Elektronischer Zahlungsverkehr
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Unterlagen und Informationen - Sachsen

Aktuell

Die Anpassung der Software aus BundOnline 2005 (jetzt unter dem Namen „ePayBL“) ist abgeschlossen.

Nach Abschluss der Tests im Dezember 2008 ging im Januar 2009 die erste Internetanwendung mit Online-Bezahlung über die E-Payment-Plattform in Betrieb. Es handelt sich dabei um den Webshop der Sächsischen Landeszentrale für Politische Bildung (www.slpb.de/sv-online/)

Derzeit haben sich auf kommunaler Seite kleine Gemeinden wie z.B. Doberschütz und Städte wie Dresden, Chemnitz und Zwickau für die Nutzung der Plattform „ePayBL“ entschieden.

Für den Einheitlichen Ansprechpartner im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie wird derzeit ein Modul zur Rechnungslegung mit

– Anschluss an das jeweilige HKR-Verfahren,

– der Möglichkeit zur Erstellung einer qualifiziert signierten Rechnung,

– der Möglichkeit diese Rechnung per E-Mail zu versenden und

– der Möglichkeit für den Rechnungsempfänger, diese Rechnung sofort online über die Paypage zu bezahlen, (https://zvtest.egov.sachsen.de/paypage - Zertifikatsfehler bitte ignorieren)

implementiert.

Damit werden auch Zahlungen aus dem Ausland ohne Weiteres möglich.

Historie

Im Rahmen seines E-Government-Fahrplanes erteilte der Freistaat Sachsen einen Projektauftrag zur Bereitstellung der zentralen Basiskomponente Zahlungsverkehr (BAK ZV). Unter Beteiligung der SAKD und der Landeshauptstadt Dresden (Eigenbetrieb IT) als Vertreter der kommunalen Seite und unter Mitwirkung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, sowie des Landesamtes für Archäologie wurde unter der Federführung der Sächsischen Staatskanzlei (KoBIT) eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Diese Arbeitsgruppe legte die Anforderungen an die BAK ZV fest, bewertete Lösungsmöglichkeiten und traf die Auswahl des zu realisierenden Systems.

Die Entscheidung fiel zugunsten der Anpassung der Zahlungsverkehrskomponente des Bundes an die sächsischen Gegebenheiten.
Gleichzeitig beschloss man den Beitritt zur Entwicklergemeinschaft (bisher aus Bund, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg bestehend), um künftige Anpassungen kostengünstiger gestalten zu können.

Nach Abschluss der grundlegenden Arbeiten und Produktivsetzung entschloss sich die Entwicklergemeinschaft, die gemeinsame Software künftig unter dem Namen „ePayBL“ – das steht für „E-Payment Bund Länder“ - mit folgendem Logo  zu verwenden.Logo E-Payment Bund Länder

Beschreibung der Basiskomponente Elektronischer Zahlungsverkehr

Für eine schnelle Information über die Basiskomponente nutzen Sie die Informationen des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa unter http://www.egovernment.sachsen.de/54.htm.

Eine ausführliche Dokumentation erhalten kommunale Interessenten, wenn Sie das Formular http://www.egovernment.sachsen.de/download/Kontakt_und_Checkliste.zip ausfüllen. 

Betreibermodell / Nutzungsentgelte

Die Nutzung der E-Government-Plattform durch kommunale Verwaltungen ist bis Ende 2010 grundsätzlich kostenfrei.
Die Transaktionskosten (z. B. für den Einzug von Kreditkartenzahlungen durch einen Dienstleister) werden nach dem Verursacherprinzip verteilt. Durch die Bündelung der Nutzerzahlen und voraussichtlich höhere Anzahl an Transaktionen wird damit die Ausnutzung besserer Staffelpreise möglich.

Ausblick

Die Nutzung der zentralen Basiskomponente Zahlungsverkehr ermöglicht es, über das Internet angebotene Leistungen der öffentlichen Verwaltung dort, wo es notwendig und sinnvoll ist, mit einer Bezahlfunktion auszurüsten.

In der Pilotphase wird die Anwendung mit Schnittstellen zu den am meisten verbreiteten HKR-Systemen versehen.

Dies ermöglicht eine Abwicklung des aus dem Internet-Auftritt generierten Zahlungsverkehrs unter Einbeziehung der bisher vorhandenen Bezahlwege und von Kreditkartenzahlungen ohne zusätzlichen Aufwand bei der Verbuchung der Beträge. Die Erzeugung und der Ausgleich von Sollstellungen sowie die Verbuchung der Beträge erfolgt für Internetzahlungen weitgehend automatisch.

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