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Rahmenvertrag mit der Firma SQS Software Quality Systems AG

Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben setzen die sächsischen Kommunen eine Vielzahl von Fachverfahren ein. Gleich ob es sich hierbei um Standardsoftware oder auch individuell entwickelte Lösungen handelt, zumeist müssen die Lösungen angepasst und in die bestehende Verfahrens- und IT-Landschaft integriert werden. Trotz aller Sorgfalt in den Entwicklungsprozessen bei Verfahrensherstellern und Dienstleistern können hierbei Fehler entstehen, die auf Seiten der kommunalen Anwender zu Verzögerungen oder Ausfällen und damit finanziellen Risiken führen. Aus diesem Grund sollten bei Softwareentwicklungs- und Einführungsprojekten von Beginn die Themen „Qualitätssicherung“ sowie „entwicklungsbegleitende Tests von IT-Systemen“ eine wesentliche Rolle spielen.

Um sächsische Kommunen hierbei zielgerichtet zu unterstützen, hat die SAKD mit der SQS AG, einem der größten und seit Jahrzehnten in diesem Bereich etablierten Dienstleister, einen Rahmenvertrag geschlossen. Vom Rahmenvertrag umfasste Beratungs- und Dienstleistungen sind insbesondere:

·         Funktionale und nicht-funktionale Software Tests,

·         Automatisierung von Testfällen oder des gesamten Testablaufs,

·         Verifikation von Dokumenten durch SQS PractiQ® – Early Error Detection,

·         Reverse Engineering durch Nachdokumentation von Use Cases.

 

Basis für die Erbringung der Leistungen sind die gängigen Standards des öffentlichen Bereiches wie zum Beispiel V-Modell XT, XÖV und ISTQB. Darüber hinaus kommen, falls sinnvoll und gewünscht, die Services und Lösungen aus dem unternehmenseigenen Standard SQS PractiQ® zum Einsatz.

Auf Grundlage des Rahmenvertrages können die sächsischen Kommunen Leistungen bei der SQS AG abrufen. Die abgerufenen Leistungen sollen im Wesentlichen durch das Testcenter der SQS in Görlitz erbracht werden. Die Nähe zu den potenziellen Kunden in Sachsen ermöglicht es, die Leistungserbringung zu günstigen Konditionen anzubieten. 

Vertragsgrundlage der Einzelverträge sind die "EVB-IT Dienstleistung" als Standardvertragswerk im öffentlichen Bereich. Der Rahmenvertrag gilt bis zum 31.12.2011. 

Ansprechpartner bei der SQS AG für diesen Vertrag ist Herr Dr. Martin J. Wieczorek, Tel.: 02203 9154 - 356, Fax: 02203 9154 - 15, E-Mail: martin.wieczorek(at)sqs.de . Für Rückfragen steht Ihnen selbstverständlich auch die SAKD, Herr Lohmann, unter der Rufnummer 03594 7752-30 oder per E-Mail: lohmann(at)sakd.de zur Verfügung.

 

Rahmenvertrag mit der Sächsischen Druck- und Verlagshaus AG

Der Freistaat Sachsen hat nach einer Ausschreibung den Druck- und Versand von Vergabeunterlagen für das öffentliche Auftragswesen dem Sächsisches Druck- und Verlagshaus (SDV) übertragen. Für die sächsischen Vergabestellen ist die Dienstleistung Druck- und Versand der Vergabeunterlagen kostenfrei. Das SDV wurde verpflichtet (§9 des Konzessionsvertrages) die Dienstleistung jeder sächsischen Vergabestelle anzubieten. Für die auf die anfordernden Unternehmen durch das SDV gemäß VOL/A und VOB/A umlegbaren Kosten für den Druck- und Versand von Vergabeunterlagen gelten durch die Sächsische Staatskanzlei festgelegte Preise. Die Preisliste umfasst die Preise für die Auslieferung der Vergabeunterlagen in Papierform und in elektronischer Form (Download) die durch das SDV erhoben werden dürfen.

Mit der Übertragung des Druck- und Versands der Vergabeunterlagen auf den Sächsischen Ausschreibungsdienst wird der Aufwand für die Vergabestellen deutlich gesenkt. Das zeitaufwendige Kopieren der Unterlagen in der Vergabestelle oder im Kopiershop, das Sammeln von Bestellungen und von Verrechnungsschecks sowie der Versand der Unterlagen entfallen für die Vergabestelle komplett. Bestellt der Bewerber die Unterlagen in Papierform, wird unmittelbar nach der Bestellung der Druck der Unterlage ausgelöst. Die Zustellung der Unterlage beim Bewerber erfolgt innerhalb von 48 Stunden. Ein Novum ist dabei die Nachweisbarkeit der Zustellung durch ein Postnachverfolgungsverfahren.

Für die Nutzer der Internetplattform des Sächsischen Ausschreibungsdienstes besteht die Möglichkeit, Vergabeunterlagen online zu bestellen. Der Bezug der Unterlagen wird in zwei Verfahren angeboten, in Papierform oder in elektronischer Form (Download). Sinnvolle Mischformen (z. B. GAEB zum Download, Pläne in Papier) sind ebenfalls möglich und werden je nach Umfang und Art der Unterlagen bereitgestellt.

Bei Fragen zu diesem Rahmenvertrag können Sie sich direkt an Herrn Steffen Kaden, Stellvertretender Leiter Sächsischer Ausschreibungsdienst, Telefon: 0351 4203-204, E-Mail: steffen.kaden(at)sdv.de wenden.