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Seitentitel: Beantragung

Förderung von Projekten des kommunalen E-Governments aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Um die mit dem Landesförderprogramm 2004 - 2006 bereits begonnene Strategie zur Einführung von E-Government in den sächsischen Kommunen effektiv und zeitnah fortzuführen, hat der Freistaat Sachsen ein priorisiertes Vorhaben „E-Government“ in das „Operationelle Programm des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2007 bis 2013“ aufgenommen und mit entsprechenden finanziellen Planungen untersetzt. Mit der Genehmigung des Operationellen Programms durch die Europäische Kommission am 05.07.2007 wurde somit die Möglichkeit eröffnet, auch weiterhin kontinuierlich den Modernisierungsprozess in den sächsischen Kommunalverwaltungen voranzutreiben.

Das „Operationelle Programm des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2007 bis 2013“ umfasst ein Gesamtvolumen von insgesamt 3.091,14 Mio. € für den genannten Zeitraum, wovon 7,5 Mio. € zur Förderung von Projekten des kommunalen E-Governments zur Verfügung stehen.

Das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) hat zur Umsetzung des priorisierten Vorhabens "E-Government" im Operationellen Programm eine Förderrichtlinie erarbeitet und die Modalitäten zur Förderung geregelt. Zuwendungsempfänger und damit zur Antragstellung berechtigt sind demzufolge Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsverbände und Zweckverbände im Freistaat Sachsen. Es sollen somit in erster Linie innovative Anwendungslösungen gefördert werden, welche den Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen erleichtern. Das setzt auch die Modernisierung der entsprechenden Verwaltungsprozesse voraus. Eine reine Beschaffungsinvestition, d. h. zum Beispiel der Erwerb und Einführung marktüblicher Fachsoftware ist über dieses Förderprogramm nicht zulässig.

Wie bereits in der Förderperiode 2004 – 2006 muss der Antragsteller auch diesmal zusichern, dass die kostenfreie Nachnutzung der Ergebnisse der geförderten Projekte allen staatlichen Behörden und den Trägern der Selbstverwaltung im Freistaat Sachsen gewährleistet wird. Eine Doppel- oder Parallelentwicklung zu bestehenden oder laufenden kommunalen oder staatlichen E-Government-Projekten ist nicht zulässig.

Bewilligungsbehörde ist die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD).

Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung
Geschäftsstelle kommunales E-Government
Bischofstraße 18
01877 Bischofswerda

Als notwendige Unterlagen für die Beantragung müssen dabei eingereicht werden:


Interessierte Antragsteller im Sinne der Förderrichtlinie werden bereits jetzt durch die SAKD bei der Projektplanung und Vorbereitung der Antragstellung beraten. Sie werden ausdrücklich gebeten, entsprechende Projektideen vorzustellen. Die entsprechenden Mitarbeiter der SAKD werden sie auch gern bei der  Partnersuche und Projektkoordinierung unterstützen.

Förderunterlagen

Ansprechpartner

NameTelefonnummerE-Mail

Herr Lehnert, Uwe

03594 / 77 52 26

lehnert(at)sakd.de