Allgemeine Informationen zur Programmprüfung
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Prüfung finanzwirksamer Programme durch die SAKD

Gemäß § 87 Absatz 2 Sächsischer Gemeindeordnung dürfen für die automatisierte Ausführung der Kassengeschäfte und anderer Geschäfte im Bereich des Finanzwesens sächsischer Kommunalverwaltungen nur Programme verwendet werden, die von der SAKD geprüft worden sind. Diese hoheitliche Aufgabe wird von dem Bereich Verfahrensprüfung der SAKD wahrgenommen.

Im Folgenden können Sie sich näher über die Prüfungstätigkeit der SAKD informieren.

Für weiter gehende Anfragen können Sie unsere Prüfer direkt per E-Mail oder Telefon kontaktieren:


AnsprechpartnerTelefonE-Mail

Thomas Gruner

03594 7752-23

gruner(at)sakd.de

Sonja Köksal

03594 7752-52

koeksal(at)sakd.de

Sylvia Otte

03594 7752-69

otte(at)sakd.de

Daniel Ulbig

03594 7752-39

ulbig(at)sakd.de