SAKD-aktuell, Ausgabe Dezember 2022

Liebe Leserinnen und Leser,

in der Dezember-Ausgabe lesen Sie die folgenden Artikel:

Ein Weihnachtsgruß

Wieder neigt sich ein Jahr dem Ende!

Sehr geehrte Leser unseres Newsletters, sehr geehrte Geschäftspartner und Kunden.
Es soll und muss im Jahr auch Tage geben, an denen man inne hält, sich dem „Digitalisierungs-Getriebe“
für eine gewisse Zeit entzieht und den wirklich wichtigen Dingen des Lebens mehr Beachtung schenkt,
der Familie, Kindern, guten Freunden und Bekannten, einem guten Gespräch oder einem guten Glas Wein...

Diese Tage liegen nun neben dem ebenso alljährlichen vorweihnachtlichen Trubel vor uns. Richten wir
unsere Gedanken und Unterstützung in diesem Jahr aber auch besonders auf Jene, die zum
Jahreswechsel mit tödlichem Feuerwerk und ohne Strom, Wasser und Heizung werden leben müssen.  

Ihnen und uns allen wünscht das gesamte Team der SAKD ein friedvolles Weihnachtsfest und einen
guten und erholten Start in das neue Jahr. Bleiben Sie gesund, bleiben Sie der SAKD gewogen und
starten Sie gemeinsam mit uns auch 2023 wieder richtig durch!

Umstellung des Sächsischen Melderegisters (SMR) auf das bundeseinheitliche Datenformat OSCI XMeld 3.1 zum 01.11.2022

Zum 01.11.2022 trat der durch die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) herausgegebene Inhaltsdatenstandard OSCI XMeld in der Version 3.1 in Kraft.
Dieser regelt den Datenaustausch im Meldewesen bundeseinheitlich. Gemäß SächsMeldVO legt die SAKD das Datenformat für die Datenübermittlungen zwischen
Meldebehörden und dem Sächsischen Melderegister (SMR) nach § 8 Abs. 2 SächsAGBMG verbindlich fest.

Das Sächsische Melderegister hat sein vollständiges Diensteangebot fristgemäß auf das nunmehr gültige Datenformat umgestellt, wobei die Altversion 3.0 gemäß XMeld-Spezifikation
bis 07.11.2022 vollständig unterstützt wurde. Gemäß Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt  Nr. 32 vom 11.08.2022 weist die SAKD nochmals darauf hin, dass das
o.g. Datenformat unter Einhaltung der von der SAKD herausgegebenen Anwendungsvorschrift seit Inkrafttreten des Formates auch für die Datenübermittlungen zwischen
Meldebehörden und dem Sächsischen Melderegister (SMR) anzuwenden ist.
Nähere diesbezügliche Informationen sind im Internet unter http://www.sakd.de/smr_meldebehoerden.html abrufbar.

Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift Prüfhandbuch über die erforderlichen technischen Standards für Programmzulassungen im Bereich der Umsatzsteuer nach den Regeln der Doppik (VwV Prüfhandbuch USt.Doppik – VwV PHB-USt.Doppik)

Bereits im Dezember des Jahres 2021 informierten wir an dieser Stelle über die Arbeiten zur Erstellung des Prüfhandbuches für Programmzulassungen im Bereich
der Umsatzsteuer nach den Regeln der Doppik. Die Frist zur verpflichtenden Anwendung des § 2b UStG wurde wiederholt verschoben und sollte ursprünglich am 31.12.2022
enden. Zwischenzeitlich hat das Bundesfinanzministerium die Verlängerung der Übergangsregelung kurzfristig in das Jahressteuergesetz 2022 aufgenommen; dieses wurde
am 02.12.22 im Bundestag beschlossen. Sollte der Bundesrat dem Gesetz zustimmen, verlängert sich die Übergangsfrist erneut um weitere 2 Jahre.

Die Berücksichtigung der Umsatzsteuer im Geschäftsbetrieb stellt für die Kommunen ungeachtet dessen eine große Herausforderung dar, was Organisation und Umsetzung
betrifft. Neue Anforderungen ergeben sich dabei gerade auch an die im kommunalen Umfeld eingesetzten HKR-Programme.

Um den Kommunen im Freistaat Sachsen hier Unterstützung und Rechtssicherheit zu geben, hat sich die SAKD der Erschließung dieses Themengebietes mit Nachdruck gewidmet.
Bereits im vergangenen Jahr konnten wir über die weitgehende Fertigstellung der Verwaltungsvorschrift Prüfhandbuch über die erforderlichen technischen
Standards für Programmzulassungen im Bereich der Umsatzsteuer nach den Regeln der Doppik berichten. Auf dieser Grundlage haben wir die notwendigen Prüfabläufe und
Testaten erarbeitet und Gespräche mit Programmherstellern und Kommunen zu verschiedenen Detailfragen der Umsatzsteuer geführt.

Die VwV Prüfhandbuch USt.Doppik liegt nun mit Stand vom 24.05.2022 vor und wurde am 20. Oktober 2022 im Sächsischen Amtsblatt Nr. 42/2022 veröffentlicht.
Die Verwaltungsvorschrift ist unter dem folgenden Link zugänglich:

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19738-VwV-Pruefhandbuch-USt-Doppik

Damit ist der sich unmittelbar aus § 87 Absatz 2 SächsGemO abzuleitende neue Prüfbereich der SAKD „Umsatzsteuer nach den Regeln der Doppik“ eröffnet, so dass auf
der Grundlage der veröffentlichten Verwaltungsvorschrift Verfahrensprüfungen durchgeführt werden können.

Gigabitbüro des Bundes bietet kostenlose Schulungen zum Breitbandausbau an

Das Gigabitbüro des Bundes als Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) bietet allen Interessierten kostenlose Online-Schulungen
und Workshops zum Thema Breitbandausbau an. Ergänzt wird das Schulungsangebot durch ein digitales Lernportal, welches die Möglichkeit bietet, zusätzliche Inhalte und
Informationen zu den Workshops eigenständig, ortsunabhängig und interaktiv zu erarbeiten.

Laut Homepage gigabitbuero.de  ist es „zentrale Aufgabe des Gigabitbüros, den flächendeckenden Ausbau digitaler Infrastrukturen aktiv zu begleiten
und über aktuelle Entwicklungen (bspw. in den Bereichen 5G, Mobilfunk, digitale Anwendungen) zu informieren.“ Dabei arbeitet das Büro eng mit den Kompetenzzentren
der Länder zusammen. Für den Freistaat Sachsen ist hier die Digitalagentur Sachsen des Sächsischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) benannt (https://www.digitalagentur.sachsen.de/).

Musterrichtlinie zur Regelung des Passwortgebrauches für Benutzer

Die SAKD stellt auf Ihrer Homepage das Muster einer Richtlinie zur Regelung des Passwortgebrauches für Benutzer zur Verfügung (https://www.sakd.de/fileadmin/leistungsangebote/informationssicherheit/2022_12_SAKD_Muster_Richtlinie_zur_Regelung_des_Passwortgebrauches_fuer_Benutzer.pdf).
Das Muster enthält auch Vorschläge zur Passwortqualität, zum Einsatz eines Passwortmanagers und zur 2-Faktor-Authentifizierung.
Zur konkreten Verwendung muss das es an die Gegebenheiten der jeweiligen Organisation angepasst werden.

Die Richtlinie dient der Erfüllung der relevanten Anforderungen der Basisabsicherung nach der BSI-Grundschutzmethodik (Kompendium Baustein ORP.4 Identitäts- und
Berechtigungsmanagement, Anforderungen 8 und 22) und ist ein Beitrag, um die „Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im
Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen“ (vgl. Art. 32 DSGVO).

Sächsisches Sozialministerium startet Großprojekte zur Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist neben der stationären und ambulanten Versorgung die dritte Säule des Gesundheitswesens. Er erfüllt im Wesentlichen überwachende,
vorsorgende und fürsorgende Aufgaben. Um den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen zukunftsfähig aufzustellen, müssen die Prozesse in der Gesamtschau
vereinfacht und der digitale Austausch zwischen den beteiligten Ämtern und Behörden gefördert werden. Dabei sollen auch die gegenwärtig verwendeten Softwarelösungen
auf den Prüfstand kommen und entsprechend zukunftsfähig weiterentwickelt werden. In den kommenden zwei Jahren stehen dafür insgesamt 16,8 Millionen Euro zur Verfügung.
Darüber hinaus wird sich der Freistaat Sachsen mit weiteren geförderten 760.000 Euro an drei weiteren Projekten u.a. zur Verbesserung der Interoperabilität und des
länderübergreifenden Datenaustausches sowie zum Thema Trinkwasserdatenaustausch gemeinsam mit anderen Bundesländern beteiligen.

Unter der Leitung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) wurde eine Task Force gebildet, in der neben der
Landesuntersuchungsanstalt Sachsen (LUA), der Landesdirektion Sachsen (LDS) auch die Gesundheitsämter der Landkreise und Kreisfreien Städte vertreten sind.
Die ersten Schritte werden sich der Analyse und Untersuchung der bisher genutzten und vorhandenen digitalen Strukturen und den daraus resultierenden Defiziten widmen.
Aus den Ergebnissen sollen Empfehlungen und Maßnahmen für die weitere Umsetzung abgeleitet und eine entsprechende Digitalisierungsstrategie für den ÖGD erstellt werden.

Neben der Digitalisierung werden u.a. ein entsprechender Stellenaufbau in den sächsischen Gesundheitsbehörden sowie die Einrichtung von zwei neuen Professuren auf
dem Gebiet des ÖGD an den sächsischen Hochschulen wesentliche Bausteine zur Stärkung des ÖGD im Freistaat Sachsen sein.

Kommunale Register müssen mittelfristig mit einem nationalen technischen Once-Only-System verbunden werden

Die EU plant den Aufbau eines sogenannten Once-Only-Technical-System (EU-OOTS), um einen sicheren Datenaustausch zwischen unterschiedlichen EU-Behörden zu gewährleisten und
die Anforderungen der Single-Digital-Gateway-(SDG-)Verordnung zu erfüllen. An dieses EU-OOTS müssen zahlreiche deutsche Online-Services und Register bis zum 12.12.2023
angeschlossen werden. Um sich an dieses zentrale europäische Datenaustausch-System anzuschließen, ist nun im Rahmen der nationalen Strategie zur Registermodernisierung in Deutschland
vorgesehen, ein entsprechendes nationales Pendant zu schaffen.

Zur skalierbaren Umsetzung des Once-Only-Prinzips ist hier die Errichtung eines
Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) für den automatisierten Austausch von Nachweisen zwischen den Behörden innerhalb Deutschlands geplant. Mit diesem zentralen System
sollen dann die staatlichen und kommunalen Register und Online-Services über eine fachübergreifende einheitliche Infrastruktur miteinander verbunden werden.

Kommunale Arbeitgeber werden Verwaltungsverfahren in der Sozialversicherung künftig digital erledigen

Mit dem Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) und anderer Gesetze (Drucksache 20/3900) plant die Bundesregierung,
die Verwaltungsverfahren in der Sozialversicherung effektiver auszugestalten und im Sinne der Digitalisierung zu verbessern. Diese Gesetzesänderungen werden auch kommunale
Arbeitgeber betreffen. Beispielsweise soll die Pflicht zur Vorlage eines Sozialversicherungsausweises durch einen automatisierten Abruf der Versicherungsnummer seitens des Arbeitgebers
bei der Datenstelle der Rentenversicherung abgelöst werden. Auch soll der Sozialversicherungsausweis durch einen Versicherungsnummern-Nachweis ersetzt werden. Beginn und Ende der
Elternzeit von kommunalen Angestellten sollen den Sozialversicherungsträgern zukünftig im Rahmen des allgemeinen elektronischen Meldeverfahrens durch den Arbeitgeber mitgeteilt werden.

https://dserver.bundestag.de/btd/20/039/2003900.pdf

Verkündung von Rechtsnormen auf Bundesebene erfolgt zukünftig rein elektronisch

Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes sollen künftig nicht mehr über das gedruckte Bundesgesetzblatt erscheinen, sondern rein elektronisch im Internet ausgegeben
werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens hat das Bundeskabinett bereits beschlossen. Ziel ist es,
die Einführung einer rein elektronischen Gesetzesverkündung ab dem 1. Januar 2023 auch auf Bundesebene umzusetzen, um damit Bekanntmachungen zu beschleunigen und
den Gesetzeszugang zu erleichtern.

Das elektronisch ausgegebene Bundesgesetzblatt wird dann die einzige verbindliche
amtliche Fassung sein. Außer auf Bundesebene erfolgt die amtliche elektronische Verkündung in zahlreichen europäischen Staaten, in mehreren deutschen Bundesländern sowie
auf EU-Ebene bereits ausschließlich auf elektronischem Weg.

Mit dem Gesetzentwurf werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Verkündung
von Bundesgesetzen und Bundesverordnungen auf einer Verkündungsplattform des Bundes geschaffen. Die entsprechende Verkündungsplattform soll rechtzeitig zum Januar 2023
bekanntgegeben werden.

Änderungen in der Gewerbeanzeigeverordnung werden zur Weiterentwicklung des Online-Gewerbeanzeige-Verfahrens führen

Der Deutsche Bundestag hat bereits das Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze vom 09. November 2022 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 43,
vom 15. November 2022) beschlossen. Darauf aufbauend muss nun entsprechend die Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV) angepasst werden. Ein entsprechender
Referentenentwurf für eine Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeige- und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung
(https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/verordnung-zur-aenderung-der-gewerbeanzeige-und-der-finanzanlagenvermittlungsverordnung.pdf) weist dazu folgende wesentlichen Änderungen aus:

Diese gesetzlichen Änderungen werden nun im Laufe der nächsten Monate durch die kommunalen sächsischen IT-Dienstleister entsprechend in das Online-Gewerbeanzeige-Verfahren
eingearbeitet.

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