SAKD-aktuell, Ausgabe Februar 2021

Liebe Leserinnen und Leser,

Die SAKD wünscht allen ihren Kunden und Partnern ein Frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Neues Jahr 2021

Das Jahr 2020 war in vielerlei Hinsicht besonders und herausfordernd. Corona hat uns als Organisationen, als Beschäftige und auch als Bürger in völlig neue und ungewohnte Situationen gebracht. Diese zu meistern und zu beherrschen schien bis vor kurzem gelungen. Aktuell sorgen wir uns wieder - um Weihnachten, um unsere eigene und die Gesundheit unserer Familien, Freunde und Kollegen. Aber so, wie wir persönliche Kontakte einschränken mussten, nahmen virtuelle Kommunikationsformen in einem Umfang zu, den wir alle vor Corona nicht für möglich und auch nicht für praktizierbar gehalten hätten. Und siehe da, es funktioniert. Und wenn das eine oder andere Mal plötzlich ein Sprößling aus dem Homeoffice in der Videokonferenz auftaucht, so wirkt das nicht befremdlich, sondern eher erheiternd und auf jeden Fall zutiefst menschlich.

Ich denke und hoffe, bei allem gegenwärtigen Unbehagen wird von diesem Menschlichen auch „nach Corona“ vieles bleiben, was uns bei unseren gemeinsamen Anliegen, Verwaltung und Bürger durch Digitalisierung näher zusammen zu bringen, helfen wird. Und darauf – auf die Zeit und die gemeinsame Arbeit „danach“, freue ich mich bereits jetzt.    

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein friedvolles Weihnachtsfest und einen guten und erholten Start in das neue Jahr. Bleiben Sie gesund, bleiben Sie der SAKD gewogen und starten Sie gemeinsam mit uns 2021 wieder richtig durch!

Ihr Thomas Weber
Direktor SAKD

Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im kommunalen Bereich startet mit ersten Rollouts durch

Die SAKD ist per Vertrag von der Sächsischen Staatskanzlei mit der Umsetzung des OZG im kommunalen Bereich beauftragt.

Gemeinsam mit weiteren kommunalen IT-Dienstleistern haben wir zur konzertierten Umsetzung und zur Bündelung der andernfalls verteilten und zersplitterten Ressourcen die KOMM24 GmbH gegründet. Das entstandene Konsortium ermöglicht es, aus einer Hand hochwertige Online – Antragsverfahren im Kontext des OZG zu entwickeln, gleichzeitig deren Betrieb auf dem Serviceportal des Freistaats abzusichern und den kommunalen Kunden neben der Lösung auch den entsprechenden Support und Service zu bieten.

Aktuell startet der Rollout und der Vertrieb erster Leistungspakete „in der Fläche“. Lösungen wie die Hundesteueranmeldung, die elektronische Gewerbeanzeige und die Beantragung von Personenstandsurkunden werden bspw. vom Zweckverband KISA im Auftrag der KOMM24 angeboten und schon vielfach nachgefragt.

Zur Zeit sind bereits 40 Kommunen mit insgesamt 72 Verfahrensnutzungen online. Diese Zahlen werden sich bis zum Jahresende noch weiter entwickeln.    

Wir arbeiten gemeinsam mit unseren Partnern weiter mit Hochdruck daran, Ihnen zeitnah auch weitere Verfahren, wie zum Beispiel den Online-Wohngeldantrag produktiv zur Verfügung stellen zu können.

Bei Rückfragen können Sie sich gern wenden an das „Team Antragsmanagement“ beim Zweckverband KISA unter support.onlineantrag@kisa.it oder telefonisch an 0351 / 86652285.

Rahmenvertrag mit der SQL Projekt AG über den Bezug von EAI-Technologie-Produkten

Im Zuge der Entwicklung und Einführung von medienbruchfreien digitalisierten Verwaltungsleistungen wird die Übermittlung, Verteilung und Transformation von Daten in verteilten Systemumgebungen immer wichtiger. Um bei aller Vielfalt der eingesetzten Systeme eine weitgehende Standardisierung der technischen Kommunikation zu ermöglichen, kommen EAI-Technologien (Enterprise Application Integration), sogenannte „Datendrehscheiben“ zum Einsatz.

Gegenstand des abgeschlossenen Rahmenvertrages sind Produkte aus der einschlägigen TRANSCONNECT®-Produktfamilie der SQL Projekt AG. Diese umfasst TRANSCONNECT®-Volllizenzen, -Satellitenlizenzen sowie –Rechenzentrumslizenzen. Mit der Integrationsplattform TRANSCONNECT® kann man von XRechnung bis DMS-Anbindung jedes Verwaltungsverfahren digitalisieren und jedes Datenübertragungs- oder Schnittstellenproblem lösen. Mit der großen Zahl der vorhandenen Adapter können Kommunen ihre Fachverfahren und IT-Systeme an TRANSCONNECT® anschließen.

Mit dem TRANSCONNECT® eGov-Paket, das im Auftrag der KOMM24 GmbH und mit Unterstützung durch Fördermittel des Freistaates Sachsen entwickelt wurde, erhalten die sächsischen Kommunen zudem ein spezifisch vorbereitetes Lösungs-Paket für die Umsetzung des OZG inklusive der Anbindung an das Serviceportal Amt24. Auch eine standardisierte Anbindung an Fachverfahren sächsischer Kommunen ist möglich. Mit TRANSCONNECT® eGov können auch innerbehördliche und behördenübergreifende Abläufe gesetzeskonform umgesetzt und durch einfache Konfiguration auf die jeweilige IT-Infrastruktur angepasst werden.

Benötigen Sie Beratung oder Service bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten, so steht das TRANSCONNECT® Professional Services Teams der SQL Projekt AG unterstützend zur Seite.

Aufgrund des abgeschlossenen Rahmenvertrages können die sächsischen Kommunen und kommunale Körperschaften TRANSCONNECT® - Softwarelizenzen zu stark rabattierten Konditionen erwerben. Auch die Softwarepflege wird auf Basis des rabattierten Preises berechnet, Dienstleistungen werden ebenfalls mit rabattierten Tagessätzen angeboten.

Einzelheiten zum Rahmenvertrag finden Sie auf unserer Webseite https://www.sakd.de/index.php?id=rv_anwendungssoftware#c4319

Bei Fragen zu diesem Rahmenvertrag können Sie sich direkt an Herrn Stefan Ehrlich Telefon: 0351 87619-0 oder E-Mail: stefan.ehrlich@sql-ag.de wenden.

Für Rückfragen steht Ihnen selbstverständlich auch die SAKD, Herr Lohmann, unter der Rufnummer: 03594 7752-30 oder per E-Mail: lohmann@sakd.de zur Verfügung.

Die SQL Projekt AG agiert erfolgreich seit 1992 als sächsischer IT-Dienstleister mit Tradition im Bereich der Digitalisierung in- und außerhalb des Freistaates. Die Kernkompetenz des Unternehmens liegt auf dem Transport, der Verwaltung, Umwandlung und Speicherung von Daten aller Art.

Umfrage zur Registerlandschaft in Sachsen

Das Thema Registermodernisierung steht bundesweit auf der Tagesordnung, speziell im Rahmen der OZG-Umsetzung. Die Sächsische Staatskanzlei hat daher für dieses Thema die Koordinierung übernommen und bittet, wie zuletzt beim Treffen der OZG-Koordinatoren besprochen, um Ihre Unterstützung:

Die Staatskanzlei benötigt eine Übersicht, welche Register im Freistaat Sachsen existieren, in welcher Form und auf welcher gesetzlichen Grundlage. Gemeint sind jegliche Register, also nicht nur personenbezogene. Unter einem Register ist dabei eine systematische Sammlung von Informationen mit gemeinsamen Merkmalen zu verstehen, also eine Art Verzeichnis oder auch eine Datenbank. Bekannte Beispiele sind Grundbuch, Melderegister, Handelsregister, Vereinsregister etc.

Welchen Nutzen hat die Erhebung für die digitale Verwaltung in Sachsen und die meldende Gemeinde?

Eine moderne Verwaltung ist eine elektronische Verwaltung. Mit der Umfrage soll ein möglichst vollständiger Überblick über die bestehenden Register erreicht werden („Registerlandkarte“). Dies soll als Grundlage dienen, die nächsten Schritte bei der Modernisierung zu planen und zu gehen. Ziel ist mittelfristig alle Register, die dafür geeignet und wofür Bedarf besteht, elektronisch bereit zu stellen. Das ist zum einen wesentliche Voraussetzung für die nutzerfreundliche Digitalisierung von Verwaltungsleistungen: Daten und Nachweise können elektronisch übermittelt werden. So wird es möglich, dass Bürgerinnen und Bürger ihre in staatlichen Registern gespeicherten Daten nicht selbst heraussuchen und bspw. Urkunden neu einreichen müssen.

Aus Verwaltungssicht ist dies ebenfalls ein immenser Qualitätssprung: Anstatt Daten beim Bürger manuell abzufragen, dabei nicht sicher zu sein, ob diese stimmen und aktuell sind, können sie vielmehr – im besten Fall vollautomatisch – stets aktuell zur Bearbeitung aus einer vertrauenswürdigen Quelle bezogen werden.

Zur Umfrage gelangen Sie unter dem Link mitdenken.sachsen.de/-NGBMvbHB. Hier werden auch weitere Fragen zum Thema beantwortet.

Umstellung des Sächsischen Melderegisters (SMR) auf das bundeseinheitliche Datenformat OSCI XMeld 2.4.3 zum 01.11.2020

Zum 01.11.2020 trat der durch die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) herausgegebene Inhaltsdatenstandard OSCI XMeld in der Version 2.4.3 in Kraft. Dieser regelt den Datenaustausch im Meldewesen bundeseinheitlich.  Das Sächsische Melderegister hat sein vollständiges Diensteangebot fristgemäß auf das nunmehr gültige Datenformat umgestellt, wobei die Altversion 2.4.2 gemäß XMeld-Spezifikation bis 07.11.2020 vollständig unterstützt wurde. Gemäß Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt  Nr. 31 vom 30.07.2020 weist die SAKD nochmals darauf hin, dass das o.g. Datenformat unter Einhaltung der von der SAKD herausgegebenen Anwendungsvorschrift seit Inkrafttreten des Formates auch für die Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und dem Sächsischen Melderegister (SMR) anzuwenden ist. Nähere diesbezügliche Informationen sind im Internet unter http://www.sakd.de/smr_meldebehoerden.html abrufbar.

Sächsisches Informationssicherheitsgesetz - SächsISichG - Hinweise für Kommunen

Das mit dem Ziel der weiteren Verbesserung der Informationssicherheit bei den sächsischen Behörden am 02.08.2019 beschlossene "Gesetz zur Gewährleistung der Informationssicherheit im Freistaat Sachsen" (Sächsisches Informationssicherheitsgesetz - SächsISichG) enthält zahlreiche Regelungen, die die "nicht-staatlichen Stellen", also auch Kommunalverwaltungen, betreffen.

Diese Regelungen geben den kommunalen Behörden konkrete Handlungsanweisungen zur Organisation der Informationssicherheit in ihrer Behörde. Einerseits sind es natürlich einzuhaltende gesetzliche Vorgaben, andererseits beziehen sich diese auf einen Aspekt des Schutzes der Handlungsfähigkeit einer Behörde und der Schadensabwehr, welcher schon immer seit Einführung von IT-Lösungen der Verwaltung oblag. Im Zuge der weiteren Digitalisierung der kommunalen Prozesse gewinnt dieser Schutz zunehmende Bedeutung. Insofern kann man die Umsetzung der Vorgaben des Informationssicherheitsgesetzes als Chance sehen, durch systematische Planung, Anwendung und Dokumentation von organisatorischen und technischen Maßnahmen die Informationssicherheit weiter zu verbessern.

Die SAKD unterstützt die sächsischen Kommunen bei der Umsetzung dieser Maßnahmen und koordiniert entsprechende Aktivitäten mit dem Sicherheitsnotfallteam und dem Beauftragten für Informationssicherheit des Landes. Für Fragen und Anregungen wenden Sie sich bei der SAKD bitte an Herrn Kretschmer (E-Mail bfis@sakd.de, Telefon +49 3594 775256)

In einem Beitrag auf der Homepage der SAKD wird auf die für Kommunen relevanten Punkte des Gesetzes eingegangen. Auszüge des Gesetzes werden zitiert, u.U. verkürzt wiedergegeben, kommentiert und mit Links untersetzt. Für weitere Details wird die Lektüre des originalen Gesetzestextes empfohlen.

Büro- oder Home-Office? Hauptsache sicher! - E-Learning-Angebot des Landes Sachsen

Zur Sensibilisierung und Schulung der NutzerInnen von E-Mail, Internet und Co. stellt das Land Sachsen unter https://lsnq.de/lernwelt das E-Learning-Angebot

Büro- oder Home-Office? Hauptsache sicher!

kostenlos zur Verfügung. Eine Registrierung ist erforderlich.

Inhalt des Angebotes ist laut https://www.egovernment.sachsen.de/e-learning-5230.html:

„Mit dem Online-Lernangebot kann sich jeder Bedienstete selbstständig zum sicheren Umgang mit Informationstechnik fortbilden. Folgende Themen werden behandelt:

·         Sichere Passwörter
·         E-Mails sicher machen
·         Viren die rote Karte zeigen
·         Augen auf beim Surfen
·         Sorgfalt bei Sticks & Co
·         Mobile Geräte nutzen
·         Vorsicht vor Daten-Dieben sowie Social Engineering.

Je nach Vorwissen dauert die Arbeit mit dem Lernangebot drei bis fünf Stunden, wobei jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden kann. Sind alle Kapitel durchgearbeitet, erhält jeder Teilnehmer einen Teilnahmeschein zum Download. Zusätzlich kann das Erlernte mit einem Test von 15 Minuten Dauer überprüft werden. Im Falle eines bestandenen Tests erhält der Teilnehmer den „Sächsischen Informationssicherheits-Schein“ als persönliches Zertifikat – ebenfalls zum Download.“

Kommunikationskonzept zur Umsetzung von OZG und Masterplan Digitale Verwaltung

Die aktuelle Kommunikation im Gesamtvorhaben „Digitale Verwaltung Sachsen“ (DVSN) und im OZG-Programm wird von den Beteiligten eher als Sprachgewirr mit vielen Quellen und einem m:n-Austausch kritisiert. Jeder spricht mit Jedem. Das behindert die Projektarbeit und den Projektfortschritt. Es schafft Mehraufwand, Verärgerung und Unverständnis. Um diese Situation grundlegend zu verändern und zu verbessern, hat sich eine Projekt-AG „Kommunikation“ aus Vertretern von Kommunen, Spitzenverbänden, IT-Dienstleistern und der Sächsischen Staatskanzlei gegründet. Ziel der AG ist es, eine strukturierte, kontinuierliche und zielgruppengenaue Kommunikation im DVSN und im OZG-Programm zu etablieren. Aus dieser Arbeit heraus wurde das Kommunikationskonzept erstellt. Der Betrachtungsbereich des Kommunikationskonzeptes ist das Gesamtvorhaben DVSN und das OZG-Programm des Freistaates Sachsen.

Das Kommunikationskonzept finden Sie unter: ozg.sakd.de/assets/files/2020-10-11_Kommunikationskonzept_Sprint%201.0.pdf

Noch ein Jahr bis zum Start des elektronischen Kommunalarchivs (elKA) bei der SAKD

Ab 2022 startet die SAKD mit dem produktiven Betrieb des elektronischen Kommunalarchivs (elKA). Diese Aufgabe wurde der SAKD vom Gesetzgeber zugewiesen. Damit steht den sächsischen Kommunen, deren Stiftungen und Verbänden eine Lösung bereit, um ihr digitales Archivgut fachgerecht, sicher und dauerhaft aufzubewahren sowie langfristig nutzbar zu halten.

Potenziell archivwürdige Daten sind bereits jetzt in vielen Fachverfahren enthalten (z.B. im elektronischen Meldeverfahren oder im Fachverfahren der Gesundheitsämter). Um diese Daten fachgerecht und gesetzeskonform zu erhalten, stehen die Kommunen vor besonderen Herausforderungen, die sie allein in aller Regel nicht bewältigen können. Vor diesem Hintergrund wird gegenwärtig im Rahmen eines Aufbauprojektes unter Federführung der kommunalen Spitzenverbände in Sachsen die Infrastruktur für ein gemeinsames elektronisches Kommunalarchiv aufgebaut.

Als zentraler Akteur wird eine Leitstelle bei der SAKD eingerichtet, die zwischen dem kommunalen Archiv vor Ort und einem IT-Dienstleister, der die Archivlösung technisch betreibt, eine koordinierende Funktion hat. Neben dem Betrieb wird zu den Aufgaben der Leitstelle gehören, Daten für das elektronische Archivierungssystem entgegenzunehmen, Qualitätskontrollen durchzuführen und im Rahmen der digitalen Bestandserhaltung Maßnahmen für den dauerhaften Erhalt von Authentizität und Integrität des digitalen Archivgutes zu planen und auszuführen. Darüber hinaus wird sie Ansprechpartner für alle Fragen rund um die elektronische Archivierung sein.

Mit der DIMAG-Lösung kommt eine praxiserprobte Archivierungslösung zum Einsatz, die vom Landesarchiv Baden-Württemberg entwickelt wurde und bundesweit in vielen Landes- und Kommunalarchiven im Einsatz ist. Durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen der SAKD und dem DIMAG-Verbund werden die sächsischen Kommunen Teil dieser Entwicklungsgemeinschaft und tragen so zu deren Weiterentwicklung bei.

Damit die elektronische Archivierung gelingt, ist ein Zusammenspiel aller Beteiligten innerhalb der Kommune (neben dem Archiv sind dies insbesondere Vertreter aus dem Bereich Organisation/Hauptamt, der EDV und dem Datenschutz) sowie über die Leitstelle notwendig. Um die Voraussetzungen für die Teilnahme am elKA zu schaffen, sollten bereits jetzt die ersten Vorkehrungen getroffen werden. Die Projektgruppe elKA nimmt derzeit Kontakt mit den sächsischen Kommunen auf, um sie hierbei zu beraten.

Haben Sie Fragen zur elektronischen Archivierung? Dann wenden Sie sich an

Projektgruppe elektronisches Kommunalarchiv beim Sächsischer Städte- und Gemeindetag Tel. 0351 / 8192-210 E-Mail: elka@ssg-sachsen.de

IT-Mindestanforderungen und E-Akte

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder haben aktuelle IT-Mindestanforderungen beschlossen, die die grundlegenden Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen, ordnungsgemäßen und sicheren IT-Einsatz benennen. Sie basieren auf den Prüfungserkenntnissen der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder und schaffen gemeinsame, transparente Prüfungsmaßstäbe.

Das ebenfalls verabschiedete Positionspapier zu Aktenführung und E-Akte stellt die Anforderungen der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder an die Aktenführung sowie an bestehende und zukünftige Akten-Systeme basierend auf bisherigen Prüfungserkenntnissen dar. Es soll Behörden darin unterstützen, Mängel bei der Aktenführung und der Einführung sowie der Nutzung elektronischer Akten (E-Akten) zu vermeiden.

Ein wichtiges Element bei der Umsetzung der E-Akte ist der Aktenplan. Der neue Aktenplan für die sächsischen Kommunen wird vom Richard Boorberg Verlag publiziert. Es können bei der Integration des Aktenplans ins DMS vorab auch Testdaten zu Prüfzwecken, die mit dem Anbieter im DMS getestet werden können, zur Verfügung gestellt werden.

9. Fachkongress des IT-Planungsrats – Ausrichterland Sachsen

Der Freistaat Sachsen richtet am 17. und 18. März 2021 den 9. Fachkongress des IT-Planungsrats unter dem Motto "So geht Zukunft. Digital." aus. Der jährliche Fachkongress bietet ein Forum, um politische und strategische Themen des IT-Planungsrats in den Verwaltungen des Bundes, der Länder und der Kommunen zu diskutieren. Dabei steht der Austausch von Praxiserfahrungen im Vordergrund.

Der Kongress wird nach dem gegenwärtigen Stand der Planungen sowohl vor Ort in der Messehalle Dresden unter Einhaltung größtmöglicher Sicherheitsabstände für max. 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer als auch virtuell für max. 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer stattfinden.

Alle Informationen zum Fachkongress finden Sie auch auf den Seiten des IT-Planungsrats unter www.it-planungsrat.de.

Veröffentlichung der VwV HKR.Doppik in neuer Fassung

Im vergangenen Jahr ist eine Neufassung des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes (SächsVwKG) in Kraft getreten. Darin wurden unter anderem die im Rahmen der Berechnung von Säumniszuschlägen gemäß § 22 Absatz 2 SächsVwKG zu berücksichtigenden Karenztage von 5 Tagen auf 3 Tage geändert, woraus sich für die SAKD die Notwendigkeit ergab, die VwV Prüfhandbuch HKR.Doppik an die neuen rechtlichen Grundlagen anzupassen.

Nach der nunmehr erfolgten Abstimmung mit dem Sächsischen Rechnungshof und der Erklärung des Benehmens gemäß § 87 Absatz 2 SächsGemO wurde die Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung „VwV Prüfhandbuch HKR.Doppik“ am 23.07.2020 im Sächsischen Amtsblatt 30/ 2020 auf der Seite 845 veröffentlicht; die Änderungen sind damit wirksam. Allen durch die SAKD künftig ausgesprochenen Programmzulassungen ist diese Verwaltungsvorschrift zugrunde zu legen.

Den genauen Umfang der Änderungen haben wir in einem Änderungsprotokoll zusammengefasst, welches auf unseren Internetseiten im Downloadbereich der Verfahrensprüfung veröffentlicht ist.

Auch die Hinweise zur Anwendung der Verwaltungsvorschrift „AnwHinwVwV PHB-HKR.Doppik“ wurden daraufhin überarbeitet und sind ab sofort in aktualisierter Ausgabe bei der SAKD erhältlich. Sie können unter der folgenden Adresse bezogen werden: www.sakd.de/bestellformular_pruefhandbuch_do.html

Statusreport Prüfverfahren

Die SAKD berichtet an dieser Stelle regelmäßig und aktuell über die finanzwirksamen Verfahren, deren Prüfstatus sich verändert hat. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein neuer Prüfantrag gestellt wurde oder wenn ein Prüfverfahren durch die Rücknahme des Prüfantrages, durch Zulassung oder Nichtzulassung beendet wurde. Darüber hinaus werden alle die Prüfverfahren aufgeführt, die sich "in Prüfung" befinden, d.h. bei denen mit den unmittelbaren Prüfungshandlungen begonnen wurde.

Im Zeitraum vom 05.06.2020 bis zum 30.11.2020 haben sich folgende Veränderungen ergeben:

Neue Prüfanträge wurden für folgende Verfahren gestellt:
keine

Programmzulassungen gemäß § 87 Abs. 2 SächsGemO:

1.    adKOMM Software GmbH & Co. KG
       Neues Kommunales Finanzwesen (NKF) und Anlagenbuchhaltung (ABU) Version 7
       Prüfbereich: HKR.Doppik

Prüfverfahren, die ergebnislos beendet wurden:
keine

Rücknahme von Prüfanträgen:
keine

Zulassungen, die beendet wurden:
keine

Programme, die sich "In Prüfung" befinden:

1.    SASKIA Informations-Systeme GmbH
       SASKIA.de IFR kommunale Doppik, Release 4.1
       Prüfbereich: HKR.Doppik

2.    AKDB - Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
       OK.FIS Doppik, Version 4.1
       Prüfbereich: HKR.Doppik

Den jeweils aktuellen Stand der Verfahrensprüfungen finden Sie auf den Internetseiten der SAKD (www.sakd.de) unter Verfahrensprüfung - Prüfergebnisse.

Hinweise

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Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD)
Bischofstraße 18
01877 Bischofswerda

Telefon: +49 3594 7752-0
Telefax: +49 3594 7752-99

E-Mail: sakd@sakd.de
Internet: http://www.sakd.de

Die SAKD ist eine Anstalt des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Direktor Thomas Weber.
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