1. Umsetzung Mindestanforderungen bis Ende 2009
In der ersten Stufe der Umsetzung (bis Ende 2009) sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
- elektronische Bereitstellung von vollständigen, aktuellen, verständlichen und verbindlichen Informationen zu den relevanten Verwaltungsverfahren (inhaltliche Beschreibung, Rechtsgrundlage, erforderliche Unterlagen, Kontaktdaten usw.) an den EA;
- elektronische Bereitstellung von vollständigen, aktuellen, verständlichen und verbindlichen Informationen zu den relevanten Verwaltungsverfahren gegenüber dem Dienstleister auf Anfrage, d. h. im einfachsten Fall per E-Mail;
- elektronische Entgegennahme der Unterlagen vom EA oder dem Dienstleister;
- elektronische Nachforderung von Unterlagen über den EA oder vom Dienstleister direkt;
- elektronische Auskunft über den Bearbeitungsstand an den EA bzw. Dienstleister;
- elektronische Übermittlung der erteilten Auflagen, Genehmigungen oder Ablehnungen an den EA oder Dienstleister
2. Verfügbarkeit IT-Rahmenkonzept und Anlagen
Zur Unterstützung dieser und weitergehender Umsetzungsstufen hat die SAKD ein Rahmenkonzept zur IT-Umsetzung der EU-DLR erarbeitet (siehe Abschnitt Aktivitäten 2009).
Dieses Rahmenkonzept betrachtet verschiedene Umsetzungsszenarien zur EU-DLR und unterliegt einer permanenten Fortschreibung.
- Umsetzung als zuständige Behörde/zentraler Ansprechpartner
Ziel ist es, die Anforderungen der EU-DLR an eine zuständige Behörde zu erfüllen. Gemäß Art. 7 der EU-DLR hat die zuständige Behörde Informationspflichten. Beschrieben werden auch die Anforderungen einer Kommunalverwaltung, die sich gegenüber anfragenden Dienstleistungserbringern als zentraler Ansprechpartner für Anliegen versteht, die durchaus über die EU-DLR hinausgehen können.
Um die Kommunalverwaltung als zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, die anfragenden Dienstleistungserbringer und
-empfänger in der vorgeschriebenen Weise zu informieren, müssen bestimmte Verfahrensinformationen (Pflichtmerkmale) zu allen relevanten Verwaltungsverfahren erfasst und bereitgestellt werden. Diese werden in einem "Informationssystem Verwaltungsverfahren" des Freistaats vorgehalten und stehen jeder Kommunalverwaltung zur Nachnutzung zur Verfügung. - IT-Umsetzung einer internen elektronischen Vorgangsbearbeitung
Ziel ist es, neben der Kommunikation auch die interne Vorgangsbearbeitung elektronisch zu unterstützen. Unter intern ist die fachliche Vorgangsbearbeitung in der Kommunalverwaltung im Zusammenwirken mit den Beteiligten zu verstehen. Methodische Unterstützung: VPlanung (siehe Projektbericht Wilsdruff) - Optimierung der internen Verwaltungsorganisation
Ziel ist es, die Potenziale der Organisationsoptimierung IT-unterstützt herauszuarbeiten.
Methodische Unterstützung: (siehe Ergebnis Expertenhearing) - Schwerpunkt Dokumentation von Verwaltungsprozessen - PICTURE
- Prozessuale Ablaufbeschreibung von Verwaltungsverfahren – z. B. ARIS, ADONIS
3. Nächste Schritte/Termine
Erfassung der Kontaktdaten in Basiskomponente Amt 24:
Die Kommunalverwaltungen werden gebeten, umgehend mit der Erfassung der Kontaktdaten zu den EU-DLR relevanten Verwaltungsverfahren zu beginnen.
- Liste der EU-DLR-relevanten Verwaltungsverfahren
- Leitfaden zur Erfassung der Kontaktdaten im Amt 24
- Anschreiben SMI Umsetzung der EU-DLR auf kommunaler Ebene
Erfassung der Pflichtmerkmale zu den Referenzverfahren
Die Erfassung der 12 Pflichtmerkmale je EU-DLR-relevanten Verwaltungsverfahren kann voraussichlich ab Ende September vorgenommen werden.
In einem gesonderten Schreiben des SMI werden den Kommunalverwaltungen weitergehende Informationen, unter anderem zum Link zur Webseite und zu den Login-Daten mitgeteilt.
Kontakt SAKD
Telefon: | 03594 7752-55 |
E-Mail: |
