Aktuelle Meldungen
Informationssicherheit - Vorlagen für Richtlinien, Leitlinien, Konzepte, Rahmendokumente des Freistaates Sachsen
Die vom Beauftragten für Informationssicherheit des Landes gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Informationssicherheit des Landes erarbeiteten Mindeststandards stehen ab sofort allen sächsischen Kommunen kostenlos zur Verfügung. Die Anwendung wird den Kommunen mit dem Sächsischen Informationssicherheitsgesetz empfohlen. Durch die Verwendung der Vorlagen können die Kommunen auf den umfangreichen Erfahrungen des Freistaates aufbauen und die Informationssicherheit in ihrer Organisation somit schneller und ressourcenschonender verbessern.
Sollten Sie als sächsische Kommune am Erhalt dieser Informationen interessiert sein, melden Sie bitte Ihren Beauftragten für Informationssicherheit (und ggfs. Stellvertreter) über mitdenken.sachsen.de/bfis und stimmen Sie dort der Übermittlung Ihrer Daten an die SAKD zu. Die SAKD kontaktiert Sie daraufhin bezüglich Einrichtung Ihres Zugangs.
2 Basisschulungen zum IT-Grundschutz-Praktiker im November 2025 (online)
Aufgrund der hohen Nachfrage nach den Schulungen zum IT-Grundschutz-Praktiker haben die Sächsische Staatskanzlei und die Sächsische Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung (SAKD) zwei weitere Online-Schulungen organisiert: vom 04. bis 06. November 2025 sowie vom 10. bis 12. November 2025.
Die Kosten für die Teilnahme an der Schulung sowie die Kosten für die optionale Prüfung werden zentral getragen, so dass sie für die Angestellten der sächsischen Kommunalverwaltungen kostenfrei sind. Eine Schulung umfasst insgesamt 24 Unterrichtseinheiten und erstreckt sich über drei Tage. Die inhaltliche Ausrichtung folgt dem Curriculum des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/IT-GS-Berater/curriculum_1_1.pdf
Die Schulung wird vorrangig für
- nach SächsISichG bereits gemeldete oder
- bis 31.12.2025 verpflichtend zu meldende
Beauftragte für Informationssicherheit (BfIS) einer Gemeinde (z. B. nicht nachgelagerte Ämter / Behörden, Eigenbetriebe) angeboten, welche bisher an keiner derartigen vom Freistaat Sachsen finanzierten Schulung teilgenommen haben.
Bei Interesse und Erfüllung dieser Teilnahmevoraussetzungen melden Sie sich bitte bis zum 17. Oktober 2025 über die Anmeldeformulare
- Schulung 04.-06. November 2025 mitdenken.sachsen.de/1056469
- Schulung 10.-12. November 2025 mitdenken.sachsen.de/1056511
verbindlich an. Sie erhalten anschließend eine sofortige Anmeldebestätigung.
Die Teilnahmevoraussetzungen werden vom Veranstalter geprüft. Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, behält sich der Veranstalter vor, diese Anmeldungen auf die Warteliste zu setzen. Sie werden nachrangig nach Ablauf der Anmeldefrist in der Reihenfolge des Anmeldezeitpunkts berücksichtigt.
Über die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse erhalten Sie kurz vor der jeweiligen Schulung weitere Informationen zur Schulungsdurchführung.
Mit der Anmeldung bestätigt der Anmeldende, dass sein Landkreis bzw. seine Stadt oder Gemeinde einen Beauftragten für Informationssicherheit (BfIS) nach § 8 SächsISichG an den Beauftragten für Informationssicherheit des Landes gemeldet hat bzw. das bis zum 31. Dezember 2025 nachgeholt haben wird. Das Meldeformular ist hier (mitdenken.sachsen.de/bfis) zu finden.