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Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) im Freistaat Sachsen; Auswirkungen auf die kommunalen Verwaltungen

Zielsetzung und zentrale Inhalte der EU-DLR

Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt - EG-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) ist am 28. Dezember 2006 in Kraft getreten. Sie ist innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umzusetzen sowie in der nationalen Verwaltungspraxis zu implementieren.

Wesentliches Ziel der Richtlinie ist es, den Binnenmarkt auch im Bereich des Dienstleistungssektors zu realisieren und die Hürden für die Ansiedlung von Unternehmen sowie die Aufnahme und Ausübung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen, die in behördlichen Genehmigungs- und Zulassungsverfahren bestehen, abzubauen.

Zentrale Inhalte der Richtlinie sind:

  • die Pflicht zur Einrichtung sog. Einheitlicher Ansprechpartner EA (Art. 6 EU-DLR) über die Dienstleister alle für die Aufnahme und Ausübung der gewünschten Tätigkeit relevanten Informationen abfragen und die notwendigen Verfahren und Formalitäten abwickeln können,
  • der Anspruch der Dienstleistungserbringer auf vollständige elektronische Verfahrensabwicklung (Art. 8 EU-DLR),
  • die Genehmigungsfiktion bei Nichteinhaltung der vom deutschen Gesetzgeber zu regelnden Fristen für Genehmigungsverfahren (Art. 13 Abs. 4 EU-DLR) sowie
  • weitreichende Vorschriften über die europäische Amtshilfe (Art. 28 ff. EU-DLR) aller Genehmigungsbehörden in einem europäischen Behördennetz (Art. 32 EU-DLR) auf der Basis einer europaweiten Datenbank, dem sog. Internal Market Information System (IMI, Art. 34 EU-DLR).

Entscheidend ist aber im Hinblick auf die Aufgabenstellung des Deutschland-Online-Vorhabens „Dienstleistungsrichtlinie“, dass alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, problemlos aus der Ferne und elektronisch über den EAP oder die jeweils zuständige Behörde (ZB) abzuwickeln sein müssen.

Damit müssen alle mit Aufgaben der Wirtschaftsüberwachung betrauten Behörden in einem europaweiten elektronischen Behördennetzwerk zusammenarbeiten.

Diesen gemeinschaftsrechtlich verpflichtenden Vorgaben genügt die deutsche Verwaltung derzeit nicht:

  • Eine einzige, einheitliche Anlaufstelle für Genehmigungsverfahren existiert ebenso wenig wie die für den Dienstleistungserbringer durchgängige medienbruchfreie Abwicklung von wirtschaftsrelevanten Genehmigungsverfahren.
  • Vor allem die nun vorgegebene elektronische Abwicklung von wirtschaftsrelevanten Genehmigungsverfahren wirft in einem föderalen Verwaltungssystem neben den bereits bekannten verwaltungspraktischen Schwierigkeiten erhebliche rechtliche Probleme auf, die bis Ende 2009 einer Lösung bedürfen.

Europäische Faktoren

Der Verwaltungsaufbau und die IT-Landschaft der Mitgliedsstaaten sind sehr unterschiedlich ausgeprägt.

Dadurch sind unterschiedliche Ausgangsvoraussetzungen gegeben, die zudem mit einem divergierenden Aufgabenverständnis verbunden sind. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission (KOM) ein Umsetzungshandbuch herausgegeben, das die Regelungen der EU-DLR präzisiert und den Mitgliedsstaaten Orientierung bei ihren Umsetzungsbemühungen geben soll. Dennoch ist eine einheitliche europäische Umsetzungsstrategie bisher nicht zu erkennen.

Nationale Faktoren

Die Umsetzung der EU-DLR ist ein komplexer Prozess mit einer Vielzahl von Beteiligten auf allen staatlichen und kommunalen Ebenen. Eine zentrale Umsetzungsrolle kommt in vielen Bereichen vor allem den Ländern zu. Dies gilt insbesondere für die notwendigen verwaltungsorganisatorischen Maßnahmen wie

  • die Einführung eines (oder mehrerer) EA,
  • die Nutzung des europäischen Amtshilfesystems IMI und
  • die IT-Umsetzung.

Die Bundesregierung koordiniert diesen Prozess zwischen den Ländern und gegenüber der KOM, ist dabei jedoch an die im föderalen System bestehenden verfassungsrechtlichen Grenzen gebunden. Aus diesem Arbeitszusammenhang heraus ist es zwar gelungen, ein länderübergreifendes Aufgabenprofil für den EAP abzustimmen und Verortungsmöglichkeiten zu definieren, die Lösungsstrategien der Länder differieren aber erheblich. Es zeichnet sich ab, dass sich eine heterogene EA-Landschaft herausbildet, die sowohl in technischer als auch in organisatorischer Hinsicht Probleme in der Zusammenarbeit aufwerfen wird.

Mit dem Projektbericht zum Deutschland-Online-Vorhaben „IT-Umsetzung der EU-DLR“ wird den Verantwortlichen in Bund, Ländern, Kommunen und Kammern ein Leitfaden zur Verfügung gestellt, der neben den rechtlich organisatorischen Fragen einen Vorschlag für eine IT-Rahmenarchitektur beinhaltet (deutschland-online).