Rahmenvereinbarung
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Vereinbarung zur Mitnutzung der zentralen E-Government-Plattform des Freistaates Sachsen und ihrer Basiskomponenten durch die sächsischen Kommunalverwaltungen

Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Beauftragten für die Informationstechnologie, und die sächsischen Kommunen, vertreten durch die Geschäftsführer der kommunalen Landesverbände, haben in einer Vereinbarung die Nutzung der E-Government-Plattform des Freistaats durch kommunale Nutzer und die sich hieraus für beide Seiten ergebenden Rechte und Pflichten geregelt. 

Die Vereinbarung enthält folgende wesentliche Punkte:

Präambel

Die Landes- und Kommunalverwaltungen im Freistaat Sachsen stellen sich der gemeinsamen Aufgabe, den steigenden Anforderungen an das Verwaltungshandeln gerecht zu werden. Dies ist nur über eine konsequente, umfassende und kontinuierliche Verwaltungsmodernisierung zu erreichen, zu der auch eine stärkere Durchdringung aller Verwaltungsleistungen mittels Informationstechnik und die breite Einführung von E-Government gehören. Verwaltungsdienstleistungen für Bürger und Wirtschaft einerseits sowie der Informationsaustausch zwischen Verwaltungen unterschiedlicher Ebenen andererseits sind weiter zu vereinfachen, zu beschleunigen und transparenter zu gestalten.

Mit der landesweit verfügbaren E-Government-Infrastruktur (Sächsisches Verwaltungsnetz, E-Government-Plattform, E-Government-Basiskomponenten) hat der Freistaat Sachsen Angebote für die Umsetzung dieser gemeinsamen Aufgabe geschaffen. Beide Seiten stimmen überein, dass die Nutzung der E-Government-Plattform und ihrer Basiskomponenten zu deutlich erkennbaren Mehrwerten in den Verwaltungen führen kann. Sie werden deshalb im Hinblick auf die gemeinsame E‑Govern­ment-Initiative „Sachsen interaktiv 2.0“ in vertrauensvoller Zusammenarbeit darauf hinwirken, dass die vorhandene E-Government-Plattform und ihre Basiskomponenten entsprechend den Anforderungen der vorgenannten Zielgruppen technisch und inhaltlich weiterentwickelt und ausgebaut wird.

Diese Vereinbarung fixiert organisatorische, finanzielle und technische Rahmenbedingungen für die Nutzung der E‑Government-Plattform und ihrer Basiskomponenten durch die sächsischen Kommunalverwaltungen sowie deren Weiterentwicklung unter Beteiligung der Kommunalverwaltungen.

Ziele der Weiterentwicklung

Die Partner dieser Vereinbarung stellen an die Einführung von E-Government
insbesondere folgende Anforderungen:

  • Verbesserte Bereitstellung von Informationen zu Verwaltungsverfahren und deren Verknüpfung für Verwaltungskunden (Verfahren, Verfahrensnetze, Anliegen), sowie zu fachlichen und räumlichen Zuständigkeiten im Rahmen von Verwaltungsverfahren,
  • Umfassende Bereitstellung von elektronischen Zugängen zu  Verwaltungsverfahren für Verwaltungskunden (Bürger und Unternehmen) sowie zu Datenerfassung- und –austausch zwischen Verwaltungen auf elektronischem Wege,
  • Bereitstellung von (Online-) Anwendungen, die eine sichere und datenschutzgerechte elektronische Abwicklung und Integration von Verwaltungsverfahren unterstützen.

Die sich aus diesen Anforderungen ableitende notwendige Weiterentwicklung der E-Government-Infrastruktur treiben beide Seiten als gemeinsame Zielsetzung konsequent voran.

Bereit gestellte Basiskomponenten

Für die Umsetzung dieser Anforderungen stellt der Freistaat Sachsen gegenwärtig folgende ITSysteme (E-Government-Basiskomponenten, BaK) zentral bereit, betreibt diese und entwickelt sie unter Einbeziehung der kommunalen Seite weiter:

  • Amt24 / Zuständigkeitsfinder (ZF),
  • Formularservice (FS),
  • Zentrales Content Management System (ZCMS),
  • Geodaten (GD),
  • Elektronische Signatur / Verschlüsselung (ESV),
  • Zahlungsverkehr (ZV),
  • Integrationsframework (IF).

Anlagen beschreiben die einzelnen Basiskomponenten genauer hinsichtlich:

  • Nutzbare Funktionen,
  • Zugangsmöglichkeiten,
  • Schnittstellen,
  • Nutzungsvoraussetzungen,
  • Service level, Serviceklassen,
  • Nutzungskennzahlen (zumeist noch zu erarbeiten),
  • Dokumentationen, Supportkontakte (Hotline / User Helpdesk).

Leistungen des Freistaats

Die E-Government-Plattform und ihre Basiskomponenten werden durch den Freistaat Sachsen mit definierter Dienstgüte (Service Level und Serviceklassen) betrieben. Dabei werden folgende Aufgaben zentral durch den Freistaat Sachsen übernommen:

  • System- und Anwendungsbetrieb,
  • Softwarepflege und -weiterentwicklung,
  • Zentrale Anwendungsbetreuung, Nutzeradministration,
  • Zentraler User Helpdesk (1st Level Support) für Verwaltungen und autorisierte Dienstleister,
  • Störungsbehebung und Problemlösung (2nd und 3rd Level Support),
  • Beratung, Hilfestellung, Projektunterstützung,
  • Marketing.

Beteiligung der kommunalen Seite

Eine von Freistaat und kommunaler Ebene paritätisch zu besetzende Arbeitsgruppe "E-Government-Basiskomponenten" bereitet vor, berät und entscheidet wichtige operative Fragen zu Betrieb, Support und Weiterentwicklung der E-Government-Plattform und ihrer Basiskomponenten.

Entscheidungen werden mehrheitlich getroffen.

Strategische Entscheidungen in Bezug auf die E-Government-Plattform und ihre Basiskomponenten trifft ein mit der Verwaltungsebenen übergreifenden Steuerung der E-Government-Entwicklung im Freistaat Sachsen betrautes Gremium. Dieses Gremium ist gleichzeitig Eskalationsebene für die Arbeitsgruppe „E-Government Basiskomponenten“.

Zur Besetzung dieser beiden Gremien sowie zu Strukturen und Prozessen für ein effektives Änderungs- und Anforderungsmanagement verständigen sich die Partner dieser Vereinbarung im Anschluss an deren Unterzeichnung.