Elektronischer Zahlungsverkehr
Anmelden |  Sitemap | Druck | PDF

Kurzbeschreibung

Die BaK ZV bildet die zentrale Datendrehscheibe zwischen dem Internet-Auftritt einer Verwaltung, dem Zahlungsverkehrsprovider und dem HKR-Verfahren der Verwaltung.

Ein Zahlungsverkehrsprovider wird nur hilfsweise bei der Abwicklung von Kreditkarten- und giropay-Zahlungen eingebunden.

Die BaK ZV bietet den sächsischen Verwaltungen eine Möglichkeit, Bürgern, Unternehmen und Institutionen eine elektronische Abwicklung von Bezahlvorgängen anzubieten. Bei Leistungen, die online zur Verfügung gestellt werden, kann mit der BaK ZV nunmehr der gesamte Leistungsprozess durchgängig elektronisch ablaufen.

Mit der BaK ZV wurden eine technische Infrastruktur bereit gestellt und organisatorische Rege­lungen implementiert, mit denen diese teilweise komplexen Bezahlungsprozesse abgebildet werden können. Alle zahlungsbezogenen Interaktionen (z.B. Entrichtung einer Gebühr im Antragsverfahren, Bezahlung eines Artikels im Online-Shop) können ausgeführt werden. Daneben unterstützt die BaK ZV die Zahlungsüberwachung und die Buchung in den Anwen­dungen des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens der Verwaltungen (HKR-Verfahren).

Die BaK ZV beinhaltet die an die sächsischen Gegebenheiten angepasste, praxiserprobte und umfassend zertifizierte Zahlungsverkehrs­plattform des Bundes. Der Freistaat Sachsen trat auch der länderübergreifenden Entwicklergemeinschaft dieser Zahlungsverkehrsplattform bei, die mittlerweile unter der Marke »ePayBL« (ePayment Bund Länder) geschützt ist.

Nutzbare Funktionen

Für Verwaltungen

Folgende Funktionen der BaK ZV stehen den staatlichen und kommunalen Verwaltungen des Freistaates Sachsen zur Verfügung:

  • Paypage – Die BaK ZV erstellt für den Verwaltungskunden eine bereits ausgefüllte Bezahlseite zur Online-Bezahlung der von der Verwaltung für die jeweils erbrachten Leistungen veranschlagten Gebühren, Entgelte etc.
  • Web-Shop-System – Die Verwaltung kann ohne eigenen IT-Aufwand hier Artikel oder Leistungen für ihren Online-Verkauf in einen vorgefertigten Web-Shop einstellen.
  • Modul Rechnungslegung – Über dieses Modul der BaK ZV ist es den Verwaltungen möglich, elektronische Rechnungen als PDF zu erstellen, gleichzeitig die dazugehörigen Sollstellungen im HKR-Verfahren der Verwaltung

Dabei werden immer folgende Zahlverfahren (wahlweise) unterstützt:

  • Überweisung – Die BaK ZV nimmt die Daten der Verwaltungskunden entgegen, generiert ein Kassenzeichen und übergibt die Überweisungs­anforderung an das HKR-Verfahren. Falls die Lieferung erst nach Bezahlung erfolgen soll, kann die BaK ZV der E-Government-Anwen­dung zu gegebener Zeit den im HKR-Verfahren registrierten Zahlungseingang melden.
  • Lastschrift mit schriftlicher Einzugsermächtigung – Die BaK ZV speichert die Daten der Verwaltungs­kunden und übermittelt den gewünschten Lastschrifteinzug samt Kassenzeichen an das HKR-Verfahren.
  • Elektronische Lastschrift (mit elektronischer Einzugsermächtigung) – Um das Zahlungsrisiko für die Verwaltungen zu minimieren, führt die BaK ZV hier eine mehrstufige Bonitätsprüfung durch. Dabei werden alle Angaben zu Bankverbindungen der Verwaltungskunden geprüft, mit Sperrlisten der Verwaltung abgeglichen sowie definierte Zahlungslimits überwacht.
    Die BaK ZV übergibt danach den gewünschten Lastschrifteinzug mit einem Kassenzeichen an das HKR-Verfahren.
  • Kreditkartenzahlung – Die BaK ZV nimmt von der E-Government-Anwendung die Angaben der Verwaltungs­kunden entgegen und wickelt die Kommunikation mit dem Kreditkarten­provider ab. Die Abwicklung erfolgt nach den neuesten Sicherheitsrichtlinien der Kredit­kartenwirtschaft. Dabei werden die Kreditkartenangaben verifiziert und danach eine Zahlungsanforderung übermittelt. Wird diese vom Provider akzeptiert, generiert die BaK ZV ein Kassenzeichen und übergibt die Transaktionsdaten an das HKR-Verfahren.
  • Giropay – Nachdem der Verwaltungskunde über das Online-Banking seiner Bank oder Sparkasse die Zahlung beauftragt hat, erhält die Verwaltung die Zahlungsgarantie der Bank oder Sparkasse und kann die Leistung sofort bereitstellen.

Für Verwaltungskunden

Die BaK ZV kann von Verwaltungskunden wie folgt genutzt werden:

  • Web-Shop-System – Der Verwaltungskunde kauft und bezahlt die von der Verwaltung im Web Shop der BaK ZV angebotenen Artikel oder Leistungen online.
  • Paypage – Der Verwaltungskunde wird innerhalb der von ihm benutzten Internetanwendung der Verwaltung für die Durchführung eines Bezahlvorganges auf die Paypage geleitet
  • Empfang einer Rechnung per E-Mail aus dem Modul Rechnungslegung – Der Verwaltungskunde erhält eine mit einem Zertifikat gesicherte E-Mail, die eine Rechnung im PDF-Format – bei Bedarf mit qualifizierter elektronischer Signatur – enthält. Diese Rechnung kann durch anklicken eines individuellen Links sofort elektronisch bezahlt werden

Dabei werden immer folgende Zahlverfahren (nach Wahl der Verwaltung) unterstützt:

  • Überweisung – Die Verwaltungskunden können den zu zahlenden Be­trag vor oder nach der Lieferung der zu bezah­lenden Leistung mit Hilfe der BaK ZV an die Verwaltung überweisen.
  • Lastschrift – Insbesondere für wiederkehrende Leistungen können Verwaltungskunden eine schriftliche Einzugsermächtigung erteilen. Die Verwaltung teilt den Kunden dann eine PIN zu, die bei der Bezahlung angegeben werden muss. Alternativ können die Verwaltungs­kunden ihre Einwilligung zur Lastschrift auch ohne eine schriftliche Einzugsermächtigung elektronisch abgeben.
  • Kreditkartenzahlung – Die BaK ZV stellt den Verwaltungskunden auch eine Zahlungs­möglichkeit per Kreditkarte bereit.
  • Giropay – Die BaK ZV unterstützt auch die sichere Weiterleitung des Verwaltungskunden zum Online-Banking seiner Bank oder Sparkasse, wo er sich wie gewohnt mit Kontonummer und PIN anmeldet. Das System zeigt automatisch eine Überweisung mit den Details des Kaufs an. Durch Eingabe einer TAN autorisiert der Verwaltungskunde die Überweisung und erhält eine Bestätigung über die erfolgreiche Zahlung.

Nutzungsvoraussetzungen und Zugang

Für Verwaltungen

  • KEIN Anschluss an Sächsisches Verwaltungsnetz (SVN) oder Kommunales Datennetz (KDN) notwendig
  • genehmigter Antrag auf Freischaltung eines Mandanten
  • PC mit Internetbrowser
  • aktiviertes JavaScript in den Browser-Einstellungen
  • Java Version 1.6.0_22 (bei Nutzung des Modul Rechnungslegung)
  • Beantragung und Freischaltung eines Zugangs beim User Help Desk; ggf. auch für mehrere Nutzer der Behörde / Einrichtung (Abteilung, Referat, Amt, Sachgebiet etc.)

Für Verwaltungskunden

  • Anschluss an das Internet
  • PC mit Internetbrowser

Schnittstellen

Zur BaK ESV

Über das Modul Rechnungslegung der BaK ZV können PDF-Rechnungen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und elektronisch an den Rechnungsempfänger übermittelt werden.

Datenaustausch

Die BaK ZV bietet vorbereitete Schnittstellen zu den meisten HKR-Verfahren der sächsischen Verwaltungen (z.B. SaxMBS, ProFiskal, SAP FI).

Darüber hinaus können andere Systeme die Verarbeitung von Zahlungsvorgängen über implementierte Webservices vollständig an die BaK ZV abgeben.

Servicelevel, Serviceklasse

Die BaK ZV ist der Serviceklasse A zugeordnet.

Nutzungskennzahlen

Zur Bemessung des Nutzungsumfangs der BaK ZV durch die Verwaltungen werden folgende Kennzahlengruppen festgelegt:

  • angeschlossene Mandanten;
  • Intensität der Technik-Nutzung;
  • Intensität der Support-Nutzung.

Die konkreten Kennzahlen sind gemäß Ziffer 3 der Vereinbarung über die Mitnutzung der zentralen E-Gov-Plattform und ihrer BaK noch zu erarbeiten.

Dokumentationen

Nach Übersendung der ausgefüllten Checkliste zur Nutzung der BaK ZV kann über den User Help Desk eine ausführliche Dokumentation der BaK ZV zur Verfügung gestellt werden:

Technische Dokumentationen für die BaK ZV können auf Anfrage über den User Help Desk zur Verfügung gestellt werden.

Support

Zur Entgegennahme von Nutzeranliegen aus den staatlichen und kommunalen Verwaltungen des Freistaates Sachsen wurde ein User Help Desk (1st Level Support) eingerichtet.