Auszahlung
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Förderung von Projekten des kommunalen E-Governments aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Derzeit wurden noch keine Projekte des kommunalen E-Government aus dem EU-Strukturfonds bewilligt. An diese Stelle soll daher vorerst nur auf eine spezifische Regelung bei EU-Interventionen hingewiesen werden.

Demnach gilt für EFRE-geförderte Projekte grundsätzlich das "Erstattungsprinzip", d. h. der Zuwendungsempfänger hat alle Ausgaben des Projektes selbst vorzufinanzieren und erhält erst nach Vorlage der Originalrechnungen mit Zahlungsbeweis die entsprechende Zuwendung ausgezahlt. Daher wurde in der Förderrichtlinie des SMI folgende Regelung aufgenommen:

      6. Die Auszahlung erfolgt auf der Grundlage bezahlter Rechnungen grundsätzlich nach Abschluss der Maßnahme. Teilabrechnungen sind nach Vorlage bezahlter Rechnungen möglich. Die Auszahlung ist mit dem entsprechenden Formblatt bei der Bewilligungsbehörde zu beantragen.

      7. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 SäHO, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen sind.