Glossar
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Authentifizierung

Unter Authentifizierung ist der Vorgang der Prüfung (Verifikation) einer behaupteten Identität zu verstehen.

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DeutschlandOnline

Deutschland-Online ist die nationale E-Government-Strategie von Bund, Ländern und Kommunen und setzt sich für ein integriertes E-Government-Angebot aller Verwaltungsebenen ein.

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Dienstleistungserbringer

Ein Dienstleistungserbringer führt Tätigkeiten außerhalb der Beschränkungen eines Arbeitsvertrages und in der Regel gegen Entgelt aus. Dienstleistungserbringer sind natürliche oder juristische Personen.

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Einheitlicher Ansprechpartner (EA)

Der EA ist die Kontaktstelle, welche zwischen einem Dienstleistungserbringer und den unmittelbar zuständigen Stellen vermittelt.

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Elektronische Signatur

Unter einer elektronischen Signatur versteht man mit elektronischen Informationen verknüpfte Daten, mit denen man den Unterzeichner bzw. Signaturersteller identifizieren und die Integrität der signierten elektronischen Informationen prüfen kann.

Elektronische Identität (eID)

Die eID ist ein elektronischer Identitätsnachweis für die Kommunikation im Internet.

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Genehmigungsfiktion

Die EU-DLR schreibt nicht nur die Einführung vorab festgelegter Entscheidungsfristen für die Verwaltung vor. Nach Ablauf dieser Fristen soll darüber hinaus grundsätzlich eine Genehmigungsfiktion gelten. Das heißt, wird der Antrag innerhalb der festgelegten Frist nicht beschieden, gilt dieser als genehmigt.

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Identifizierung

Identifizierung ist der Vorgang, der zum eindeutigen Erkennen einer Person dient.

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Internal Market Information System (IMI)

Das IMI ermöglicht den grenzüberschreitenden Datenaustausch zwischen verschiedenen Ämtern und ermöglicht somit die Überprüfung von Angaben ausländischer Dienstleister sowie die Überwachung deutscher Dienstleister im Ausland. Im Rahmen der EU-DLR soll IMI der Übermittlung von Informationen über die Zuverlässigkeit von Dienstleistungserbringern (u. a. Disziplinarmaßnahmen, strafrechtliche Sanktionen, Insolvenz oder Konkurs) dienen.

Zu den wesentlichen Funktionen sollen u. a. gehören:

  • ein sicherer und schneller Informationsaustausch (künftig auch Bilddokumente, z. B. Urkunden, Zeugnisse, Fotos),
  • das Auffinden des geeigneten (zuständigen) Ansprechpartners,
  • die Verwendung vorformulierter und in 23 Sprachen übersetzter Fragenkataloge, zusätzlich Freitextfelder,
  • die automatische E-Mail-Benachrichtigung der beteiligten Akteure,
  • die Verwaltung von Anfragen (Status, Fristen, Druckfunktion, Weiterleitung),
  • Software-Module für einzelne Bereiche des Binnenmarktrechts.

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Verwaltungsverfahren

Ein Verwaltungsverfahren ist die nach außen wirkende Tätigkeit einer Behörde, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes oder auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gerichtet ist; es schließt den Erlass des Verwaltungsaktes oder den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages ein.

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Zuständige Behörde (ZB)

Die zuständige Behörde ist für die fachliche Aufgabenwahrnehmung verantwortlich.

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