich
auf die IT-Grundschutz-Bausteine „Allgemeiner Client“ (SYS.2.1) und „Clients unter Windows 10“ (SYS.2.2.3) und gliedert zugehörige Sicherheitsanforderungen nach Basis-, Standard-
sowie Anforderungen bei erhöhtem Schutzbedarf. Es wird sowohl der Einsatz innerhalb einer Domäne als auch ein „stand alone“ - Betrieb von Windows 10 betrachtet. Konfigurationen
sollten vorzugsweise über Gruppenrichtlinien erfolgen. Ersatzweise wird die Verwendung der Windows Registry oder der Windows PowerShell beschrieben.
Das BSI weist darauf hin, dass nicht alle Konfigurationsmöglichkeiten genannt wurden und die empfohlenen Einstellungen insbesondere im Zusammenhang mit weiteren
installierten Anwendungen ggfs. anzupassen sind. Nicht betrachtet wurden Cloud-Dienste wie z. B. Azure AD.

Veröffentlichung zu Entwicklungen in der Informationssicherheit bei der Umsetzung des Onlinezugangs-Gesetzes (OZG)

Die SAKD geht in einem Fachartikel auf Ihrer Homepage unter https://www.sakd.de/ozg_informationssicherheit.html auf die Entwicklungen des letzten Jahres
zur Informationssicherheit bei der Umsetzung des OZG ein.
Veranlassung für diese fortgeführte Betrachtung sind ein sich änderndes Bewusstsein für Informationssicherheit in den Kommunen, eine Verbesserung der
Informationssicherheit der Komponenten der kommunalen Referenzarchitektur und weitere organisatorische und technische Vorgaben und Richtlinien auf Bundesebene.
Neue Anforderungen ergeben sich auch aus der Kommunikation innerhalb des Portalverbundes von Bund und Ländern und der Nutzung von Einer-für-Alle-Diensten (EfA).
Der Artikel dient der Wissensvermittlung für diese teils neuen Themen und verweist auf zahlreiche Quellen der zugrunde liegenden Informationen.

Erste Eckpunkte der neuen Digitalstrategie „sachsen digital 2030“ vorgestellt

Auf der mittlerweile fünften Digitalkonferenz „forum sachsen digital“ des Freistaates Sachsen wurden erste Eckpunkte der neue Digitalstrategie für den Freistaat Sachsen vorgestellt,
welche im Dialog mit zahlreichen gesellschaftlichen Akteuren in Sachsen stetig weiterentwickelt wird. Für die sächsische Staatsregierung ist die Digitalisierung eine Daueraufgabe,
mit der die Entwicklung Sachsens zu einer in Deutschland, Europa und der Welt führenden Wirtschafts- und Wissenschaftsregion fortgesetzt werden soll.

Bereits bei der ersten Auflage der Digitalstrategie im Jahr 2016 war Sachsen eines der ersten Bundesländer, welches unter dem Namen "Sachsen Digital" eine ressortübergreifende
Digitalstrategie auf den Weg gebracht hat. Mit der neuen Strategie "sachsen digital 2030" soll eine Antwort darauf geben werden, wie der digitale Wandel in Sachsen gestaltet werden soll
und wie er zum Vorteil aller Menschen in Sachsen genutzt werden kann. Insbesondere sollen digitale Lösungen in den Bereichen Bildung, Nachhaltigkeit, soziale Teilhabe und Digitalisierung
der öffentlichen Verwaltung die sächsischen Bürger und Unternehmen zukünftig deutlich voranbringen. Weitere Kernpunkte der Strategie werden die Fachkräftesicherung sowie die IT-Sicherheit
darstellen. Darüber hinaus sollen neue Wege in der Nachwuchsförderung beschritten werden. Durch schulische und außerschulische Bildung sowie die Vermittlung von Medienkompetenzen
soll die junge Generation für digitale Technologien begeistert werden.

Verbesserung des Online-Services zur Beantragung von Wohngeld

Bereits seit Mitte 2021 besteht für die sächsischen Wohngeldstellen die Möglichkeit, ihren Bürgern einen Online-Service für die Erst- und Weiterleistungsbeantragung von Wohngeld
in Form von Mietzuschuss auf dem Serviceportal Amt24 anzubieten. Mit Stand vom 22. Dezember 2022 nahmen bereits 23 der insgesamt 31 sächsischen Wohngeldstellen diese
Möglichkeit wahr.

Da sich die rechtlichen Grundlagen für die Beantragung von Wohngeld aufgrund der Wohngeldreform zu Beginn des Jahres 2023 geändert haben und der Kreis der Anspruchsberechtigten
sich einer Prognose nach verdreifachen wird, wurde mit einem entsprechenden zeitlichen Vorlauf eine Weiterentwicklung und fachliche Überarbeitung des bisherigen Online-Antragsassistenten
erforderlich. Auf dieser Grundlage hat die SAKD als koordinierende Stelle gemeinsam mit den kommunalen IT-Dienstleistern, den Wohngeldstellen der Städte Leipzig und Chemnitz
und unter intensiver fachlicher Begleitung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung (SMR) als oberster Fachaufsicht das Online-Wohngeld-Verfahren
umfassend inhaltlich und technisch überarbeitet.

Dabei wurden insgesamt etwa 400 Einzelanforderungen umgesetzt. Noch vor dem Jahreswechsel erfolgten alle erforderlichen Abnahmen und Zertifizierungen, sodass die neue Version
des Online-Wohngeld-Verfahrens an den Zweckverband KISA übergeben werden konnte, welcher den nachnutzungswilligen sächsischen Wohngeldstellen den Online-Service entsprechend
konfiguriert und installiert sowie fortlaufend betreibt und pflegt.

Der neue Online-Wohngeldantrag ermöglicht die Beantragung des Mietzuschusses in den Antragsszenarien Erst-, Weiterleistungs- und Erhöhungsantrag. Die Antragsdaten werden
aus dem Serviceportal Amt24 über die sächsische Datendrehscheibe TC EGov direkt in das landeseinheitliche Verfahren zur Berechnung des Wohngeldes (DiWo) weitergeleitet und
können dort medienbruchfrei weiterverarbeitet werden. Sämtliche Anlagen zum Wohngeldantrag werden in einem vorab definierten File-Verzeichnis bereitgestellt.

Sowohl das SMR als auch der Zweckverband KISA informierten noch im Jahr 2022 alle sächsischen Wohngeldstellen über die Verfügbarkeit des neuen Online-Wohngeldantrags sowie über
die durch die Wohngeldstellen zu veranlassenden Schritte für den Fall eines Nachnutzungsinteresses. Ausdrücklicher Wunsch des SMR ist es, dass alle sächsischen Wohngeldstellen ihren
Bürgern zeitnah die Möglichkeit zur Online-Beantragung des Wohngeldes zur Verfügung stellen. Für die Nutzung empfohlen wird der hier entwickelte Online-Dienst auf Basis des Serviceportals
Amt24. Der Online-Dienst ist im Webshop des Zweckverbandes KISA (https://shop.kisa.it/online-antragsassistenten/498-onlineantrag-wohngeld-beantragen.html) verfügbar. Entsprechende
Release-Informationen sind hier zu finden: https://ozg.kisa.it/de/wohngeld-beantragen-neue-version.html

Gegenwärtig nimmt der Zweckverband KISA den Versions-Wechsel in den bereits produktiv nutzenden sächsischen Wohngeldstellen vor. Mit Stand vom 01. Februar 2023 konnten
nahezu alle den Online-Wohngeldantrag bereits produktiv nutzenden Wohngeldstellen auf die neue Version umgestellt werden. Vier Wohngeldstellen haben sich zudem für eine erstmalige
Nutzung entschieden. Die Landeshauptstadt Dresden hat auf ihrem Bürger-Portal eine eigenständige Online-Lösung zur Beantragung des Wohngeldes (https://www.dresden.de/wohngeld)
entwickelt. Über diese ist seit dem 01. Januar 2023 die Beantragung von Mietzuschuss auch für die Dresdner Bürgerinnen und Bürger online möglich.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass zeitnah zur gesetzlichen Änderung bei mehr als 80 % der sächsischen Wohngeldstellen eine Online-Beantragung von Wohngeld durch die Bürger
möglich ist. Um diesen Service weiter auszubauen, sind die entsprechenden Entwicklungsarbeiten zur Erweiterung des Amt24-Online-Antragsassistenten um die Szenarien des Lastenzuschusses
sowie des Mietzuschusses für Heimbewohner bereits gestartet. Es ist geplant, diese Antragsoptionen im zweiten Quartal des Jahres 2023 bereitzustellen.

Erster Vorentwurf des Onlinezugangsgesetzes 2.0 veröffentlicht

Bislang hieß es im OZG, dass alle Bürger, Unternehmen und Organisationen bis Ende 2022 auf knapp 600 Verwaltungsleistungen digital zugreifen werden können. Schon länger war klar,
dass der Bund und die Länder diese Frist nicht einhalten können. Im Referentenentwurf zum OZG-ÄndG streicht das Bundesministerium des Innern (BMI) diese Frist nun „ersatzlos“
zugunsten einer noch zu regelnden Schwerpunktsetzung und begleitenden Evaluierung. Begründet wird dies damit, dass die Bereitstellung eines elektronischen Zugangs zu
Verwaltungsleistungen eine Daueraufgabe für Bund, Länder und Kommunen darstellt. Ein Referentenentwurf des BMI bzgl. eines OZG-Änderungsgesetzes (OZG-ÄndG)
mit Stand vom 20.01.2023 liegt nun vor. Mit einem Gesetzesbeschluss wird im zweiten Quartal 2023 gerechnet.  

Im Kern des Gesetzentwurfes stehen folgende Neuerungen:

Sächsischer Städte- und Gemeindetag e.V. ist stimmberechtigtes Mitglied des Registerbeirates

Registerführende Behörden stehen mit der Registermodernisierung vor großen zukünftigen Veränderungen. Um sie von Anfang an einzubeziehen, wurde von dem mit der
Gesamtsteuerung Registermodernisierung beauftragten Bundesverwaltungsamt (BVA) ein sogenannter „Registerbeirat“ als unabhängiges Gremium eingesetzt. Dieser besteht aus
insgesamt 13 stimmberechtigten Beiratsmitglieder aus registerführenden Stellen in Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen sowie weiterer betroffener Körperschaften.
Der Registerbeirat soll dem Programmmanagement beratend zur Seite stehen, Anforderungen an die zukünftigen Register und entsprechende Handlungsalternativen bewerten sowie
Lösungsalternativen und weitere eigene Impulse einbringen. Eines der stimmberechtigten Mitglieder dieses Registerbeirates ist der Sächsische Städte- und Gemeindetag e.V. (SSG).
Das bietet für die sächsischen Kommunen die Möglichkeit, ihre Anforderungen im Rahmen der Registermodernisierung entsprechend in den Beirat einzubringen.

Empfehlungen für den digitalen Umbau der Schulen in kommunaler Trägerschaft

Der digitale Umbau der Schulen in Deutschland schreitet voran – jedoch nicht überall gleich. Häufig gibt es Hindernisse, die den zügigen Ausbau der Schul-IT bremsen. Welche das sind,
hat die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH im Rahmen einer vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) beauftragten Studie identifiziert und in der Folge acht Empfehlungen
für den erfolgreichen digitalen Umbau der Schulen formuliert. Helfen könnten technische Standards für die Schul-IT, die gemeinsam von Ländern und Kommunen entwickelt werden und
Planungssicherheit böten. Ebenso wichtig sei, dass die Schulträger für die neue Regelaufgabe der Steuerung, des Betriebs und Supports der Schul-IT mit der notwendigen, dauerhaften
Finanzierung ausgestattet seien.

Förderprogramme wie der „DigitalPakt Schule“ setzen in Bezug auf den Ausbau der schulischen IT-Infrastruktur und -Ausstattung wichtige Veränderungen in Gang. Sie können helfen,
einen Transformationsprozess zu beschleunigen, schaffen aber keine Planungssicherheit für die Schulträger. Um wiederkehrende Investitionskosten und den Betrieb und Support
der schulischen IT professionell und wirtschaftlich zu ermöglichen, braucht es jedoch dauerhafte Lösungen.

Im Rahmen der Perspektiven-Studie „Bereit für die Zukunft? – Kommunen für den digitalen Umbau der Schulen stärken“ wurden zahlreiche institutionelle Vertreter und Experten aus
kommunalen Spitzenverbänden befragt. Die Ergebnisse zeigen, dass der Ausbau der schulischen IT-Infrastruktur und IT-Ausstattung stark voranschreitet. Besonders der Aufbau der
Organisation für den Regelbetrieb und den Support der schulischen IT stellt viele Kommunen jedoch vor signifikante strukturelle Herausforderungen. Auf der Ebene der Steuerung und
Planung von schulischer IT sind dies insbesondere mangelnde personelle, finanzielle und zeitliche Ressourcen. Alarmierend ist, dass von den 536 befragten kommunalen Schulträgern
mehr als 40 Prozent angaben, über noch keine kommunale Schul-IT- bzw. Medienentwicklungs-Planung zu verfügen.

Die Studie sowie die acht Empfehlungen stehen hier für alle Interessierten zum kostenfreien Download bereit: www.pd-g.de/pd-perspektiven/schul-it-studie

Statusreport Prüfverfahren

Die SAKD berichtet an dieser Stelle regelmäßig und aktuell über die finanzwirksamen Verfahren, deren Prüfstatus sich verändert hat. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein neuer
Prüfantrag gestellt wurde oder wenn ein Prüfverfahren durch die Rücknahme des Prüfantrages, durch Zulassung oder Nichtzulassung beendet wurde. Darüber hinaus werden alle die
Prüfverfahren aufgeführt, die sich "in Prüfung" befinden, d.h. bei denen mit den unmittelbaren Prüfungshandlungen begonnen wurde.

Im Zeitraum vom 19.09.2022 bis zum 15.01.2023 haben sich folgende Veränderungen ergeben:

 

Neue Prüfanträge wurden für folgende Verfahren gestellt:

keine

Programmzulassungen gemäß § 87 Abs. 2 SächsGemO:

Komm.ONE - Anstalt des öffentlichen Rechts

KM-Finanzen / KM2019 auf Basis SAP Release ECC6.0, EhP8, 04/2022

Prüfbereich: HKR.Doppik

Prüfverfahren, die ergebnislos beendet wurden:

keine

Rücknahme von Prüfanträgen:

keine

Zulassungen, die beendet wurden:

keine

Programme, die sich "In Prüfung" befinden:

1.    DATEV eG
DATEVkommunal comfort
Rechnungswesen kommunal, ANLAG, Kostenrechnung, Finanzrechnung, Haushaltsplanung, Mittelbewirtschaftung, Jahresabschluss, Kommunale Abgabe, Forderungswesen, DATEV Umsatzsteuer, Auftragswesen next, 2.0
Prüfbereich: USt.Doppik

2.    SASKIA
SASKIA.de-IFR kommunale Doppik, 4.1
Prüfbereich: USt.Doppik

 

Den jeweils aktuellen Stand der Verfahrensprüfungen finden Sie auf den Internetseiten der SAKD (www.sakd.de) unter Verfahrensprüfung - Prüfergebnisse.

Aktuelle Stellenangebote

Sachbearbeiter (m/w/d) Digitalisierung kommunaler Verwaltungsleistungen

Ihre Aufgaben:

Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.sakd.de/index.php?id=1256

Die Beschäftigung erfolgt in Vollzeit (40 Stunden / Woche) und ist zunächst bis zum 31.12.2025 befristet.

Überzeugen Sie uns mit Ihrer aussagekräftigen Bewerbung (Lebenslauf, Kopien aller wichtigen Zeugnisse und sonstiger Befähigungsnachweise). Diese senden Sie bitte unter Angabe
der Bewerberkennziffer 30-B1.3/2023 per E-Mail an sakd@sakd.de oder per Post.

Softwareentwickler (m/w/d) elektronisches Kommunalarchiv - Java-Programmierung

Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:

Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.sakd.de/index.php?id=1242

Die Beschäftigung erfolgt vorzugsweise in Vollzeit (zurzeit 40 Stunden / Woche) wobei Teilzeitregelungen bei entsprechender Eignung nicht ausgeschlossen sind.

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Kopien aller wichtigen Zeugnisse und sonstiger Befähigungsnachweise) schicken Sie bitte unter Angabe der
Bewerberkennziffer 30-616/22 per E-Mail an sakd@sakd.de oder per Post.

Softwareentwickler Sächsisches Melderegister (m/w/d)

Ihr Aufgabengebiet umfasst folgende Tätigkeiten:

Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.sakd.de/index.php?id=1212

Die Beschäftigung erfolgt in Vollzeit (40 Stunden / Woche) und ist unbefristet zu besetzen.

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Kopien aller wichtigen Zeugnisse und sonstiger Befähigungsnachweise) schicken Sie bitte unter
Angabe der Bewerberkennziffer 30-818/22 per E-Mail an sakd@sakd.de oder per Post.


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Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD)
Bischofstraße 18
01877 Bischofswerda

Telefon: +49 3594 7752-0
Telefax: +49 3594 7752-99

E-Mail: sakd@sakd.de
Internet: http://www.sakd.de

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