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Prüfantragstellung

Prüfantrag
Antrag auf Prüfung und Zulassung eines finanzwirksamen Programms für den kommunalen Einsatz im Freistaat Sachsen (Eingabeformular)

Versionsänderungsformular
Änderungsantrag auf Prüfung und Zulassung eines finanzwirksamen Programms für den kommunalen Einsatz im Freistaat Sachsen (Eingabeformular)

Hinweise zum Prüfantrag
Hinweisblatt zum Antrag auf Prüfung und Zulassung eines finanzwirksamen Programms für den kommunalen Einsatz im Freistaat Sachsen

Kommunale Doppik

VwV PHB-HKR.Doppik
Entwurf der Verwaltungsvorschrift Prüfhandbuch HKR.Doppik

VwV PHB-AP.Doppik
Entwurf der Verwaltungsvorschrift  Prüfhandbuch AP.Doppik

Musterlisten

"Musterlisten Kameralistik"
Muster für die Haushalts- und Finanzplanung, die Jahresrechnung und die Vermögenswirtschaft gem. VwV Gliederung und Gruppierung

"Musterlisten - Doppik"
Muster für die kommunale Haushaltswirtschaft gem. VwV Haushaltssystematik Kommunen

 

Rundschreiben des SMI

Rundschreiben vom 12.05.2000
Vollzug der Sächsischen Gemeindeordnung;
Einsatz der automatisierten Datenverarbeitung im kommunalen Kassen- und Rechnungswesen nach § 87 SächsGemO

Rundschreiben vom 08.02.2001
Erlass über den Einsatz der automatisierten Datenverarbeitung im kommunalen Kassen- und Rechnungswesen nach § 87 SächsGemO

Rundschreiben vom 03.12.2003/16.09.2004
Verwaltungsvorschrift über den Einsatz der automatisierten Datenverarbeitung im kommunalen Kassen- und Rechnungswesen nach & 87 Abs. 2 SächsGemO

Schreiben des SMI an die SAKD vom 03.04.2007
Programmprüfung durch die SAKD
Duldung des Einsatzes von noch nicht gemäß § 87 Abs. 2 SächsGemO zugelassenen Programmen in der Übergangsphase zur kommunalen Doppik

Umsetzung der Regelungen des SMI durch die SAKD und Änderungen im Prüfverfahren

Informationsschreiben der SAKD an die sächsischen Kommunalverwaltungen vom 05.04.2007
Vollzug der Sächsischen Gemeindeordnung
Einsatz geprüfter und zertifizierter Datenverarbeitungsprogramme im Bereich des kommunalen Finanzwesens nach § 87 Abs. 2 SächsGemO und Verfahrensweise für noch nicht zugelassene Programme in der Übergangsphase zur kommunalen Doppik